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Montabaur

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Ausbauform bilden.

Gleichzeitig wird der Verbandsgemeinde die Bauleitung zu den üblichen Konditionen übertragen.

Die Ausbaumaßnahme ist fürdas Jahr 1986 vorgesehen. Ausbau­kostenvorauszahlungen sollen, soweit dies möglich ist, erhoben werden.«

Die Einladungen zu den angekündigten Anliegergesprächen er­gehen rechtzeitig im Wochenblatt.

Bebauungsplanändergng »Rest Helfensteinstraße« abge­feimt

Einem Antrag, den Bebauungsplan »Rest Helfensteinsraße« inso­weit zu ändern, als auf der nicht überbaubaren Grundstücksflä­che eine Garage errichtet werden kan, wurde nicht stattgegeben.

Teilnahmeder Gemeindean der Aktion: »Unser Dorf soll schö­ner werden«

Einstimmig beschloß der Rat, daß die Gemeinde auch im Jahre 1986 wieder an der Aktion: »Unser Dorf soll schöner werden« teilnehmen soll.

Baumpflanzaktion außerhalb des Ortsbereiches

Ebenfalls mit der Zustimmung aller Ratsmitglieder wird eine vom Naturpark Nassau angeregte und zu 80 % von ihm finanzierte Ak­tion zur Pflanzung von Obst- und Laubbäumen aufgegriffen.

Es ist vorgesehen, verschiedene Brachflächen (ehern. Müllkippe usw.) mit Obstbäumen und verschiedene Wirtschafts- und Feld­wegeränder mit Laubbäumen alleeähnlich zu versehen.

Die Ratsmitglieder hegten die Bitte, daß die Ortsbevölkerung bei dieser für die Gemeinde kostengünstigen Aktion zur Verbesse­rung unserer Umwelt mitzuwirken bereit ist und in Einzelfällen die notwendigen geringen Flächen entlang der Wege zur Verfügung stellt.

Selbstverständlich steht Eigeninitiativen nichts im Wege. Umplanung des Restbaugebietes »Zum Heckelchen« be­schlossen

Nachdem die ursprünglich vorgesehene Ausweisung eines ge­meindlichen Kirmes- und Dorfplatzes im hinteren Bereich des Baugebietes Richtung Maiheckelchen nicht verwirklicht wird-die Gemeinde hat bekanntlich die hierfür günstiger gelegene Fläche innerhalb des Ortes erworben - können diese Parzellen einer nor­malen Bebauung zugeführt werden.

Die Kreisplanungsstelle wurde mit der entsprechenden Umpla­nung des vorhandenen Bebauungsplanes beauftragt.

Kadenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 5.2.1986

Siegfried Gerharz zum Mitglied des Rates verpflichtet

Nachdem Hugo Keulsein Mandat als Mitglied des Gemeinderates Kadenbach niedergelegt hatte, wurde als nächster Bewerber Siegfried Gerharz in den Rat berufen. Aus diesem Grunde wurde er zu Beginn der Sitzung am 5.2.1986 von Ortsbürgermeister Kar- bachunter Hinweis auf die mit der Übernahme des Ratsmandates verbundenen Rechte und Pflichten durch Handschlag verpflich­tet.

Im nächsten Tagesordnungspunkt stand eine Ergänzungswahl fürdie Benennung eines Stellvertreters im Bauausschuß an (auch dieser Tagesordnungspunkt stand im Zusammenhang mit der Mandatsniedelegung von Hugo Keul).

Einstimmig bei einer Enthaltung wurde Siegfried Gerharz zum stellvertretenden Mitglied im Bauausschuß gewählt. Anbringung einer Schranke am »Butterweg« befürwortet Einstimmig wurde vom Rat die Anbringung einer Wegeschranke am »Butterweg« befürwortet. Diese Entscheidung wurde aller­dings unter folgenden Bedingungen getroffen:

a) Die Durchfahrbreite des Weges muß nach Anbringung der Wegeschranke mindestens 3 m betragen

b) Es ist eine vorschriftsmäßige Wegeschranke anzubringen, die jedoch unverschlossen bleibt.

c) Die Fußläufigkeit des Weges muß gesichert sein

d) Der Ortsgemeinde Kadenbach dürfen durch diese Maß­nahme keine Kosten entstehen

Noch keine Entscheidung über den Antrag der Sportfreunde »Germania Kadenbach« bezüglich der Trainingsbeleuchtung Im Rat wurde der Antrag eingebracht, zunächst noch keine ab­schließende Entscheidung zu treffen und stattdessen die Angele­genheit an den Sportverein zurückzuverweisen mit der Bitte, Ko­stennachweise in Form von Rechnungen vorzulegen.

Erst daran anschließend soll eine erneute mögliche Bezuschussung im Rat erfolgen.

Ja zur Teilnahme am diesjährigen Wettbewerb soll schöner werden« 4

Durch einstimmigen Beschluß erklärte derGe^y Gemeinde Kadenbach die Bereitschaft, am diesig werb des Westemaidkreises »Unser Dorf sollst teilzunehmen.

Bereitschaft zur Übernahme der Verfahrens^ Rechtsbeschwerde und ggf. Klage gegen i ßung erklärt.

Durch mehrheitlichen Beschluß erteilte der RatdieKrJ betreffend die Übernahme der Verfahrenskosten ( Lothar Lehmler und Wolfgang Wallroth durch'% schwerde und ggf. Klage gegen die Schulschließ J

Verwaltungsgericht Koblenz entstehen. Die Zusagei

ter der Voraussetzung gegeben, daß vom Oben® rieht eine positive, d.h. der Mehrheit des Rates m E ntscheidung trifft.'

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhk Donnerstag, dem 6. März 1986, um 20.00|j im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicherTel Sitzung des Rates am 23.1.1986

2. Stellungnahme zum Umgestaltungsplan für dieQ durchfahrt (B 49)

3. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnal Ortsgemeinde am Wettbewerb »Unser Dorf soiis: werden« für das Jahr 1986

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlich» über die Sitzung des Rates am 23.1.1986

2. Personalangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes 5411 Neuhäusel, 24.2.1986 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemei Simmern für das Jahr 1986 vom 21 ,!

i.

Der Ortsgemeinderat h at aufgrund der §§ 95 ff. derG« nung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973(0 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nad gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsü vom 18.2.1986 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf 1.47

in der Ausgabe auf 1.47

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werdenU f haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital