Nr. 3/86
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120,-DM
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S.4l9)daslnvestitionsprogrammfür die Jahre 1985-1989 mit folgenden Summen;
Gesamtinvestitionen davon entfallen auf die Haushalsjahre
1985
1986
1987
1988
1989
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■ Verletz
öffentliche Bekanntmachung der [Haushaltseatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1986 vom 10.1.1986
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.1.1986 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1986 wird im
Verwaltungehaushalt
in der Einnahme auf In der Ausgabe auf
len übel jnnutzul
Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
12.638.770,-DM 12.638.770,-DM
6.800.800,- DM 6.800.000,- DM
§2
gen des
1.357.400,-DM (500.000,- DM)
1.600.000,-DM
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Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (davon Umschuldungen)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
■fif §3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- ■ haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- u. forstwirtschaftl.
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 60,-- DM
für den zweiten Hund 90,- DM
in 1000 DM 28.213 DM
4.944 DM 6.080 DM 6.334 DM 7.122 DM 3.733 DM
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach §95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für'Rheinland-Pfalz vom 14.12.l973(GVBI.S.4l9)erforderlicheGenehmigung zufolgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1986 wird hiermit erteilt.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von1.357,400,-- DM II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- ^forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) 270 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die im Haushaltsjahr 1987 voraussichtlich Kredite in Höhe von 105.000,- DM aufgenommen werden müssen.
Die Genehmigung zu I. gilt vorbehaltlich der Genehmigung zur
rechtswirksamen Aufnahme der Kredite gemäß § 103 GemO.
5430 Montabaur, 6.1.1986
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10
In Vertretung:
(S.) Unterschrift
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.1.1986 bis 28.1.1986 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, den 10.1.1986 Stadt Montabaur (Siegel) Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnungen von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz -GemO-vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Gebäudeeinmessungen in der Gemeinde Montabaur
ln der Gemarkung Montabaur werden vom Katasteramt Montabaur ab Januar 1986 die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten unddieGebäudeeinmessungvom12.5.1953-GVBI.S.60-einge- messen.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten der Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten und die Einmessung aller nach dem 1.7.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Montabaur, 7. Januar 1986 Katasteramt Montabaur Simon, Vermessungsdirektor.

