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Montabaur

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Rohstoffen sein. Wegen der Geschlossenheit des Kurskonzeptes ist eine Teilname an allen drei Wochenenden erforderlich.

Veranstalter: VG Montabaur, Abt. Jugendpflege, Evangelische Landjugendakademie, Altenkirchen.

Anmeldung für den Kurs:

Anders - leben - lernen

Verantwortung wahrnehmen für unsere Mitwelt

an die Abteilung Jugendpflege, VG Montabaur, Konrad-

Adenauer-Platz, 5430 Montabaur.

Landjugendfest

Vorbereitung in Arbeitsgruppen

Um die Organisation effektiver zu machen und die Verantwortung auf mehr Leute zu verteilen, wird die Vorbereitung des Landju­gendfestes 86 von 4 AGs bewältigt:

Technik und Bühne

- Öffentlichkeitsarbeit

- Programmplanung -Organisation.

Du willst in einer AG mitmachen? Bitte melden bei Uwe Kremer, Holler, 02602/4806.

Landjugendfest-Korrespondenz

Du willst über die Vorbereitungen des Landjugendfestes immer auf dem laufenden sein? Alles Wissenswerte steht in der »Landjugendfest-Korrespondenz« - einem Infobrief der regelmä­ßig und kostenlos vom Organisationsteam an alle Interesssenten verschickt wird.

Bitte mit Postkarte anfordern bei Uli Schmidt, Auf der Heide 4, 5431 Horbach.

Fastnachtsfete

Zu einer großen Fastnachtfete mit viel »Äktschn« lädt das Organi­sationsteam am Dienstag, 11.2. nach dem Montabäurer Fast­nachtzug alle Jugendlichen in die Dorfgemeinschaftshalle MT- Elgendorf ein.

Termine

Unsere nächsten Arbeitstreffen sind am Dienstag, 21.1. und Frei­tag, 31.1. jeweils um 19 Uhr im Jugendzentrum. Neue Mitarbeiter sind jederzeit herzlich willkommen.

Vereine und Verbände berichten

Eisbachtaler Vereinsnachrichten

Sonntag, den 19.12.1986

11.00 Uhr A-Jugend Eisbachtal-Seniorenmannschaft Staffel in Nentershausen (Freundschaftsspiel)

14.30 Uhr Amateuroberligamannschaft Eisbachtal-VfL Oberbie­ber (Verbandsliga in Nentershausen (Freundschaftspiel)

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Koblenzer Straße« der Stadt Montabaur Veröffentlichung der Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der vom Stadtrat von Montabaur am 24.6.1982 gemäß §§ 2, 10 BBauG in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Bebauungs­plan »Koblenzer Straße« wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 18.12.1985 (Az. 6A/60, 610-13 geneh­migt.

Auszug aus der Genehmigungsverfügung:

»Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung

von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben* Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung* Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zustän: keiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weiterleitung stä?> baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genety ' gung erteilt.

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen FestseUij gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnif vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. LandesgeJ zes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GA S. 264) genehmigt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aulj führten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Wir haben davon Kenntnis genommen, daß nach vorangegan ner öffentlicher Bekanntmachung im Sinne des § 2 a Abs. 66 desbaugesetz die Offenlage durchgeführt und die zu beteilig den Behörden und Stellen gemäß § 2 Abs. 5 Bundesbaugesetz nachrichtigt wurden.

Die während der Offenlage vorgetragenen Bedenken bzw. Al gungen hat der Stadtrat teilweise zurückgewiesen. Gegen die) rückweisung bestehen keine Rechtsbedenken.

Diese Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBauG öffenl bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgem| deverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, ZimJ 219, während der Dienststunden eingesehen werden. Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie auf! Abs. 6 GemO hingewiesen:

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung vei gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vei gensnachteile eingetreten sind. Erkann die Fälligkeit des An? ches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entscl gung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantra

1

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerf f von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dj f Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetr| ( sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. \

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug) [

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften diej| ,

Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen | . von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, weraj . nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gerne! 1 geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletz i begründen soll, ist darzulegen. i

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften übe| Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzuj . planes oder der Satzung.

§ 24 Abs. Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 ABs. 1) und <

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen desj

meinderate (§ 34) *

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres naclf öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unteij - Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung j gründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gef |

gemacht worden ist. |

Das Plangebiet umfaßt insbesondere den Bereich des SporiJ zes und der Tennisplätze an der Koblenzer Straße; das Plangj 1 ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich. :

Montabaur, 13.1.1986 !

Dr. Possel-Dölken, ,

Bürgermeister