Montabaur
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Nr.
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An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
a) wer früher weniger als 3x geimpft wurde,
b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,
c) wer vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Horressen
Eigendorf
Niederelbert
Oberelbert
Welschneudorf
Hübingen
Horbach
Gackenbach
Daubach
Stahlhofen
Untershausen
Holler
Eschelbach
Heiligenroth
GroBholbach
Rupp.-Goldh.
Girod-Kleinholbach
Boden
Wirzenborn
Reckenthal
Bladernheim
Ettersdorf
Heilberscheid
Nomborn
Nentershausen
Görgeshausen
Niedererbach
Kadenbach
Eitelborn
Neuhäusel
Simmern
Montabaur
Mittwoch, 29.1.1986, 14.00 Uhr, Waldschule
Mittwoch, 29.1.1986, 14.00 Uhr, Waldschule
Mittwoch, 29.1.1986, 14.20 Uhr, Schule
Mittwoch, 29.1.1986,14.40 Uhr, Umkleidekabine Sportplatz Mittwoch, 29.1.1986, 15.00 Uhr, Schule
Mittwoch, 29.1.1986,15.20 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 29.1.1986,15.40 Uhr, Schule
Mittwoch, 29.1.1986,15.40 Uhr, Schule
Mittwoch, 29.1.1986,16.00 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 29.1.1986,16.20 Uhr, Bürgermeisteramt
Mittwoch, 29.1.1986,16.40 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 29.1.1986,17.00 Uhr. Gastst. Heibel
Donnerstag, 30.1.1986,14.00 Uhr, Waldbachhalle
Donnerstag, 30.1.1986,15.20 Uhr, Vogelsanghalle
Donnerstag, 30.1.1986,15.40 Uhr, Gemeindehaus
Donnerstag, 30.1.1986,16.00 Uhr, Schule
Donnerstag, 30.1.1986,16.20 Uhr, Schule
Freiag, 30.1.1986,17.15 Uhr, alte Schule
Montag, 3.2.1986,14.00 Uhr, Wirzen- borner Liss
Montag, 3.2.1986, 14.20 Uhr,
Gastst.Brunnenstube
Montag, 3.2.1986,14.40 Uhr, Gastst.
Zum Gelbachtal
Montag, 3.2.1986,15.00 Uhr, Gastst. Zum Wiesengrund Montag, 3.2.1986,15.15 Uhr, Schule Montag, 3.2.1986,15.30 Uhr, Gemeindehaus
Montag, 3.2.1986, 15.45 Uhr, Schule Monag, 3.2.1986,16.15 Uhr, Schule Montag, 3.2.1986,16.30 Uhr, Schule Dienstag, 4.2.1986,14.00 Uhr, Schule Dienstag, 4.2.1986,14.20 Uhr, Augstschule
Dienstag, 4.2.1986,14.20 Uhr, Augstschule
Dienstag, 4.2.1986,14.50 Uhr, Schule Mittwoch, 5.2.1986, 10.00 -12.00 Uhr und 16.00 -17.00 Uhr Gesundheitsamt Montabaur.
Planfeststellung
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Nachstehend geben wir die T ermine für den zweiten I mpfgang bekannt:
für die Aufhebung der beiden Bahnübergänge in Bahn-km7i tlC j us und 72,728 (Feldwege) der Bundesbahnstrecke Wester|^ en t Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur und fürdifehäi Stellung einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für^ ec | Bahnübergang in Bahn-km 72,226 (Industriestraße) orc j e
Die Bundesbahndirektion in Frankfurt hat für das o.a. Bauvt| r ben das Planfeststellungsverfahren nach § 36 Bundeshaus' 0 setz eingeleitet. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen)l? uei in der Zeit !” :
vom 27.1.1986 bis 27.2.1986 (einschließlich) eitur
bei der Verbandgemeindeverwaltung Montabaur, Baui®^ Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienslkrac den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7g ; ei l2.30Uhrund 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-fahrn und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme ausfegjn
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1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betrogt; fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigu4it u r der Auslegung, das ist bis zum 13.3.1986 bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Be i zirksregierung Koblenz zu Az. 338-03 (Anhörungsbehöif. It< de) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhphrn ben. egin
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2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, sowt*“ den diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich”’ bekanntgemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen hoben haben, werden von dem Termin gesondert benaf u richtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwend# k, gen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentlfhrrr che Bekanntmachung benachrichtigt werden. Es wird(%gin auf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten aue , Erörterungstermin auch ohne den Betroffenen verhäng werden kann und verspätete Einwendungen bei der Efyjt ur terung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben kön g püi
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3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehen^ K Kosten können nicht erstattet werden. i qo
4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kanreiz« durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wef; A< mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind. as /
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5. Über die Höhe der Entschädigungsansprüche wird niclfrs J
im Pianfeststellungsverfahren, sondern in einem gesoffuer derten Entschädigungsverfahren entschieden. Die Get|": H tendmachung einer Planungs- und Enteignungsbetrofiiitun heit ist in diesem Planfeststellungsverfahren im Hinblifcbül auf die gesetzlich vorgeschriebene Abwägungpflicht dt* Planfeststellungsbehörde möglich. ,me
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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Montabaur, 13.1.1986 _
Dr. Possel-Dölken
Bürgermeister )C h
Vit Verwaltung informitw
Volkshochs^, der Verbandsgenr.
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Termine Januar/Febru? rk<
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Berufsbezogene Weiterbildung 15. Buchführung für Fortgeschrittene Der Kurs ist eine Fortsetzung des Anfängerkurses für Eintfrsij delsbuchführung. 1-P
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