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Montabaur

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Nr.

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An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

a) wer früher weniger als 3x geimpft wurde,

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat,

c) wer vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minder­jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abge­ben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwoh­nermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. So­fern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Imp­fung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Horressen

Eigendorf

Niederelbert

Oberelbert

Welschneudorf

Hübingen

Horbach

Gackenbach

Daubach

Stahlhofen

Untershausen

Holler

Eschelbach

Heiligenroth

GroBholbach

Rupp.-Goldh.

Girod-Kleinholbach

Boden

Wirzenborn

Reckenthal

Bladernheim

Ettersdorf

Heilberscheid

Nomborn

Nentershausen

Görgeshausen

Niedererbach

Kadenbach

Eitelborn

Neuhäusel

Simmern

Montabaur

Mittwoch, 29.1.1986, 14.00 Uhr, Waldschule

Mittwoch, 29.1.1986, 14.00 Uhr, Waldschule

Mittwoch, 29.1.1986, 14.20 Uhr, Schule

Mittwoch, 29.1.1986,14.40 Uhr, Um­kleidekabine Sportplatz Mittwoch, 29.1.1986, 15.00 Uhr, Schule

Mittwoch, 29.1.1986,15.20 Uhr, Ge­meindehaus

Mittwoch, 29.1.1986,15.40 Uhr, Schule

Mittwoch, 29.1.1986,15.40 Uhr, Schule

Mittwoch, 29.1.1986,16.00 Uhr, Ge­meindehaus

Mittwoch, 29.1.1986,16.20 Uhr, Bür­germeisteramt

Mittwoch, 29.1.1986,16.40 Uhr, Ge­meindehaus

Mittwoch, 29.1.1986,17.00 Uhr. Gastst. Heibel

Donnerstag, 30.1.1986,14.00 Uhr, Waldbachhalle

Donnerstag, 30.1.1986,15.20 Uhr, Vogelsanghalle

Donnerstag, 30.1.1986,15.40 Uhr, Gemeindehaus

Donnerstag, 30.1.1986,16.00 Uhr, Schule

Donnerstag, 30.1.1986,16.20 Uhr, Schule

Freiag, 30.1.1986,17.15 Uhr, alte Schule

Montag, 3.2.1986,14.00 Uhr, Wirzen- borner Liss

Montag, 3.2.1986, 14.20 Uhr,

Gastst.Brunnenstube

Montag, 3.2.1986,14.40 Uhr, Gastst.

Zum Gelbachtal

Montag, 3.2.1986,15.00 Uhr, Gastst. Zum Wiesengrund Montag, 3.2.1986,15.15 Uhr, Schule Montag, 3.2.1986,15.30 Uhr, Ge­meindehaus

Montag, 3.2.1986, 15.45 Uhr, Schule Monag, 3.2.1986,16.15 Uhr, Schule Montag, 3.2.1986,16.30 Uhr, Schule Dienstag, 4.2.1986,14.00 Uhr, Schule Dienstag, 4.2.1986,14.20 Uhr, Augst­schule

Dienstag, 4.2.1986,14.20 Uhr, Augst­schule

Dienstag, 4.2.1986,14.50 Uhr, Schule Mittwoch, 5.2.1986, 10.00 -12.00 Uhr und 16.00 -17.00 Uhr Gesundheit­samt Montabaur.

Planfeststellung

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Nachstehend geben wir die T ermine für den zweiten I mpfgang be­kannt:

für die Aufhebung der beiden Bahnübergänge in Bahn-km7i tlC j us und 72,728 (Feldwege) der Bundesbahnstrecke Wester|^ en t Montabaur in der Verbandsgemeinde Montabaur und fürdifehäi Stellung einer Lichtzeichenanlage mit Halbschranken für^ ec | Bahnübergang in Bahn-km 72,226 (Industriestraße) orc j e

Die Bundesbahndirektion in Frankfurt hat für das o.a. Bauvt| r ben das Planfeststellungsverfahren nach § 36 Bundeshaus' 0 setz eingeleitet. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen)l? uei in der Zeit ! :

vom 27.1.1986 bis 27.2.1986 (einschließlich) eitur

bei der Verbandgemeindeverwaltung Montabaur, Baui®^ Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienslkrac den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7g ; ei l2.30Uhrund 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-fahrn und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme ausfegjn

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1. Jeder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betrogt; fühlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigu4it u r der Auslegung, das ist bis zum 13.3.1986 bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Be i zirksregierung Koblenz zu Az. 338-03 (Anhörungsbehöif. It< de) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhphrn ben. egin

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2. Werden gegen den Plan Einwendungen erhoben, sowt* den diese in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekanntgemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen hoben haben, werden von dem Termin gesondert benaf u richtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwend# k, gen erhoben, so können diese Beteiligten durch öffentlfhrrr che Bekanntmachung benachrichtigt werden. Es wird(%gin auf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Beteiligten aue , Erörterungstermin auch ohne den Betroffenen verhäng werden kann und verspätete Einwendungen bei der Efyjt ur terung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben kön g püi

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3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehen^ K Kosten können nicht erstattet werden. i qo

4. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses kanreiz« durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wef; A< mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind. as /

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5. Über die Höhe der Entschädigungsansprüche wird niclfrs J

im Pianfeststellungsverfahren, sondern in einem gesoffuer derten Entschädigungsverfahren entschieden. Die Get|": H tendmachung einer Planungs- und Enteignungsbetrofiiitun heit ist in diesem Planfeststellungsverfahren im Hinblifcbül auf die gesetzlich vorgeschriebene Abwägungpflicht dt* Planfeststellungsbehörde möglich. ,me

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Montabaur, 13.1.1986 _

Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister )C h

Vit Verwaltung informitw

Volkshochs^, der Verbandsgenr.

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Termine Januar/Febru? rk<

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Berufsbezogene Weiterbildung 15. Buchführung für Fortgeschrittene Der Kurs ist eine Fortsetzung des Anfängerkurses für Eintfrsij delsbuchführung. 1-P

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