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Wochenblatt

|der Verbandsgemeinde Montabaur

|lVochenzeitubg mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

|jBoden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- |ijroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, ' Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welsehneudorf

psowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember "73 - GVBi. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

völn Jahrgang 14 Freitag, 17. Januar 1986

*8,i

55,-i

^Zusätzliche Altpapierabfuhr

ine EintPK

»in allen Gemeinden der m Verbandsgemeinde Montabaur

Nummer 3

Nach dem Altpapier- und Sperrmüllabfuhrplan wird - wie bereits mehrfach veröffentlicht - ab März 86 in der Verbandsgemeinde Montabaur Altpapier mit einer zusätzlichen grünen Wertstofftonne abge­fahren.

Aufgrund verschiedener Anfragen aus der Bevölkerung wird in Ergänzung hierzu am

Samstag, dem 25.1.1986

nochmals eine Altpapier-Straßensammlung in allen Gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur durchgeführt.

Das Altpapier kann an diesem Tag wie bisher ab 06.00 Uhr bereitgestellt werden. Nutzen Sie diese zusätzliche Service-Leistung. Es ist darüber hinaus Ihr Beitrag für einen aktiven Umweltschutz.

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Öffentl bekanntmochungen

Schluckimpfung im Winter 1985/86

I 0 Vie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfungen statt.

Jm einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu er- angen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von i-8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 10 Monaten erforderlich.

ur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1984, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahr­gang 1985 ab 3. Lebensmonat

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung),

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Mona­te nach der zweiten Impfung),

vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca.

4. Schuljahr),

weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jah­ren.