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Montabaur

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Stellenausschreibung

Die Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur sucht zum bald­möglichsten Termin für ihr Alten- und Pflegeheim in Montabaur ei- ne(n)

staatlich geprüfte<n) Altenpfleger(in)

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über eine berufliche Qualifi­kation im Pflegedienst eines Altenheimes verfügt.

Die Vergütung erfolgt nach dem BAT (Krankenpfiegepersonalta- rif). Es werden die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, insbesondere eine Zusatzversorgung gewährt. Unter­kunft und Verpflegung können im Hause gewährt werden.

Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (handge­schriebener Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) richten Sie bitte bis zum 31.1.1986 an:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Personalamt

Postfach 1262 5430 Montabaur

Veranstaltungen

Montabaur

Der neue VERAN­STALTUNGS- KALENDER für 1986 ist da!

Sie erhalten ihn ko­stenlos bei allen Banken und bei der Verbandsgemein­deverwaltung Mon­tabaur, Rathaus.

Öftentl bekonntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Zweckverbandes ,,Abwasserverband Bad Ems für das Haushaltsjahr 1986 vom 18.12.1985 Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zu­sammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichts­behörde vom 11.12.1985 hiermit bekanntgegeben wird:

§1

Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 1986 im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 2.439.500,00 DM

in der Ausgabe auf 2.439.500,00 DM

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 1.138.000,00 DM

in der Ausgabe auf , 1.138.000,00 DM

festgesetzt. > -

Nr 2/86 Mon

9 4 § 1

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts- Q je jahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt er bun , forderlich ist, wird festgesetzt auf 643.000,00 DM. ran |.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Abw

Beit

nen

§4 1.§

Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung, nach »Für dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 40.000 und berechnet. de E

Von den Einwohnergleichwerten entfallen Für <

auf die Verbandsgemeinde Bad Ems 85 % mali

auf die Verbandsgemeinde Montabaur 15 n

Die gesamten Ausgaben des VerweltunQsheushsitswerdennechv g, den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden BaÖQ rU | Ems und Montabaur umgelegt. ^ ^

Bad Ems, 18.12.1985 1.

Zweckverband - als

Abwasserverband Bad Ems 2

Diel, Verbandsvorsteher p dv .

Genehmigung der Bezirksregierung 3. zt

Die in § 2 der Haushaltssatzung des ZweckverbandesAbwasa) serverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1986 in der Fassunjder I des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 3.12.1985 vorb) fC genommene Festsetzung des Gesamtbetrages der zur Finanzier) rung des Vermögenshaushalts vorgesehenen Kredite (InlandsSch kredite) in Höhe von DM 643.000,00 wird hiermit nach den §§ ;d) je und 7 Abs. 1 des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vorrten, 22.12.1982 (GVBI. S. 476) in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2,9fe) je Abs.3Nr.2,97Anbs. 1 und 103Abs.2derGemeindeordnung(Ge^N [ mO) genehmigt. Hau

Darüber hinaus teilen wir ihnen aufgrund der §§ 5 und 7 Abs. § 2 ZwVG in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 und 97 Abs. 1 GemCDies mit, da8 wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzun543< gen der Haushaltssatzung und die Ansätze des dazu gehörendeiVert Haushaltsplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheln V ben. (S.)

5400 Koblenz, 11.12.1985 Gen

Bezirksregierung Koblenz Rhe

im Auftrag: Voigt Mon

Krei

Hinweis In V<

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntg(S.) macht. Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 24 Abs. 6 Satz^j m der Gemeindeordnung eine Verletzung der Bestimmungen üb^* en

1. AusschlieBungsgründe (§ 22 Abs. 1 Gemeindeordnung) undQ en

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des G^ ßS

meinderates (§ 34 der Gemeindeordnung) sen .

unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach %j n g öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung btj q gründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltuiu d geltend gemacht worden ist. Q rts

Öffentliche Auslegung: j er (

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit voll! ^ 13.1.1986 bis 17.1.1986 öffentlich aus len

im Rathaus der Verbandsgemeinde Montabaur, Zimmer 29. ^ de

5427 Bad Ems, 18.12.1985 543C

Verbandsgemeindeverwaltung ^ert

Diel, Bürgermeister V. i

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaui

zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabai? H über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der öffentl'jyj, chen Abwasseranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die# fentliche Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebüfp ren und BeitragssatzungAbwasser) vom 18. Dez. 1985.

3er'

Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Glöor mO) vom 14.12.1973 und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabejem gesetzes (KAG) vom 2.9.1977 hat der Verbandsgemeinderat afurc 12. Dez. 1985folgende Satzung beschlossen, die nach Genehfleht gung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Moni' 1 baurvom 18.12.1985 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird)er