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Montabaur

Seite 24

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Dr. Heinen richtete anschließend herzliche Dankesworte an die Parteifreundeder Westerwälder CDU. Auch nach der Übernahme einer anderen Tätigkeit spüre er die Zusammengehörigkeit mit der Westerwälder Union, bei der er auch heute noch viele Freunde habe. Dafür bedankte er sich bei allen recht herzlich. Einen beson­deren Dank richtete Dr. Norbert Heinen an Karl Hoppe, MdL, Alois Schuth, Ludwig Pfeil, August Hanz, MdB, an den früheren Landrat

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Heinrich Lingens und an Fraktionschef Joachim Hörster, MdL.iüJ den immer ihm gewährten guten Rat und die ausgezeichnete Zu, sammenarbeit.

Die Konrad-Adenauer-Plakette desCDU-KreisverbandeswurdJ bislang 11 mal vergeben und zwar an den 1. Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Dr. Peter-Altmeier +, Ministerpräsidenten Dr. Bernhard Vogel, den früheren rheinland-pfälzischen Innenmil nister Heinz Schwarz, MdB, Bundeskanzler Helmut Kohl, Staats! minister a.D. Otto Meyer, Bundestagsabgeordneten Augusl Hanz, Kreisdeputierten Ludwig Pfeil, Regierungspräsidentei Heinz Korbach, Landrat a.D. Heinrich Lingens, CDUI Generalsekretär Dr. Heiner Geißler und nun an Landrat a.D. d| Norbert Heinen.

DANKSAGUNG

Über die vielen Geschenke und Glückwünsche anläßlich unserer VERLOBUNG haben wir uns

sehr gefreut.

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Im Krankheitsfall:

Hilfe auch für den Arbeitgeber

1970 wurde die Lohnfortzahlungsversicherung, eine Ausgleichskasse, für Betriebe mit bis zu 20 Arbeitnehme geschaffen. Sie erstattet den Arbeitgebern einen Teil dt Lohnes, den er einem kranken Arbeiter fortzahlt, und am die Sozialversicherungsbeiträge, die er für diesen Arbe nehmer zu entrichten hat. Diese Ausgleichskasse wird! lein von den betroffenen »Arbeitgebern finanziert. Lohnfortzahlungsversicherung wird in der Regel von di örtlich zuständigen AOK verwaltet.

Zum 1. Januar nächsten Jahres treten in der Lohnfortza lungsversicherung einige wichtige Neuerungen in Krall

- In das Ausgleichsverfahren werden auch die Aufwen- düngen der Arbeitgeber im Mutterschaftsfalle einbezoge

- In die Berechnung der Beitragsumlagen fließen künft auch die Ausbildungsvergütungen ein.

-Geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und Schwert) schädigte werden nicht mehr mitgezählt, wenn festge­stellt wird, ob ein Betrieb mit Rücksicht auf die Zahl sein Mitarbeiter am Ausgleichsverfahren zu beteiligen ist. Teilzeitbeschäftigte werden nur noch mit einem be­stimmten Vomhundertsatz angerechnet.

- Den Krankenkassen wird das Recht eingeräumt, in ihr Satzungen zu bestimmen, daß der Kreis der am Aus gleichsverfahren beteiligten Arbeitgeber auf Betriebe) bis zu 30 Arbeitnehmern erweitert wird.

Für alle Rückfragen zu diesen Änderungen stehen die Mitarbeiter jeder AOK zur Verfügung.

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