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Nr. 47/85

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rpezember 1985,1. Adventssonntag um 15 Uhr im Mehr- L raU m der Turnhalle.

fjjl^erelberter Bürger ab dem 65. Lebensjahr sind hierzu |cti eingeladon.

kreis Niederelbert

n uns am Dienstag, 26. November 1985, 20.00 Uhr im Mm zum Handarbeiten, Basteln, Klönen und Planen, werden wir auch Gelegenheit haben, mit Frau Gerti Gerhards >lvon der Kleidersammelstelle (Eichwiese) ins Gespräch.zu

Ken.

Mals gut informierte Menschen besser helfen können, la- Lalle interessierten Frauen zu diesem Abend herzlich ein.

Gesellschaft 1986

1^*1.1985 um 20.00 Uhr trifft sich der Jahrgang 1967/68 im jtaiis Keul. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

verein Blau-Weiß Niederelbert

iend ;

11,11.1985 spielt die A-Jugend der JSG Niederelbert/O/W. zu en Ahrbach. Anstoß ist um 13.00 Uhr.

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im Laufed worden. D| 3.439,84 [ veck gespi 'aisenhaui

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Oberelbert

kiaune Kinderweste gefunden, jibei Frau Josefine Schönberg Ww. Hiom, I. Beigeordneter

abgeholt werden.

ungymnastikgruppe Sportverein Oberelbert fahrt nach Wiesbaden zur Eisrevue ist am 23.11.1985. 1 15.30 Uhr von der Kirche in Oberelbert.

Ab-

pjereibert, Abt. Alte Herren

»3.11.1985 spielen wir um 16.00 Uhr in Hillscheid. Abfahrt " Uhr Vereinslokal »Zur guten Quelle«.

brengruppe Oberelbert

jeden uns am Mittwoch, dem 27.11.1985 um 14.30 Uhr wie- 3 unserer Gymnastikrunde. Treffpunkt Sportlerheim.

1,12.85 sind alle Senioren zum Aschenbratenessen ins Pfarr- m eingeladen. Anmeldungen ab sofort - bis spätestens |l,an Frau M. Schwarz, Tel. 517.

ngemeinschaft Oberelbert

ag.dem 26.11.1985 treffen sich die Frauen, die für die kranken stricken, um 19.30 Uhr bei Else Decker.

0 Uhr im »iS 3.12.851

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Schlußversammlung 1985

zur JahresschluBversammlung 1985 am Samstag, |30.11.1985,20.00 Uhr, im Lokal »Zur guten Quelle«.

Ordnung:

Irlesung und Genehmigung des Protokolls 1984

(richte

st. Vorsitzenden

B Kassierers

JrKassenprüfer

piastung des Vorstandes

Blilder Kassenprüfer 1986

hingen

Isilungsleiter

flehte aus den Abteilungen Bhlder Abteilungsleiter 86 ildes Vorstandes (wähl des Vorstandes lanstaltungen im Jahre 86 pschiedenes

fverein Oberelbert

iesjährige Nikolausfeier für die Kleinkinder und die Schul- |l8enfindet am Samstag, dem 7.12.85,15.00 Uhr, im Sport- FOberelbert statt. Anmeldungen bis zum 1.12.85 bei den psleitern oder bei Karl Jung, Tel. 651.

Welsch neudorf

'Eintracht« Welschneudorf lehrung

ilsnsonntag, dem 24. November 1985 gedenkt der MGV Tächt«wie alljährlich seiner gefallenen und verstorbenen Mit- f mit einem Gang zum Friedhof. Die Vereinsmitglieder

treffen sich um 10.00 Uhr am Vereinslokal und gehen dann ge­schlossen zum Friedhof. Wer von derDorfbevölkerung Anteil neh­men möche, kann sich ebenfalls anschlieBen.

Blumensteckkurs (T rockengestecke)

Der PGR Welschneudorf bietet an zwei Abenden einen Kurs an, der die Teilnehmer zur Herstellung von Trockengestecken anlei­ten soll.

Frau Roth aus Niederelbert leitet diesen Kurs.

Termine: Mittwoch, 27.11.1985,19.00 Uhr und Dienstag, 3.12.85, 19.00 Ulhr.

Der Kurs findet im Jugendraum statt.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird um baldige Anmeldung gebeten (H.Rosbach, Tel. 391).

Interessenten erhalten bei ihrer Anmeldung weitere Informatio­nen.

GELBAChhÖNEN

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz.

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat Holler hat in seiner Sitzung vom 16.10.1985

folgenden Beschluß gefaßt:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umlegungsbe­schlüsse vom 26. März 1981 (GVBI. S. 78) wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Unter der Sruth«, in das auch Flurstücke mit der Katasterlagenbezeichnung »Im Gramerich« und »In der Wolfsheck« einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung: »Unter der Struth«.

Das Umlegungsgebiet liegt südöstlich des Ortskerns von Holler an der L 326 (Hauptstraße in Richtung Untershau- sen), ca. 200 m tief in östlicher Richtung zwischen der Oststraße im Norden und dem Grillpiatz im Süden.

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flur­karte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf fol­gende Grundstücke:

Gemarkung: Holler Grundbuchbezirk: Holler Flur 22, Flurstücke:

1432 ,

1433 .

1434 ,

1435 ,

1436 ,

1437 ,

1438 .

1439 ,

1440 ,

1441 ,

1442 ,

1443 ,

1444 ,

1445

1446 ,

1447 ,

1448 ,

1449 ,

1450 ,

1451 ,

1452

1453 ,

1454 ,

1455 ,

1456 ,

1457 ,

1458 ,

1 459

3474 ,

3476 .

3477 ,

3478 ,

3479 ,

Flur 23, Flurstücke:

2099 ,

2100 ,

2101 ,

2102 ,

2103 ,

2104 ,

2105

2106 ,

2107 ,

2108 ,

2109 ,

2110 ,

2. Für den Fall, daß der UmlegungsausschuB für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zustehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.

3. Die Umlegungsbeschlüsse vom 15. Nov. 1984 und 16.10.1985 sind hiermit aufgehoben.

II. Beteiligte im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten

Nach § 48 BBauG sind im Umlegungsverfahren Beteiligte: