Montabaur
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Schutzimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1985/86
Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr wieder eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt. U m einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von sechs bis acht Wochen und an einer Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. acht bis zehn Monaten erforderlich.
Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:
1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1984, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1985 ab dritten Lebensmonat,
2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung),
3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.
Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: Erste Impfung im Säuglingsalter ab dritten Lebensmonat.
Zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des zweiten Lebensjahres (ca.
8 -10 Monate nach der zweiten Impfung)
vierte Impfung (Auffrischung) im 10. Lebensjahr (ca.
4.Schuljahr).
Weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8 -10 Jahren.
An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:
Wer früher weniger als dreimal geimpft wurde, wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat, wer vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.
Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.
Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.
Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:
Mittwoch, 11.12.1985,14.00 Uhr, Waldschule
Mittwoch, 11.12.1985,14.00 Uhr, Waldschule
Mittwoch, 11.12.1985,14.20 Uhr, Schule,
Mittwoch, 11.12.1985, 14.40 Uhr,Umkleidekabine Sportplatz Mittwoch, 11.12.1985, 15.00 Uhr, Schule
Mittwoch, 11.12.1985, 15.20 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 11.12.1985, 15.40 Uhr, Schule
Mittwoch, 11.12.1985,15.40 Uhr, Schule
Mittwoch, 11.12.1985,16.00 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 11.2.1985,16.20 Uhr, Bürgermeisteramt
Mittwoch, 11.12.1985, 16.40 Uhr, Gemeindehaus
Mittwoch, 11.2.1985,17.00 Uhr,
Gastst. Heibel
Donnerstag, 12.12.1985,14.00 Uhr, Waldbachhalle
Donnerstag, 12,12.1985, 15.20 Uhr, Vogelsanghalle
Donnerstag, 12.12.1985,15.40 Uhr, Schule
Donnerstag, 12.12.1985, 16.00 Uhr, Schule
Donnerstag, 12.12.1985,16.20 Uhr, Schule
Horressen
Eigendorf
Niederelbert
Oberelbert
Welschneudorf
Hübingen
Horbach
Gackenbach
Daubach
Stahlhofen
Untershausen
Holler
Eschelbach
Heiligenroth
Großholbach
Rupp.-Goldh.
Girod-Kleinholb.
Boden
Wirzenborn
Reckenthal
Bladerheim
Ettersdorf
Heilberscheid
Nomborn
Nentershausen
Görgeshausen
Niedererbach
Kadenbach
Eitelborn
Neuhäusel
Simmern
Montabaur
Freitag, 13.12.1985, 17.15 Uhr Schule nr '
Montag, 16.12.1985,14.00 Uhr i zenborner Liss Montag, 16.12.1985,14.20 Uhr Gastst. Brunnenstube ' Montag, 16.12.1985,14.40 Uhr Gastst. Zum Gelbachtal Montag, 16.12.1985,15.00 Uhr Gastst. Zum Wiesengrund ' Montag, 16.12.1985,15.15 Uhr Schule
Montag, 16.12.1985,15.30 Uhr i meindehaus
Montag, 16.12.1985,15.45 Uhr Schule
Montag, 16.12.1985,16.15 Uhrl Schule '*
Montag, 16.12.1985,16.30 Uhr Schule
Dienstag, 17.12.1985,14.00 Uhri Schule
Dienstag, 17.12.1985,14.20 Uhr Augst-Schule
Dienstag, 17.12.1985,14.20 Uhr] Augst-Schule
Dienstag, 17.12.1985,14.50 Uhrj Schule
Mittwoch, 18.12.1985,10.00 Uhr! 12.00 Uhr Gesundheitsamt, le.oc 17.00 Uhr Gesundheitsamt
Repräsentative Viehzählung am 3.12.19
Am 3.Dezember findet bundesweit eine repräsentative Vij lung statt. Die Zählung erstreckt sich auf
Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel. Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetzd halter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Personenoj triebsangehörigen.
Die Angaben der einzelnen Viehhalter unterliegen der g] haltung.SiedürfenlautGesetznurohneNennungderNam] Anschriften der Auskunftspflichtigen an die für Ernährung] Wirtschaft und Forsten zuständigen obersten Behörden da des und der Länder oder an die von ihnen bestimmten Stell] tergeleitetwerden. Eine Verwendung zu steuerlichenZwei] nicht statthaft.
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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Ein Abend mit] ^ Kiesewetta
am Freitag, 29. Nov] 20.00 Uhr im Hau Tabor in Montabaui] Der bekannte f dersänger präsentiej nem Konzertrogram Querschnitt durch i samtes musikalisch! pertoire, seine plattdeutschen, friej und englischen Lier
Aufgelockert wird d| gramm durch Anekdoten aus der Ij des Sängers. Eintritt: 12 ,-DM.
Jugendliche, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende um pen erhalten Ermäßigung.
An alle hilfebedürftigen Einwohner der Stadt Montabaur)* Anzahl von Freikarten ausgehändigt.
Veranstalter: Stadt Montabaur.
Kartenvorverkauf:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 206, Tel. 02602/126.107 (Durchwahl). .

