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Montabaur

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Schutzimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1985/86

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr wieder eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt. U m einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei Impfgängen im Abstand von sechs bis acht Wochen und an einer Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. acht bis zehn Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen:

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1984, soweit sie noch nicht oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang 1985 ab dritten Lebensmonat,

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung),

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft ist und bei dem kein Impfhindernis besteht.

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: Erste Impfung im Säuglingsalter ab dritten Lebensmo­nat.

Zweite Impfung 6 - 8 Wochen nach der ersten Impfung, dritte Impfung ab Beginn des zweiten Lebensjahres (ca.

8 -10 Monate nach der zweiten Impfung)

vierte Impfung (Auffrischung) im 10. Lebensjahr (ca.

4.Schuljahr).

Weitere Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8 -10 Jahren.

An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen:

Wer früher weniger als dreimal geimpft wurde, wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat, wer vor mehr als 10 Jahren das letzte Mal an einer Schluckimpfung teilgenommen hat.

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minder­jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung abge­ben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwoh­nermeldeamt oder Ortspolizeibehörde) und bei dem jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. So­fern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Imp­fung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos.

Nachstehend geben wir die Termine für den ersten Impfgang bekannt:

Mittwoch, 11.12.1985,14.00 Uhr, Waldschule

Mittwoch, 11.12.1985,14.00 Uhr, Waldschule

Mittwoch, 11.12.1985,14.20 Uhr, Schule,

Mittwoch, 11.12.1985, 14.40 Uhr,Umkleidekabine Sportplatz Mittwoch, 11.12.1985, 15.00 Uhr, Schule

Mittwoch, 11.12.1985, 15.20 Uhr, Gemeindehaus

Mittwoch, 11.12.1985, 15.40 Uhr, Schule

Mittwoch, 11.12.1985,15.40 Uhr, Schule

Mittwoch, 11.12.1985,16.00 Uhr, Gemeindehaus

Mittwoch, 11.2.1985,16.20 Uhr, Bür­germeisteramt

Mittwoch, 11.12.1985, 16.40 Uhr, Gemeindehaus

Mittwoch, 11.2.1985,17.00 Uhr,

Gastst. Heibel

Donnerstag, 12.12.1985,14.00 Uhr, Waldbachhalle

Donnerstag, 12,12.1985, 15.20 Uhr, Vogelsanghalle

Donnerstag, 12.12.1985,15.40 Uhr, Schule

Donnerstag, 12.12.1985, 16.00 Uhr, Schule

Donnerstag, 12.12.1985,16.20 Uhr, Schule

Horressen

Eigendorf

Niederelbert

Oberelbert

Welschneudorf

Hübingen

Horbach

Gackenbach

Daubach

Stahlhofen

Untershausen

Holler

Eschelbach

Heiligenroth

Großholbach

Rupp.-Goldh.

Girod-Kleinholb.

Boden

Wirzenborn

Reckenthal

Bladerheim

Ettersdorf

Heilberscheid

Nomborn

Nentershausen

Görgeshausen

Niedererbach

Kadenbach

Eitelborn

Neuhäusel

Simmern

Montabaur

Freitag, 13.12.1985, 17.15 Uhr Schule nr '

Montag, 16.12.1985,14.00 Uhr i zenborner Liss Montag, 16.12.1985,14.20 Uhr Gastst. Brunnenstube ' Montag, 16.12.1985,14.40 Uhr Gastst. Zum Gelbachtal Montag, 16.12.1985,15.00 Uhr Gastst. Zum Wiesengrund ' Montag, 16.12.1985,15.15 Uhr Schule

Montag, 16.12.1985,15.30 Uhr i meindehaus

Montag, 16.12.1985,15.45 Uhr Schule

Montag, 16.12.1985,16.15 Uhrl Schule '*

Montag, 16.12.1985,16.30 Uhr Schule

Dienstag, 17.12.1985,14.00 Uhri Schule

Dienstag, 17.12.1985,14.20 Uhr Augst-Schule

Dienstag, 17.12.1985,14.20 Uhr] Augst-Schule

Dienstag, 17.12.1985,14.50 Uhrj Schule

Mittwoch, 18.12.1985,10.00 Uhr! 12.00 Uhr Gesundheitsamt, le.oc 17.00 Uhr Gesundheitsamt

Repräsentative Viehzählung am 3.12.19

Am 3.Dezember findet bundesweit eine repräsentative Vij lung statt. Die Zählung erstreckt sich auf

Rinder, Schweine, Schafe und Geflügel. Auskunftspflichtig sind nach dem Viehzählungsgesetzd halter sowie die mit der Viehhaltung befaßten Personenoj triebsangehörigen.

Die Angaben der einzelnen Viehhalter unterliegen der g] haltung.SiedürfenlautGesetznurohneNennungderNam] Anschriften der Auskunftspflichtigen an die für Ernährung] Wirtschaft und Forsten zuständigen obersten Behörden da des und der Länder oder an die von ihnen bestimmten Stell] tergeleitetwerden. Eine Verwendung zu steuerlichenZwei] nicht statthaft.

Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

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Ein Abend mit] ^ Kiesewetta

am Freitag, 29. Nov] 20.00 Uhr im Hau Tabor in Montabaui] Der bekannte f dersänger präsentiej nem Konzertrogram Querschnitt durch i samtes musikalisch! pertoire, seine plattdeutschen, friej und englischen Lier

Aufgelockert wird d| gramm durch Anekdoten aus der Ij des Sängers. Eintritt: 12 ,-DM.

Jugendliche, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende um pen erhalten Ermäßigung.

An alle hilfebedürftigen Einwohner der Stadt Montabaur)* Anzahl von Freikarten ausgehändigt.

Veranstalter: Stadt Montabaur.

Kartenvorverkauf:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 206, Tel. 02602/126.107 (Durchwahl). .