Wbchenblatt
jer Verbandsgemeinde Montabaur
^ocHenzeltung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
^n, Daubach, Eitelborn, Gackenbach; Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- )t ^ Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, fodererbach.Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Sirnmern, Stahlhofen, Untershausen, Lgchneudorf
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der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember
K 73 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
113
Freitag, 22. November 1985
Nummer 47
! Änderung
der Verkehrsführung in der Innenstadt von
1 Montabaur
Fußgängerzone
tiefer verkehr
6- 10h frei
Zufahrt za den Hotels frei
-ysf
Der Bereich Kleiner Markt, »T richter«, Großer Markt und Kirch- Straße bis Einmündung Eliabethenstraße wird bis zur Wiederaufnahme der Ausbauarbeiten im kommenden Frühjahr als Fußgängerzone beschildert.
Durch die Aufstellung der Verkehrszeichen wird jeglicher Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone untersagt, lediglich der Lieferverkehr ist in der Zeit von 06.00 -10.00 Uhr zugelassen. Die Winterzeit soll auch dazu genutzt werden, die Zweckmäßigkeit der festgesetzten Lieferzeiten und der Liefermöglichkeiten aus beiden Fahrtrichtungen zu überprüfen.
An die Geschäftsinhaber wird die Bitte gerichtet, ihre Lieferanten entsprechend zu informieren und zur Beachtung der Lieferzeiten anzuhalten.
Die Zufahrt zu den Hotels wird ermöglicht, der Begriff »Zufahrt« umfaßt jedoch nur das Anfahren zum Hotel und das Ein- bzw. Ausladen von Koffern u.ä.
Danach ist die Fußgängerzone wieder zu verlassen.
Die Burgstraße und der Vordere Rebstock erden in den verkehrsberuhigten Bereich »Bahnhofstraße« einbezogen. Durch diese Maßnahme ist es möglich, die Vielzahl von Haltverboten und andere Verkehrszeichen zu entfernen, weil die entsprechenden Regelungen im Zeichen 325/326 StVO - Verkehrsberuhigter Bereich - enthalten sind. Gleichzeitig wird durch diese Beschilderung ein erhöhter Schutz für die Fußgänger wirksam.
Im oberen Bereich der Bahnhofstraße (vor der Einmündung des Steinweges) werden - in Fahrtrichtung gesehen - auf der linken Straßenseite 3 Behindertenparkplätze eingerichtet, auf der gegenüberliegenden Seite werden Stellplätze für Zweiräder ausgewiesen.

