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Wbchenblatt

jer Verbandsgemeinde Montabaur

^ocHenzeltung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

^n, Daubach, Eitelborn, Gackenbach; Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- )t ^ Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, fodererbach.Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Sirnmern, Stahlhofen, Untershausen, Lgchneudorf

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der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember

K 73 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

113

Freitag, 22. November 1985

Nummer 47

! Änderung

der Verkehrsführung in der Innenstadt von

1 Montabaur

Fußgängerzone

tiefer verkehr

6- 10h frei

Zufahrt za den Hotels frei

-ysf

Der Bereich Kleiner Markt, »T richter«, Großer Markt und Kirch- Straße bis Einmündung Eliabethenstraße wird bis zur Wieder­aufnahme der Ausbauarbeiten im kommenden Frühjahr als Fußgängerzone beschildert.

Durch die Aufstellung der Verkehrszeichen wird jeglicher Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone untersagt, lediglich der Lieferverkehr ist in der Zeit von 06.00 -10.00 Uhr zugelas­sen. Die Winterzeit soll auch dazu genutzt werden, die Zweck­mäßigkeit der festgesetzten Lieferzeiten und der Liefermög­lichkeiten aus beiden Fahrtrichtungen zu überprüfen.

An die Geschäftsinhaber wird die Bitte gerichtet, ihre Liefe­ranten entsprechend zu informieren und zur Beachtung der Lieferzeiten anzuhalten.

Die Zufahrt zu den Hotels wird ermöglicht, der Begriff »Zu­fahrt« umfaßt jedoch nur das Anfahren zum Hotel und das Ein- bzw. Ausladen von Koffern u.ä.

Danach ist die Fußgängerzone wieder zu verlassen.

Die Burgstraße und der Vordere Rebstock erden in den ver­kehrsberuhigten Bereich »Bahnhofstraße« einbezogen. Durch diese Maßnahme ist es möglich, die Vielzahl von Halt­verboten und andere Verkehrszeichen zu entfernen, weil die entsprechenden Regelungen im Zeichen 325/326 StVO - Ver­kehrsberuhigter Bereich - enthalten sind. Gleichzeitig wird durch diese Beschilderung ein erhöhter Schutz für die Fuß­gänger wirksam.

Im oberen Bereich der Bahnhofstraße (vor der Einmündung des Steinweges) werden - in Fahrtrichtung gesehen - auf der linken Straßenseite 3 Behindertenparkplätze eingerichtet, auf der gegenüberliegenden Seite werden Stellplätze für Zweiräder ausgewiesen.