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rt Tübinger betont in diesem Zusammenhang die Bemühun- seiner Fraktion, dazu beizutragen, die Gemeindefinanzen »in lung z u halten«. Aus vorgenannten Gründen appellierte Hurt Hübin9 er daher für die Festlegung eines Gemeindeanteils
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Äderung von Wulf Woeller w en sder Fraktion Ewald Hübinger erklärte Ratsmitglied Woel- f dern Appell des Ortsbürgermeisters (Festlegung eines Ge- Ldeaneilsvon35°/o)seigrundsätzlich nichts hinzuzufügen. Er * in diesem Zusammenhang nochmals die bereits in der vor- B qangenen Sitzung vorgebrachten Bedenken der Fraktion j Hübinger dar (so. z.B.:) Die erhöhte Belastung, bedingt [[Chdie Schule und die Kirche, werde bereits durch die sich für LeGrundstücke ergebende Zahlungsverpflichtung und deren [berücksichtigende Grundstücksgröße ausgeglichen; die Beinzungskosten wurden bereits durch die Ortsgemeinde Überseen; die Verbandsgemeinde sei verpflichtet, für die Schule Lgge zu zahlen, wie die übrigen Anlieger, die Ortsgemeinde heessich nicht erlauben, auf Beitragseinnahmen in Höhe von 0 DM (bedingt durch einen erhöhten Gemeindeanteil) für das Julgrundstück zu verzichten).
[Erwiderung zu den Aussagen von Ratsmitglied Hubert Hübin- bmies Wulf Woeller auch noch darauf hin, daß eine Vergleichet zwischen der Ausbaumaßnahme Waldstraße und der sßnahme Kirch- und Gartenstraße nicht gegeben sei. Die Wald- |esei bereits vor ca. 6 - 7 Jahren ausgebaut worden, die Art Irausgeführten Arbeiten sei unterschiedlich. Zudem seien die biragspflichtigen Grundstücksflächen in der Kirch- und Garten- iewesentlich kleiner als bei der Waldsraße. Im Interesse der liictibehandlung forderte Ratsmitglied Woeller daher die Festig eines Gemeindeanteils von 35 %.
(anschließend durchgeführte Abstimmung erbrachte folgen- üErgebnis:
Megung eines Gemeindeaneils auf 35 %: 4 Ja-Stimmen. Ejtlegung eines Gemeindeanteils auf 42,5 %: 6 Ja-Stimmen.
Iliin wurde mit der Mehrheit des Rates ein Gemeindeanteil von 1 und somit eine für die Anlieger verbleibende Belastung |n57,5% beschlossen.
)itenspaltung zur Erhebung von Teilausbaubeiträgen für ■Biirgersteigbau an der Horresser Straße beschlossen
jisiimmig stellte der Ortsgemeinderat die Fertigstellung des igersteigeausbau fest und beschloß den Aufwand des Aus- s dieser Teileinrichtung als Teilausbaubeiträge zu erheben tonspaltung).
8 Entscheidung wurde wie folgt begründet:
Nie Anlegung der Bürgersteige wurden von den Anliegern jundstücksteilflächen in Anspruch genommen. Der Grunder- pitvom Straßenbauamt bisher noch nicht abgewickelt wor- i,so daß zunächst zur Vermeidung weiterer Verzögerungen [Kosten der Bürgersteige im Rahmen der Kostenspaltung ohne nnderwerb abgerechnet werden sollen. Nach Abschluß des Merwerbs sind diese Kosten separat abzurechnen.
[tellung einer Ortschronik einstimmig befürwortet |Ner Fraktion Hubert Hübinger wurde der Antrag auf umge- iteErstellung einer Chronik über die Entstehung und Entwick- igderGemeinde Niederelbert eingebracht. Ortsbürgermeist er lald Hübinger gab zur Kenntnis, daß er inzwischen einen Chro- p ausfindig gemacht habe, der bereis für eine Vielzahl von finden Chroniken erstellt, und dabei auch umfangreiches pial über die Gemeinde Niederelbert zusa mmengetragen ha- |Aus diesen Unterlagen gehe z.b. auch hervor, daß die Gerate nicht wie vielfach ausgesagt im Jahre 1387, soindern be- [H367 ersmals Erwähnung fand. Es wurde nun im Rat zur Dis- 0 gestellt, in welcher Form und unter welchen Vorgaben die Wlung einer Ortschronik angegangen werden sollte. Einstim- iplädierte der Rat für die Herstellung einer Chronik, alledings [»zeitliche Bindung, d.h. die Arbeiten sollen ohne zeitlichen (ausgeführt werden können. Hinsichtlich der Kostenfrage [teerklärt, hierüber im Rahme der Haushaltsplanberatungen wtzu entscheiden. Darüber hinaus wurde noch entschieden Wung mit den genannten Chronisten aufzunehmen, um die ■die Geschichte der Gemeinde Niederelbert bedeutsame Un- psgen und Aufzeichnungen zu erwerben.
(Stellung von Altglascontainern befürwortet ^einstimmigen Beschluß befürwortete der Ortsgemeinderat
die Aufstellung von Altglascontainern im Gemeindebereich. Die Angelegenheit war aufgrund eines Antrages der Fraktion Hubert Hübinger zur Diskussion gestellt worden. Der Vorsitzende verwies darauf, daß man in Vergangenheit die Aufstellung von Altglascontainern mit Blick auf die unansehnlichen Behältnisse sowie die davon ausgehenden Lärmbelästigungen abgelehnt habe. Inzwischen zeichne sich jedoch ab, daß die Westerwald- Abfallbeseitigung neue formschönere und schallgedämmte Behältnisse einführen will. Unter diesem Gesichtspunkt wurde dhaer nunmehr der Aufstgellung solcher Container entsprochen. Die Standortfrage für die Altglascontainer soll.zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden.
Oberelbert
Trauerfeier für die Opfer der beiden Weltkriege, am Mahnmal bei der Friedhofshalle
Die Trauerfeier für die Opfer der beiden Weltkriege, findet nicht am 17.11.1985 sondern am Totensonntag, dem 24.11.1985, nach dem Hochamt, statt.
Hierzu sind alle Bürger unserer Gemeinde sehr herzlich eingeladen.
Wir bitten um Beachtung.
Weyand, Ortsbürgermeister
2. Instandsetzungsbataillon 310 der Fritsch- Kaserne Koblenz übt in Oberelbert
Am 19.11.1985 übt die 2. Kompanie der Fritsch-Kaserne Koblenz im Bereich der Ortsgemeinde Oberelbert.
Zum Einsatz kommen Radkraftfahrzeuge, (ca. 45, schwerstes KfZ bis 15 to). Der geplante Verlauf sieht wie folgt aus:
Die Fahrzeuge fahren in den frühen Morgenstunden zu m Einsatzort und werden an den vorher erkundeten U nterstellplätzen abgestellt. Der Einsatz von Darstellungsmunition ist geplant. Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Evtl, anfallende Übungsschäden (Fahrspuren etc.) werden durch ein Arbeitskommando am gleichen Tag beseitigt. Größere Schäden werden durch den Übungsschadenoffizier nach Abnahme bearbeitet.
Weyand, Ortsbürgermeister
Welschneudorf Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Welschneudorf zur Abrundung des im Zusammenhang'bebauten Ortsteils (Abrundungssatzung) vom 8. Nov. 1985
Aufgrund des § 34 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. IS. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. IS.949)in Verbindung mit§24 bs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973(GVBI.S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) hat der Ortsgemeinderat von Welschneudorf am 20. Aug. 1985 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 29. Okt. 1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Durch die Flurstücke Nr. 85,87 und 88 (Flur 6) wird der im Zusammenhang bebaute Ortsteil abgerundet. Die auf diesen Grundstücken zulässige bauliche Nutzung bestimmt sich nach §34 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BBauG.
Die Grundstücke sind im Lageplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Welschneudorf, 8. Nov. 1985 I.V. Meuer, I. Beigeordneter
Genehmigt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, 29.0kt. 1985 Im Aufträge: Grobe, Oberbaurat.

