Montabaur
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Nr.«
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei dem Architekturbüro Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1,5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von Los 1:30,- DM LOS 2: 20,- DM Los 3:30,- DM
ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 91006derArchitektenWildund Klumpp bei der Volksbank Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe der Angebote ist:
Dienstag, 26. November 1985
Los 1:15.00 Uhr Los 2:15.15 Uhr Los 3:15.30 Uhr
beim Architekturbüro Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1,5430 Montabaur.
Montabaur, 30.10.1985
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1985 vom 29.10.85
i.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.10.1985 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden
VOLKSHOCHSCHÜl
verbandsgemeinde Montaba
Konzert im Rittersaal! des
Schlosses Montabaur
mit dem
Collegium Musicum der VHS 1 unter der Leitung von Reinhard Hobelt
Dienstag, 19. November 1985,20XK) Uhr --Programm:--—-
Konzert op. 4 Nr. 4 F-Dur für Orgel und Orchester v. G. F. Händel
Konzert op. 4 Nr. 6 B-Dur für Orgel und Ordtester v. G. F. Hände)
Konzert für zwei Hörner und Orchester D-Dur v. G. Ph. Telemann
.Eine kleine Nachtmusik" v. W. A. Mozart
Konzert für Flöte und Orchester D-Dur v. J. Haydn
Eintritt: 12,00 DM
Jugendliche, Wehrpflichtige, Enatzdienstleutende und Gruppen eriultcn Emufip Karten Vorverkauf: ■
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zi. 207, Tel. 02602/126.1011
erhöht um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans elnschl, der Nachträge gegenüber auf nunmehr
bisher festgesetzt
DM DM
a)
Im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
280.800,--
15.636.600,—
15.917.400,—
die Ausgaben
280.800,—
15.636.600,—
15.917.400,-
b)
Im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
169.400,—
6.584.000,—
6.753.400,-
die Ausgaben
169.400,—
6.584.000,—
6.753.400,-
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf
(davon Umschuldungen wie bisher
2. der Gesamtbetrag der Kredite des von bisher Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) auf (davon Umschuldungen wie bisher
3. der Gesamtbetrag der Kredite des von bisher Verbandsgemeindewerkes auf (Abwasserbeseitigung)
(davon Umschuldungen wie bisher
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde von bisher auf
§3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite der Verbandsgemeinde und des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwasser gung)sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwasser gung) werden nicht geändert.
§4
Die Verbandsgemeiadeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geäi
Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung:
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.I erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur unddei tragswirtschaftspläne Wasserwerkund Abwasserbeseitigung derVerbandsgemeindeMontabaurfürdasHaushaltsjahrl985w|
5.290, C 5.151.41 2.500.01
7 . 945.31
7 . 745.31 7 . 445.3
6 . 668.5 6.118,5]
2.930.0
1.830.01

