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Montabaur

Seite 4

Nr.«

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei dem Architekturbüro Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1,5430 Montabaur, anzufor­dern.

Die Schutzgebühr in Höhe von Los 1:30,- DM LOS 2: 20,- DM Los 3:30,- DM

ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 91006derArchitektenWildund Klumpp bei der Volksbank Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe der Angebote ist:

Dienstag, 26. November 1985

Los 1:15.00 Uhr Los 2:15.15 Uhr Los 3:15.30 Uhr

beim Architekturbüro Wild und Klumpp, Werbhausgasse 1,5430 Montabaur.

Montabaur, 30.10.1985

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1985 vom 29.10.85

i.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol­gende 2. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör­de vom 23.10.1985 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden

VOLKSHOCHSCHÜl

verbandsgemeinde Montaba

Konzert im Rittersaal! des

Schlosses Montabaur

mit dem

Collegium Musicum der VHS 1 unter der Leitung von Reinhard Hobelt

Dienstag, 19. November 1985,20XK) Uhr --Programm:---

Konzert op. 4 Nr. 4 F-Dur für Orgel und Orchester v. G. F. Händel

Konzert op. 4 Nr. 6 B-Dur für Orgel und Ordtester v. G. F. Hände)

Konzert für zwei Hörner und Orchester D-Dur v. G. Ph. Telemann

.Eine kleine Nachtmusik" v. W. A. Mozart

Konzert für Flöte und Orchester D-Dur v. J. Haydn

Eintritt: 12,00 DM

Jugendliche, Wehrpflichtige, Enatzdienstleutende und Gruppen eriultcn Emufip Karten Vorverkauf:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zi. 207, Tel. 02602/126.1011

erhöht um DM

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans elnschl, der Nachträge gegenüber auf nunmehr

bisher festgesetzt

DM DM

a)

Im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

280.800,--

15.636.600,

15.917.400,

die Ausgaben

280.800,

15.636.600,

15.917.400,-

b)

Im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

169.400,

6.584.000,

6.753.400,-

die Ausgaben

169.400,

6.584.000,

6.753.400,-

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher auf

(davon Umschuldungen wie bisher

2. der Gesamtbetrag der Kredite des von bisher Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk) auf (davon Umschuldungen wie bisher

3. der Gesamtbetrag der Kredite des von bisher Verbandsgemeindewerkes auf (Abwasserbeseitigung)

(davon Umschuldungen wie bisher

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde von bisher auf

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite der Verbandsgemeinde und des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwasser gung)sowie der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Verbandsgemeindewerkes (Wasserwerk und Abwasser gung) werden nicht geändert.

§4

Die Verbandsgemeiadeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geäi

Genehmigung der 2. Nachtragshaushaltssatzung:

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI.I erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur unddei tragswirtschaftspläne Wasserwerkund Abwasserbeseitigung derVerbandsgemeindeMontabaurfürdasHaushaltsjahrl985w|

5.290, C 5.151.41 2.500.01

7 . 945.31

7 . 745.31 7 . 445.3

6 . 668.5 6.118,5]

2.930.0

1.830.01