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Wanderung am Dienstag, 12.11.1985 zum Köppel > letzt hingewiesen. Eine umgehende Anmeldung we- ’gyjrgservierung ist bei R. Salheiser unbedingt erforder-
Boden
öffentliche Bekanntmachung
Läohets Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am jstag,22. Oktober 1985 um 19.30 Uhr im Sitzungsraum in der Kgchhalle statt.
Lrdnung: lentliche Sitzung:
leratung und Beschlußfassung über die Änderung des teauungsplanes »Beul II« im Bereich des Flurstückes |r,92
leratung und Beschlußfassung über die Richtlinien der
lerbandgemeinde Montabaur zur Gewährung von Zu-
lihüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung
leratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe
lurDuchführung der Ortsdurchgrünung
lerschiedenes
iBoden, 15.10.1985
W Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung des | Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 8 . 10.1985
dem 19.10| :ht herzlii ist gute La^
Inga- und Kulturplan 1986 beschlossen
Irliuterung der Forstwirtschaftspläne 1986 wurde der zu-
Gige Revierförster Noll zur Sitzung eingeladen.
tererläuterte dem Rat die für das Forstwirtschaftsjahr 1986
pan Maßnahmen und gab zugleich einen Überblick über
infinanzielle Auswirkungen.
JiKenntnisnahme dieser Information erklärte der Rat durch llitimigen Beschluß seine Zustimmung zum vorgelegten fings- und Kulturplan. Dieser sieht für 1986 die Erwirtschaf- l insgesamt 136.400 DM vor. Die Ausgaben werden sich n Vorausberechnungen auf 122.700,- DM belaufen. Die Inschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen demnach im ■Wirtschaftsjahr 1986 einen Überschuß von 13.700,- DM er-
kolzeinschlag wurde auf insgesamt 1.295 fm festgelegt und ptsich auf den Einschlag von «Buche, 950 fm Fichte, 260 fm Kiefer.
Illnlen zur Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen wftrneuerung beschlossen
pbandsgemeindeebene aus wurde an die Ortsgemeinden pegung ausgesprochen, Richtlinien zur Gewäöhrung von in zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Ver- Isgemeinde zu verabschieden, um Initiativen für private luerungs- und Sanierungsmaßnahmen an baulichen Anla- p wecken.
Nrdervorangegangenen Sitzungen erklärte der Rat der Gaps Heiligenroth diese Aufgabe liege in der Zuständigkeit ei- pn einzelnen Gemeinde. Es wurde daher angeregt, eigene pien und damit zugleich auch eigene Fördern ngsprogram- lurch die Ortsgemeinde zu beschließen. rSitzung am 8.10.1985 wurde nunmehr von der Verbandsge- idsverwaltung Montabaur ein entsprechender Richtlinien- Turfvorgelegt. Nach einigen geringfügigen Änderungen wur- JsssnRichtlinien durch einstimmigen Beschluß entsprochen. Pall dieser Richtlinien wird in gleicher Augabe des Wochen- palsBeilage den Bürgern von Heiligenroth zur Kenntnis ge-
Resolution gegen die geplante Bundesbahnschnelltrasse Köln-Rhein-Main-Gebiet beschlossen
Nach Bekanntwerden der Planungsabsichten der Deutschen Bundesbahn eine Schnelltrasse von Köln nach Frankfurt zu planen, wurde der Antrag eingebracht, durch Ratsbeschluß eine Resolution gegen diese Maßnahme zu verfassen.
In der Sitzung wurden nun die Punkte angesprochen, die aus der Sicht der Gemeinde Heiligenroth gegen die Verwirklichung der Planungsabsichten sprechen.
Die Punkte, die in der inzwischen abgesandten Resolution aufgeführt sind, beziehen sich u.a. auf:
a) Weitere Eingriffe in die Natur und Landschaft
b) zusätzliche Beanspruchung des Gemeindebereichs als Verkehrsfläche (bereits jetzt werden ca. 11% der Gemarkungsfläche als Verkehrsflächen beansprucht)
c) zusätzliche Lärm- und sonstige Immissionsbelastungen,
d) Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde
e) keinen Nutzeffekt für die Gemeinde bzw. für die hiesige Region, u.a.
Die Verfassung dieser Resolution wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig befürwortet.
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen
Mehrheitlich wurde vom Ortsgemeinderat der Erlaß einer Änderungssatzung zur inhaltlichen Änderung der bislang gültigen Erschließungsbeitragssatzung beschlossen. Die ausgesprochene Änderung bezieht sich auf die Neufestsetzung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Dieser wurde von bislang 331/3% auf 10% gemindert. Diese Regelung gilt einheitlich für Wohn- und Industriegebiete.
Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen.
Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 9.10.1985 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer I der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.
Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgesetzes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.)
Witerhin genehmigen wirdie Aufhebung des bisher geltenden Bebauungsplanes.
Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführten Unterlagen:
a) Planurkunde
b) Text
c7 Begründung d) Grünordnungsplan
DieseGenehmigung wird hiermit gern. §12 des Bundesbaugesetzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten

