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Wanderung am Dienstag, 12.11.1985 zum Köppel > letzt hingewiesen. Eine umgehende Anmeldung we- gyjrgservierung ist bei R. Salheiser unbedingt erforder-

Boden

öffentliche Bekanntmachung

Läohets Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am jstag,22. Oktober 1985 um 19.30 Uhr im Sitzungsraum in der Kgchhalle statt.

Lrdnung: lentliche Sitzung:

leratung und Beschlußfassung über die Änderung des teauungsplanes »Beul II« im Bereich des Flurstückes |r,92

leratung und Beschlußfassung über die Richtlinien der

lerbandgemeinde Montabaur zur Gewährung von Zu-

lihüssen zu Maßnahmen der Dorferneuerung

leratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe

lurDuchführung der Ortsdurchgrünung

lerschiedenes

iBoden, 15.10.1985

W Ortsbürgermeister

Heiligenroth

Bericht über die Sitzung des | Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 8 . 10.1985

dem 19.10| :ht herzlii ist gute La^

Inga- und Kulturplan 1986 beschlossen

Irliuterung der Forstwirtschaftspläne 1986 wurde der zu-

Gige Revierförster Noll zur Sitzung eingeladen.

tererläuterte dem Rat die für das Forstwirtschaftsjahr 1986

pan Maßnahmen und gab zugleich einen Überblick über

infinanzielle Auswirkungen.

JiKenntnisnahme dieser Information erklärte der Rat durch llitimigen Beschluß seine Zustimmung zum vorgelegten fings- und Kulturplan. Dieser sieht für 1986 die Erwirtschaf- l insgesamt 136.400 DM vor. Die Ausgaben werden sich n Vorausberechnungen auf 122.700,- DM belaufen. Die Inschlagten Einnahmen und Ausgaben lassen demnach im Wirtschaftsjahr 1986 einen Überschuß von 13.700,- DM er-

kolzeinschlag wurde auf insgesamt 1.295 fm festgelegt und ptsich auf den Einschlag von «Buche, 950 fm Fichte, 260 fm Kiefer.

Illnlen zur Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen wftrneuerung beschlossen

pbandsgemeindeebene aus wurde an die Ortsgemeinden pegung ausgesprochen, Richtlinien zur Gewäöhrung von in zu Maßnahmen der Dorferneuerung durch die Ver- Isgemeinde zu verabschieden, um Initiativen für private luerungs- und Sanierungsmaßnahmen an baulichen Anla- p wecken.

Nrdervorangegangenen Sitzungen erklärte der Rat der Ga­ps Heiligenroth diese Aufgabe liege in der Zuständigkeit ei- pn einzelnen Gemeinde. Es wurde daher angeregt, eigene pien und damit zugleich auch eigene Fördern ngsprogram- lurch die Ortsgemeinde zu beschließen. rSitzung am 8.10.1985 wurde nunmehr von der Verbandsge- idsverwaltung Montabaur ein entsprechender Richtlinien- Turfvorgelegt. Nach einigen geringfügigen Änderungen wur- JsssnRichtlinien durch einstimmigen Beschluß entsprochen. Pall dieser Richtlinien wird in gleicher Augabe des Wochen- palsBeilage den Bürgern von Heiligenroth zur Kenntnis ge-

Resolution gegen die geplante Bundesbahnschnelltrasse Köln-Rhein-Main-Gebiet beschlossen

Nach Bekanntwerden der Planungsabsichten der Deutschen Bundesbahn eine Schnelltrasse von Köln nach Frankfurt zu pla­nen, wurde der Antrag eingebracht, durch Ratsbeschluß eine Re­solution gegen diese Maßnahme zu verfassen.

In der Sitzung wurden nun die Punkte angesprochen, die aus der Sicht der Gemeinde Heiligenroth gegen die Verwirklichung der Planungsabsichten sprechen.

Die Punkte, die in der inzwischen abgesandten Resolution aufge­führt sind, beziehen sich u.a. auf:

a) Weitere Eingriffe in die Natur und Landschaft

b) zusätzliche Beanspruchung des Gemeindebereichs als Verkehrsfläche (bereits jetzt werden ca. 11% der Gemar­kungsfläche als Verkehrsflächen beansprucht)

c) zusätzliche Lärm- und sonstige Immissionsbelastungen,

d) Beeinträchtigung der Planungshoheit der Gemeinde

e) keinen Nutzeffekt für die Gemeinde bzw. für die hiesige Region, u.a.

Die Verfassung dieser Resolution wurde vom Ortsgemeinderat einstimmig befürwortet.

Änderung der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen

Mehrheitlich wurde vom Ortsgemeinderat der Erlaß einer Ände­rungssatzung zur inhaltlichen Änderung der bislang gültigen Er­schließungsbeitragssatzung beschlossen. Die ausgesprochene Änderung bezieht sich auf die Neufestsetzung des Gemeindean­teils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand. Dieser wurde von bislang 331/3% auf 10% gemindert. Diese Regelung gilt ein­heitlich für Wohn- und Industriegebiete.

Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Unter dem Dorf« der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen.

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 9.10.1985 Az. 610-13 nachstehende Genehmi­gung erteilt:

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer I der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständig­keiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städte­baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmi­gung erteilt.

Gleichzeitig wird die Aufnahme von gestalterischen Festsetzun­gen in den Bebauungsplan gemäß § 123 der Landesbauordnung vom 27.2.1974 (GVBI. S. 53), in der Fassung des 2. Landesgeset­zes zur Änderung der Landesbauordnung vom 20.7.1982 (GVBI. S. 264) genehmigt.)

Witerhin genehmigen wirdie Aufhebung des bisher geltenden Be­bauungsplanes.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufge­führten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c7 Begründung d) Grünordnungsplan

DieseGenehmigung wird hiermit gern. §12 des Bundesbaugeset­zes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebau­ungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsver­bindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,5430 Montabaur, während den Dienststun­den eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz so­wie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten