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Nr. 42/85

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r n^en Abfällen freizumachen sind.

Phen Abfälle müssen beim Verbrennen trocken sein, iderdem Wind abgekehrten Seite zu zünden. Bei

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starken Wind ist das Feuer zu löschen. Der Ver­ist so zu steuern, daß kein gefahrbringender

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ndkeine Verkehrsbehinderung oder sonstige erheb- Ertiaung duch Rauchentwicklung entstehen. Zum 'Bodendecke und der Tier- und Pflanzenwelt ist sicher- I er , »größere Flächen nicht gleichzeitig in Brand gesetzt ddaß das Feuer auf die Bodendecke möglichst kurz '"stärkere Verbrennung einwirkt.

I nnU ngsvorgang ist ständig von mindestens einer mit

II Gerät ausgestatteten über 18 Jahre alten Person zu f . en Feuer und Glut müssen vor dem Verlassen der

-«stelle gelöscht werden oder erloschen sein. Die 1 ngsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzu-

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Öffentliche Bekanntmachung nterhaltungsarbeiten am Gelbach rischen Giershausen und Kirchähr

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frerwaltungalsdiefür Unterhaltungsarbeiten an Wasser- Prdnungzuständige Behörde läßt mitteilen, daß noch im ptober mit Unterhaltungsarbeiten am Gelbach zwischen

Giershausen und Kirchähr in Flöhe der Einmündung der Straße nach Gackenbach begonnen wird.

Für die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten müssen die an­liegenden Wiesengrundstücke benutzt werden bzw. müssen die Zufahrten über Wiesengrundstücke erfolgen. Die Bauarbeiten sollen 30 Werktage dauern. Die betroffenen Stellen des Gelba­ches sind in dem vorstehenden Lageplan mit einem Kreis gekenn­zeichnet.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer um Beachtung und Ver­ständnis.

5430 Montabaur, 14. Okt. 1985 Verbandsgemeindeverwaltung -Bauamt-

Vit l/crwaltunq informiert

Volkshochschule informiert

Computerkurs/Grundkurs Basic

Am Dienstag, 29. Oktober 1985, 19.00 Uhr, beginnt nunmehr der Computerkurs -Grundkurs Basic- in der Hauptschule in Montabaur (Schulzentrum).

Der Kurs vermittelt in 12 Abenden Kenntnisse zu folgenden Themen:

- direktes Rechnen mit dem Commodore C 64

- lineare Programme -verzweigte Programme

- rekorsive Programme

- Listen

-Peripheriegeräte: Datasette, Diskettenlaufwerk und Drucker

Geleitet wird der Kurs von Berthold Walter. Die Kursgebühr be­trägt 50,- DM. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 begrenzt.

Spanisch für Fortgeschrittene

Am Montag,4. Nov. 1985,19.00Uhr,beginntinderHauptschu- le Montabaur (Schulzentrum) ein Spanischkurs für Fortge­schrittene. Kursdauer: 15 Abende. Der Spanischkurs beginnt im Lehrbuch »ESO ES« vom Klett-Verlag bei der Lektion 10. Kursleiterin ist Frau Alicia Carrasco de Lopez.

Die Kursgebühr beträgt 50,- DM.

Anmeldung: Geschäftsstelle der VHS, Rathaus,Zimmer 207, Tel. 126.105 (Pöhler).

Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mit Wirkung vom 1.1.1986 tritt das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) in Kraft. Alle Mütter und Väter, die nach dem 31.12.1920 geboren sind und nach dem 31.12.1985 erstmals Rentenansprüche erwerben, erhalten die Zeiten der Kin­dererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung angerech­net.

Wird bereits jetzt eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähig­keit bezogen, sind die Kindererziehungszeiten bei der Umwand­lung der Rente zu berücksichtigen; ein vorzeitiges Altersruhegeld wird bei Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag unter Be­rücksichtigung der Kindererziehungszeiten neu festgestellt.

Die Kindererziehungszeiten sind grundsätzlich der Mutter zuzu­rechnen; unter bestimmten Voraussetzungen können sie aber auch zugunsten der Väter, Stief- und Pflegeeltern angerechnet werden.

Als Zeiten der Kindererziehung sind je Kind 12 Kalendermonate zu berücksichtigen. Die sich aufgrund der Anrechnung von Kin­dererziehungszeiten ergebende Rentensteigerung beläuft sich zunächst auf monatlich 25,40DM. Treffen die Zeiten der Kinderer­ziehung jedoch mit Beitrags- oder anrechenbaren Ersatz- oder