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Seite 11

Nr. 38/85

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| Inkrafttreten

Lbandsordnung tritt am Tage nach der öffenth>h 0 n d Lchung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bishedqe Velhl? L vom 26.2.1973 außer Kraft. 9 verbands-

itontabaur, den 2. Sept. 1985 »erwaltung des Westerwaldkreises

ftretung:

(S| Regierungsdirektor.

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates

Ititionsplan der Gemeinde für die Jahre 1986 -1989 be-

irlnvestitionskatalog wird in der nächsten Ausgabe des Wo- lattes gesondert zur Kenntnis gegeben.)

| n für Gedenkstätte und Sportplatzrenovierung geneh-

nmig beschloß der Rat, die für den Umbau der ehemaligen flofshalle notwendigen Mehrkosten im Nachtrag der Ge- >für 1985 bereitzustellen.

[Gesamtausbaukosten beliefen sich auf ca. 17.000 DM. felis bereitgestellt werden sollen die Mittel, die zur Renovie­re, am Sportplatz vorhandenen Parkfläche und die Errich- iines Ballfangzaunes notwendig werden.

JigehtderRat davon aus, daß nur Materialkosten übernom- , jnd die Arbeitsleistungen, Montage usw. vonden Vereins­am durchgeführt werden.

gung des Umlegungsverfahrens »Wässer« zurückge-

|ntrag eines Anliegers, das Baulandumlegungsverfahren er« einzuleiten, wurde nicht entsprochen, gr sehr geringe Anzahl der Bauinteressenten rechtfertigt JederGemeinde anläßlich eines solchen Verfahrens immer (ntstehenden ungleich hohen Kosten.

|der Erschließung des Sportgeländes auf dem Nörrberg egonnen werden.

jimig verabschiedet der Rat den Antrag zur Erschließung j^ortgeländes mit Wasser, Strom und Telefon, jfven der Gemeinde bereitgestellten Mittel dienen der Beglei- mg'der Materialkosten, während die Erdarbeiten von den be­sten Vereinen ausgeführt werden sollen.

Mrwegeausbauprogramm für 1985 weitestgehend er-

'Itf

^Ratsmitglied Peter Kleinmann war es Vorbehalten, den Rat irf n Stand der Arbeiten zum Aubau von Wanderwegen zu in­ten.

ähm zur Kenntnis, daß Vertreter des Westerwald- und |el)rsvereinsunterder Leitung von Kleinmann eine nicht uner- e Wegestrecke als Wanderwege mit einer Splitt- und scke versehen haben.

(fließenden Arbeiten im »Maiheckelchen« werden in Kür- leführt.

feer Gelegenheit wurde nochmals bekundet, daß immer leiter widerrechtlich Wald- und Feldwege benutzen, ob- J l6n bekannt ist, daß im Bereich des Naturparks Nassau |den hierfür ausgewiesenen Wegen reiten gestattet ist. andere die neu ausgebauten Wege haben durch dieses ® n ® Bereiten sehr stark gelitten.

I"^ erun 9 wird gebeten, die gesichteten Reiter bei der öwaltung zu melden, damit sie zur Anzeige gebracht wer­

ter bleibt für die nächsten 5 Jahre in der Gemarkung nmigkeit unter den Ratsmitgiiedern herrschte auch, als es folg, dem Schäfer Burbach die Weideerlaubnis für die |n 5 Jahre zu verlängern, foh, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 11.9.1985

Weitere Aussagen zum Bau des Kindergartens/Planungsauf­trag erteilt

Der Sitzung des Ortsgemeinderates am 11.9.1985 war zur Vorbe­ratung eine nichtöffentliche gemeinsame Ausschußsitzung des Haupt- und Finanzausschusses und Bauausschusses vorausge­gangen.

Nach Eröffnung der Ratssitzung gab der Vorsitzende das Ergeb­nis dieser Vorberatungen zur 'Kenntnis. Weiterhin teilteer mit,daß, um das Bauvorhaben im Jahre 1986 verwirklichen zu können,die BeantragungderZuschüsseunddamitzugleichauch die Erarbeitung der erforderlichen Planungsunterlagen und Ko­stenermittlungen bis zum 30.9.1985 erfolgt sein muß.

Anschließend wurde im Rat die Diskussion über die Ausführung­sart des zu planenden Kindergartens geführt.

Auch hierzu wurde vom Vorsitzenden zunächst nochmals darauf verwiesen, daß in der bereits erwähnten Ausschußsitzung keine Mehrheit bei Festlegung der Bauweise (Fertigbauweise oder kon­ventionelle Bauweise)zu erreichen war, d.h. die Ausschußmitglie­der hätten je zur Hälfte für die Fertigbauweise bzw. für die konven­tionelle Bauweise plädiert.

Die Diskussion im Rat über die Gestaltung und Ausführung des Bauvorhabens erbrachte folgende Ergebnisse:

Jeweils einstimmig wurde beschlossen:

a) eingeschossige Bauweise

b) Verzicht auf Unterkellerung bzw. ausbaufähiges Dachgeschoß

c) keine Planvorgabe hinsichtlich der Errichtung eines Winkel­baues (zunächst soll der mit der Planung zu beauftragende Archi­tekt unbeeinflußt seine Planungsvorstellungen darlegen.)

Mit einer Gegenstimme, bei 12 Ja-Stimmen, wurde festgelegt, die Beheizung mit einer Erdgaszentralheizung und Heizkörpern vor­zusehen.

Anschließend wurde die Entscheidung über die Art de Bauausfüh­rung (Fertigbauweise oder konventionelle Bauweise) zur Abstim­mung gestellt. Unter der Annahme, daß beide Ausführungsva­rianten in etwa die gleichen Kosten verursachen, wurde vom Rat mit 10 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen die Bauausführung in herkömmlicher Bauweise (Massivbau) beschlossen.

Das Raumprogramm für den zu errichtenden Kindergarten wurde einstimmig bei einer Enthaltung wie folgt festgelegt:

a) 2 Gruppenräume a 45 qm

b) dazu gehöriges Nebenraumprogramm cjeine Küche

d) ein Mehrzweckraum (Größe ca. 50 qm)

e) ein Stillbeschäftigungsraum

f) ein Abstellraum.

Im nächsten Tagesordnungspunkt stand alsdann die Entschei­dung über das zu beauftragende Architekturbüro an. Hier wurde durch einstimmigen Beschluß einem Architekturbüro aus Monta­baur, welches auch die Planung für das Dorfgemeinschaftshaus erstellt hatte, der Planungsauftrag erteilt.

Diese Planunterlagen sollen kurzfristig, bis spätetens 25.9.1985 vorgelegt werden. Als weitere Planvorgaben für den Architekten wurden noch folgende Punkte genannt:

a) max. Kostenrahmen 500.000 DM

b) Gesamtnutzfläche des Kindergartens ca. 250 m

c) ebenerdiger Eingang zum Kindergartengebäude mit nur einer T reppenstufe

d) Erarbeitung einer Gesamtkostenberechnung die auch die Au­ßenanlagengestaltung, die Anschaffung von Spielgeräten sowie die erforderliche Ersteinrichtung berücksichtigt.

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Umlegungskarte für die Baulandumlegung »Unter dem Dorf« in der Ortsgemeinde Neuhäusel

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Unter dem Dorf« durch Beschluß vom 17. Juli 1985 aufgestellt worden.