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^iner öffentlichen Bekanntmachung zur Kenntnis gegeben.
Der Benutzungsvertrag wird von der Ortsgemeinde den Vereinen zur Unterzeichnung vorgelegt, die die gemeindlichen Sportanlagen nutzen. Inhalt dieses Vertrages ist die Festschreibung des Benutzungsrechtes, die Kostenregelung, die vom Verein zu übernehmenden Verpflichtungen, die Haftung bei Schäden u.a.
Ankauf eines Kaffee-Automaten für die Vogelsanghalie zunächst zurückgestellt
Mit Blick auf anderweitige vorrangige Investitionsverpflichtungen der Gemeinde wurde vom Rat einstimmig beschlossen, zunächst vom Ankauf eines Kaffee-Automaten für die Vogelsanghalie Abstand zu nehmen.
Vergabe von Rohbauarbeiten zur Einsichtung einer Bankfiliale im Gebäude der ehemaligen Schule Um das gesetzte Ziel, noch in diesem Jahr im ehern. Schulgebäude eine Bankfiliale eröffnen zu können, einzuhalten, wurde inzwischen eine Angebotseinholung fürdie auszuführenden Rohbauarbeiten durchgeführt. Nach Bekanntgabe der von den anbietenden Firmen genannten Konditionen wurde durch einstimmigen Beschluß der Auftrag einer Bauunternehmung aus Bannberscheid ertgeilt.
Neue Briefkästen im Ortsbereich
Die Post hat im Ortsbereich 2 neue Briefkästen installiert. Sie befinden sich am Brunnenplatz, vor der KSK-Zweigstelle und im Verbindungsweg Breslauer Straße - Dresdener Straße.
Der Briefkasten in der Kirchstraße/Limburger Straße wurde demontiert.
Zerfas, Ortsbürgermeister
was-«^;wo
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach/Ruppach- Goldhausen/Heiligenroth e.V.
Abteilung Handball
Am 21. und 22. September 1985 müssen folgende Handballspiele ausgetragen werden:
Senioren 21.9.1985 :TuS Hachenburg II - TuS Ahrbach.
Anwurf in der Rundsporthalle in Hachenburg um 19.15 Uhr. Treffpunkt Vogelsanghalie um 18.00 Uhr.
Damen 21.9.1985
TuS Hachenburg - TuS Ahrbach.
Anwurf in Hachenburg um 17.45 Uhr.Treffpunkt Vogelsanghalie um 16.30 Uhr.
männliche A-Jugend 22.9.1985: Neustadt - TuS Ahrbach. Anwurf ab Vogelsanghalie um 16.00 Uhr. weibliche A-Jugend 21.9.1985
TuS Ahrbach - TuS Hachenburg. Anwurf in der Vogelsanghalie um 17.30 Uhr.
weibliche B-Jugend 21.9.1985:TuS Ahrbach - Bad Marienberg. Anwurf in der Vogelsanghalie um 16.00 Uhr.
Zuschauer sind wie immer, recht herzlich eingeladen.
TuS Ahrbach 1921 e.V.
Vorschau auf das Wochenende:
Samstag, 21.9.1985:15.00 Uhr D-Jugend TuS Ahrbach - JSG Neustadt/F.
Sonntag, 22.9.1985:13.00 Uhr II. Mannschaft: TuS Ahrbach II-SV Otzingen II
15.00 Uhr I. Mannschaft TuS Ahrbach - SC Dreikirchen.
AUGST
Simmern/Neuhäusel
Verbandsordnung
des Kindergartenzweckverbandes Simmern/Neuhäusel v.2.9.1985
Die Ortsgemeinden Simmern und Neuhäusel bilden seit dem 26.2.1973 einen KindergartenzweH'
-——
Sie haben zur Anpassung an das ZweckverbandsnoJl vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476) mit Zustimmung ihrerO 9 räte auf Grund des§16Abs. 1 i.V.m.§4Abs. IZwVgJiü 1 Satz4 des Kindergartengesetzes vom 15.7.1970 (gSI zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 8.2.1982 ((w!
die nachstehende Verbandsordnung vereinbart ^
Stellung beantragt.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, als diej ZwVG zuständige Behörde stellt hiermit auf GrunddestÜ ZwVG folgende Verbandsordnung fest: s
§1 '
Aufgabe j
Der Zweckverband hat die Aufgabe, in Simmern einen kJ ten zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben i
§2 ' j
Mitglieder i
Mitglieder des Zweckverbandes sind die OrtsgemeindJ mern und Neuhäusel. 1
§3
Name und Sitz
(1) Der Zweckverband führt den Namen »Kindergarten^ band Simmern/Neuhäusel«
(2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Montabaur,
§4
Verbandsorgane
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammltint Verbandsvorsteher.
§5
Stimmrecht in der Verbandsversammlung und Austitnj Stimmrechts
(1) Die Verbandsmitglieder haben in der VerbandsversjJ mehrere Stimmen, und zwar die Ortsgemeinde Simmern 5 Stimmen, die Ortsgemeinde Neuhäusel 5 Stimmen
(2) Das Stimmrecht eines Verbandsmitgliedes wirddurJ
re Vertreter ausgeübt. |
Die Stimmen können je Verbandsmitglied nur einheitliclil ben werden. *
§6
Verwaltungsgeschäfte
. Die Verwaltungsgeschäfte des Zweckverbandes füh bandsgemeindeverwaltung Montabaur.
§7
Form der öffentlichen Bekanntmachungen Die öffentlichen Bekanntmachungen des ZweckveM gen in der ortsüblichen Bekanntmachungsform entsp^ den Hauptsatzungen der Verbandsmitglieder.
§8
Deckung des Finanzbedarfs
(1) Die Ausgaben des Verbandes sind aus seinen EinnS decken. Zu den Ausgaben des Verbandes zählen aucMj kosten der Kinder vom und zum Standort des Kinderga
(2) Der für die Errichtung des Kindergartens i Eigenanteil der Gemeinden wird je zu 1/2 von denGtj Neuhäusel und Simmern getragen.
(3) Die für die Bewirtschaftung und Unterhaltunga Personal- und Sachkosten sind durch die BeiträgedeiEj schüsse des Landes und des Kreises und durch Umlag« meinden Neuhäusei und Simmern zu decken.
Die Umlage ist nach der Zahl der Kinder, die aus Gemeinden den Kindergarten besuchen, zu ermiltel«J für die Ermittlung der Kinderzahlen ist der 30. Septemb« jahres.
§9
Auflösung des Zweckverbandes (1)Zur Auflösung des Verbandes sind Beschlüssedera Vertretungen von Neuhäusel und Simmern erfordert« bandsauflösung bedarf der Bestätigung der Auls«
(3) Im Falle der Auflösung des Verbandes geht das«? Vermögen auf die Einrichtungen über, welche die AI aufgelösten Verbandes führen. Ist eine solche Einriß vorhanden, so wird das Vermögen auf die Verbands«* 1/2 verteilt.

