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Nr. 38/85

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Eisbachtaler Vereinsnachrichten

I 21 9.1985

h'rC.Jugend-Leistungsklasse: Eisbachtal-Oberbieber in IrLandesliga: Eibachtal 2 - SV Neuwied in Nentershausen

I 22.9-19 05

IrA-jugendRheinland-Liga: Eisbachtal (Tabellenführer)- flenz in Nentershausen

l r Amateuroberliga: Eisbachtal-Borussia Neunkirchen in hausen.

Aus den Gemeinden

Öffentliche Bekanntmachung

[Wettbewerb 1985

Wettbewerb haben sich 4 Teilnehmer gemeldet. Die Be- !g und Bewertung der gemeldeten Objekte erfolgt am lag, dem 3. Oktober 1985 nachmittags ab 15.00 Uhr. Vdes Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:

BOO,- DM KO,-DM jl50,- DM

jktabaur, 10.9.1985 [I-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

|ing des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes er Berg« der Stadt Montabaur; pnlage des Anderungsentwurfes einschließlich Begrün- näß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG.)

ladtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.6.85 be- ;sen,den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Horres- |im nördlichen und nordwestlichen Teil zu erweitern.

Stv^urf der Bebauungsplanerweiterung einschl. Begrün- t gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit

I eptemer 1985 bis 30. Oktober 1985 /erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ienauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun- Entags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - ~lund 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

[und Anregungen können während dieser Zeit bei der pemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd- ederschrift vorgebracht werden, ebiet »Horresser Berg« wird im groben begrenzt: in: von der K 150 (Montabaur-Elgendorf)

n:von der K 151 (Montabaur-Horressen)

Bn:von der L 312 (Elgendorf-Horressen)

ir, 16.9.1985 ^Dölken, Bürgermeister

jOffentliche Bekanntmachung

jdes Bebauungsplanes »Altstadt II« der Stadt Monta-

Offenlage des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung

gemäß § 2a Abs. 6 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.6.1985 folgende Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« beschlos­sen.

1. Einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes -ohne Differenzierung in Straße und Bürgersteig - und Darstellung als Verkehrsbe­ruhigung

2. Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg i (Flurstücke Nr. 380 und 381 - Flur 44):

2.1 Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofsraße wird auf 9,15 m fest­gesetzt. Im Erdgeschoß wird hiervon eine Passage in ei­ner Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betra­gen.

2.2 Die Grundflächenzahl (GFZ) wird auf 1,0 des als über­baubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt

2.3 Die Geschossigkeit wird auf max. 3 Geschosse zuzüg­lich eines ausgebauten Dachgeschosses festgeiegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt

2.4 Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen

2.5 Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit der Traut- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) le­diglich um 0,50 m überschreiten.

2.6 Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch » zum Kleinen Markt hin zu erfolgen

Der Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Begrün­dung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 30. September 1985 bis 30. Oktober 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Verkehrsfläche des Kleinen Marktes, beginnend Ecke Bahnhofstraße / Vorderer Rebstock/Steinweg bis zum Großen Markt sowie die Bebauung an der Ecke Steinweg/Kleiner Markt. Montabaur, 16.9.1985 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn - Erweiterung« der Stadt Montabaur; Erneute Offenlage nach § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.9.1984 beschlossen, im Bereich der Bahnhof-/Allee-5 Hohe Straße den Bebauungsplan »Im Hahn - Erweiterung« aufzustellen.

Das Plangebiet wird im wesentlichen begrenzt: im Norden: von der Hohe Straße

im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 5837/2 und dem Geltungsbe­reich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Im Hahn« im Süden: von der Alleestraße im Westen: von der Bahnhofstraße

Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung lag bereits vom 15.7.1985 bis 16.8.1985 nach § 2a Abs. 6 BBauG öffentlich aus. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.9.1985 die im Rahmen dieser Offednlage vorgebrachten Bedenken und An­regungen teilweise berücksichtigt. Die Berücksichtigung dieser Bejdenken bzw. Anregungen macht eine erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG erforderlich.

DerBebauungsplanenfwurf einschließlich Begründung sowie ge­stalterischer Festsetzungen liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 30. Sepember 1985 bis 30. Oktober 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt,