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Nr. 38/85
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iJ^gorgt in einer Cafeteria für das leibliche Wohl der
hält in einer Tombola viele interessante philatelisti-
Jid keramische Preise bereit.
■Eisbachtaler Vereinsnachrichten
I 21 9.1985
h'rC.Jugend-Leistungsklasse: Eisbachtal-Oberbieber in IrLandesliga: Eibachtal 2 - SV Neuwied in Nentershausen
I 22.9-19 05
IrA-jugendRheinland-Liga: Eisbachtal (Tabellenführer)- flenz in Nentershausen
l r Amateuroberliga: Eisbachtal-Borussia Neunkirchen in hausen.
Aus den Gemeinden
Öffentliche Bekanntmachung
[Wettbewerb 1985
Wettbewerb haben sich 4 Teilnehmer gemeldet. Die Be- !g und Bewertung der gemeldeten Objekte erfolgt am lag, dem 3. Oktober 1985 nachmittags ab 15.00 Uhr. Vdes Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:
BOO,- DM KO,-DM jl50,- DM
jktabaur, 10.9.1985 [I-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
|ing des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes er Berg« der Stadt Montabaur; pnlage des Anderungsentwurfes einschließlich Begrün- ’ näß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG.)
ladtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.6.85 be- ;sen,den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Horres- |im nördlichen und nordwestlichen Teil zu erweitern.
Stv^urf der Bebauungsplanerweiterung einschl. Begrün- t gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
I eptemer 1985 bis 30. Oktober 1985 /erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ienauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun- Entags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - ~lund 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
[und Anregungen können während dieser Zeit bei der pemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd- ederschrift vorgebracht werden, ebiet »Horresser Berg« wird im groben begrenzt: in: von der K 150 (Montabaur-Elgendorf)
n:von der K 151 (Montabaur-Horressen)
Bn:von der L 312 (Elgendorf-Horressen)
‘ir, 16.9.1985 ^Dölken, Bürgermeister
jOffentliche Bekanntmachung
jdes Bebauungsplanes »Altstadt II« der Stadt Monta-
Offenlage des Änderungsentwurfes einschließlich Begründung
gemäß § 2a Abs. 6 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.6.1985 folgende Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« beschlossen.
1. Einheitliche Ausweisung der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des Kleinen Marktes -ohne Differenzierung in Straße und Bürgersteig - und Darstellung als Verkehrsberuhigung
2. Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung für die Grundstücke Kleiner Markt 15 und Steinweg i (Flurstücke Nr. 380 und 381 - Flur 44):
2.1 Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofsraße wird auf 9,15 m festgesetzt. Im Erdgeschoß wird hiervon eine Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.
2.2 Die Grundflächenzahl (GFZ) wird auf 1,0 des als überbaubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt
2.3 Die Geschossigkeit wird auf max. 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgeiegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt
2.4 Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen
2.5 Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit der Traut- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) lediglich um 0,50 m überschreiten.
2.6 Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch » zum Kleinen Markt hin zu erfolgen
Der Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 30. September 1985 bis 30. Oktober 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Bebauungsplanänderung bezieht sich ausschließlich auf die öffentliche Verkehrsfläche des Kleinen Marktes, beginnend Ecke Bahnhofstraße / Vorderer Rebstock/Steinweg bis zum Großen Markt sowie die Bebauung an der Ecke Steinweg/Kleiner Markt. Montabaur, 16.9.1985 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hahn - Erweiterung« der Stadt Montabaur; Erneute Offenlage nach § 2a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13.9.1984 beschlossen, im Bereich der Bahnhof-/Allee-5 Hohe Straße den Bebauungsplan »Im Hahn - Erweiterung« aufzustellen.
Das Plangebiet wird im wesentlichen begrenzt: im Norden: von der Hohe Straße
im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 5837/2 und dem Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Im Hahn« im Süden: von der Alleestraße im Westen: von der Bahnhofstraße
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung lag bereits vom 15.7.1985 bis 16.8.1985 nach § 2a Abs. 6 BBauG öffentlich aus. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.9.1985 die im Rahmen dieser Offednlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen teilweise berücksichtigt. Die Berücksichtigung dieser Bejdenken bzw. Anregungen macht eine erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG erforderlich.
DerBebauungsplanenfwurf einschließlich Begründung sowie gestalterischer Festsetzungen liegt gemäß § 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 30. Sepember 1985 bis 30. Oktober 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt,

