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Itabaur

Seite 7

Nr. 32/85

iber« Ruppach-Goldhausen

en lÜtL-^heinerwohlverdienten SommerpausebeginntderProbenbe-

trieb wieder am Dienstag, dem 13.8.1985. Da in nächster Zukunft 'S Gm Ain umfangreiches Programm ansteht, wird dringend um vollzäh- * ä Erscheinen gebeten, lende Termine stehen an:

1985 Singen beim Fischerfest

,1985 Singen beim Kommers der 750-Jahrfeier in Großhol- ach

9 1985 Gruppensingen in Weroth ' ,1985 Konzert in Lindenholzhausen ner und Jugendliche, die ein Interesse am Chorgesang ha- sich für eine aktive Teilnahme jedoch noch nicht entschlie- n]j<onnten, sind herzlich eingeladen, sich in einer oder mehre- iesangstunden über den MGV und dessen Arbeit unverbind- u informieren.

lub Ruppach-Goldhausen

ontag, dem 12.8.1985 trifft sich der Ski-Club um 20.00 Uhr r Ruhberg-Schänke zum Waldlauf.

Anfthließend findet die Urlaubsplanung für 1986 statt. Alle Mit- gliwer sollten diesen wichtigen Termin wahrnehmen.

urch Art.] AO 19 /] em.§ 9 | owie di sgeseta m 28.7.»

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Öffentliche Bekanntmachung über die stsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985

Itsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- Itzes vom 7.8.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Art. 15 des :e FesisBfchrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom ats naÄJ.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hunde- nobetn|e uer gesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Land- rift bei«Schaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über 5430 fca n dwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in Widersfjjerzeit geltenden Fassung).

mn deiljortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1985 die lehörde^ujsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Irundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen pflichtiijj^sätzen wie im Kalenderjahr 1984.

)en.

leue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die bgaben werden nurdann-durch schriftlichen Bescheid neu fest­ssetzt, wenn

die Abgabenpflicht neu begründet wird,

fder Abgabenschuldner wechselt

Wer Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

Höh neue Fälligkeitstermine ergeben.

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iezuerhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neu- Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

^Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe 8 Entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten ijfiftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben- tildner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche [Klnntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn !#n an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen re.

rkomni ifitsbehelfsbelehrung:

nen jfen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung pemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröf- J|ichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Uhr in 8 fWiderspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver-

ihrinHt itiosgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta-

ur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs 5 angy Üie Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- .8.85 noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- 9en ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur ), Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5411 Eitelborn, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach findet am Mittwoch, 14. August 1985, um 19.30 Uhr im Bürgermeister- £ amt statt. ^

Tagesordnung: r

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Geräten

2. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung ei­nes Gemeindefahrzeuges mit Hänger und Zusatzerät

3. Beratung und Beschlußfassung über das Nachtragsange- 1

bot bezögt, des Ausbaues des Verbindungsweges von der Westerwaldstraße zur Triftstraße

4. Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung von

Vorausleistungen für den Ausbau der Triftstraße von der Hauptstr. K. 114 bis zur Westerwaldstraße 1

5. Beratung und Beschlußfassung über die Kostenübernah­me für das Druckwerk »Kadenbach in Bildern aus vergan- 1 genen Tagen«

6. Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung gern. § 67 Abs. 2 GemO zur 1. Novellierung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

2. Verschiedenes.

5411 Kadenbach, 5.8.85 Karbach, Ortsbürgermeister

Hinweis: Termine Fraktionssitzungen CDU-Montag, 12.8.1985, 19.30 Uhr in der Schule SPD-Montag, 12.8.1985,19.30 Uhr im Bürgermeisteramt WG Dombo - Dienstag, 13.8.1985, 19.00 Uhr in der Schule,

WG Karbach - Dienstag, 13.8.1985,20.00 Uhr Bürgermeisteramt

Verloren - gefunden

Als gefunden wurden im hiesigen Bürgermeisteramt 2 Geldbör­sen mit Inhalt und 3 Schlüsselmäppchen mit Schlüsseln abgege­ben.

Die Gegenstände können bei entsprechendem Eigentumsnach­weis während der Dienststunden des Bürgermeisters - dienstags und donnerstags von 18.30 bis 20.00 Uhr - auf dem Bürgermeisteramt abgeholt werden.

Karbach, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung

Gemeindestatistik: Stand 30.6.1985

Familien: 504 Einwohner: 1.201 männlich 613, weiblich 588.

Religion: rk 903, evang. 207, VD 86.

In den nächsten 3 Jahren aufzunehmende Kinder in den Kinder­garten bzw. einzuschulende Kinder in die Grundschule: Kindergarten Grundschule

1986 -10 Kinder 19 Kinder

1987 -11 Kinder 12 Kinder

1988 -11 Kinder 13 Kinder

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlagu. Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41. Post­fach 1451, TelefonO 26 24 / 10 6-0.Telex869502mgirm-Verantwortlich für den Inhalt: Gerti Schmidt. Bezugspreis monatl. DM 2.30 bei Ortszustel­lung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,80 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenbett mit öffentlichen

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