Montabaur
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eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Boden. 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Boden Eulberg, Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Verloren-Gefunden
Am Sonntag, 28.7.1985 ist in der Schulstraße 19ein rotes Kett-Car abhanden gekommen. Der ehrliche Finder wird gebeten, sich bei Christoph Wolf, Schulstr. 19, Tel. 4167 zu melden.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1985
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundseuer- gesetzes vom 7.8.1973-BGBI.IS. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976- BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des.Land- wirtschaftskammerbeitragesgem.§ 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Heiligenroth erhebt im Kalenderjahr 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Heiligenroth, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth Zerfas, Ortsbürgermeister
Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen findet am Mittwoch, 14. August 1985, um 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
Tagesordnung:
Nichtöffentliche Sitzung:
1. Beratung u.Beschlußfassung über Bauvoranfragen
2 . Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes.
5431 Ruppach-Goldhausen, 6.8.1985 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung über Festsetzung der Gemeindeabgaben fü t , Kalenderjahr 1985
(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grun^
gesetzes vom 7.8.1973-BGBl. IS. 965, geändert durch Alt
Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 19 /j 14.12.1976 - BGBl. IS. 3341 -, der Hundesteuer gern. §9 Steuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie deg Wirtschaftskammerbeitrages gern. § 18desLandesgesety die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7 der derzeit geltenden Fassung).
Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen erhebt im Kalenj 1985 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- undFi schaff (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grum gens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach chen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1984.
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Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellufl er Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin indtj zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem! schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Ab[ Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öflei Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein.wi ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugej wäre.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Fe: der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats naclj fentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben»! Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widers ist die Widerspruchsfrist (Satz 1 ) nur gewahrt, wenn derl spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde] gangen ist.
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Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtiijtel^sätzen Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben, f 5431 Ruppach-Goldhausen, 2.8.1985 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen Ferdinand, Ortsbürgermeister
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Heiligenroth
Freie Wählergruppe Herbst
Am Donnerstag, dem 15.Aug. 1985 findet um 20.00 Uhr^fe^Festsetz tionssitzung der Freien Wählergruppe Herbst im Sitzunj tentcjQhtgr der Gemeindeverwaltung statt. ”
Da unter anderem die Informationsfahrt nach Bonn gepl: den soll, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
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Mandolinenverein Heiligenroth kf 1 an ^ l€
Es wird noch einmal an den Beginn der Proben nach der S«F' pause am Freitag, 9.8.1985, 20.00 Uhr, erinnert. i.
InAnbetrachtderVielzahlderVerpflichtungen inderkomit imtsbehe Zeit wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gel Men die di
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Alte Herren, Heiligenroth ntlichung d
Am Samstag, dem 10.8.1985 spielen wir um 17.00 Uhr inV l/l/iderspi Am Dienstag, dem 13.8.1985 spielen wir um 19.00 Uhr in Ht nflsgemeii roth gegen Holler. ur, zu erhe
Alle Mitglieder, die sich für den Ausflug am 19.9.85 angei die Wider: haben, werden gebeten, den Kostenanteil bis 25.8.85 fe ich noch Frink zu bezahlen. flgen ist.

