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Montabaur

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Der Inhabereines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigt, muß die Wir­kung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich ergehen lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntmachung zuerst in Lauf gesetzt worden ist.

III. Verfügungs- und Veränderungssperre

Nach § 51 BBauG dürfen von der Bekanntmachung des Umle­gungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbar­keit des Umlegungsplanes (§71 BBauG)im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher Genehmigung des Umlegungsausschusses

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ein Grundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grund­stück und über Rechte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen werden, durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils ein­geräumt wird,

erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche oder we­sentlich wertsteigernde sonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden, nicht genehmigungsbedürftige, aber wertsteigernde bauli­che Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen vorgenommen werden, genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.

Vorhaben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich geneh­migt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung ei­ner bisher ausgeübten Nutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre nicht berührt.

IV. Vorbereitende Maßnahmen

Den Beauftragten der zuständigen Behörden ist gern. § 151 BBauG zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht einge[äumt, alle dem Verfah­ren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszufüh­

ren.

V. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Die Bestandskarte und das Bestandsverzeichnis, in denen der Nachweis des Grundbuchs und Liegenschaftskatasters für alle Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt ist, liegen in der Zeit vom 10.8.1985 bis 9.9.1985 bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,(Bauamt) während der Dienststunden öffentlich aus.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 2.8.1985 als bekanntgemacht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß und die vorbereitenden Maß­nahmen kann innerhalb eines Mcnats nach Bekanntgabe Wider­spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Kataster­amt, Schloßweg 6,5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umle­gungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vordem Ablauf dieser Frist beim vorstehend genann­ten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 7.6.1985

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Siegel Simon, Vermessungsdirektor.

Nomborn

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn vom 23.7.1985

Ausbauform für »Verlängerten Baumort« festgelegt und Ar­beiten in Auftrag gegeben.

Mit Blick auf einige noch ausstehende Entscheidungen für die in nächster Zeit auszuführende Baumaßnahme in der Straße »Ver­längerter Baumort« wurde nochmals kurzfristig eine Ratssitzung einberufen.

Zu Beginn der Beratungen über die festzulegende Ausbauart wur­de darauf hingewiesen, daß in einer Anliegerversammlung die Grundzüge der Maßnahme erörtert wurden. Die dort erzielte Ab­sprache bildete insofern die Grundlage für den Ratsbeschluß hin­sichtlich der Ausgestaltung der Straße »Verlängerter Baumort« als verkehrsberuhigter Bereich.

Durch einstimmigen Beschluß unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder wurde festgelegt, dieOberflächenbefestigungder Straße in grauem Verbundsteinpflaster (doppel-T) vorzusehen.

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Die anzulegenden Baumscheiben sollen im Rechteckfnrj ftafeH -- gleicher Form wie sie bereits in einem Teilstück vorhandeneres R angelegt werden. Die Fahrbahnbreite wurde im Bereich deißgijSCHi anlagen auf 4.00 m festgelegt. , 0rs | 0 (jbi

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Das Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung würdig 7 / Kenntnis gegeben. Den Auftrag erhielt die mindestbietei#* urT1 v

ma. Mit der Ausführung der Maßnahme soll in Kürze begi werden.

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Am 25. Juli 1985 verstarb im Alter von 85 Jahren unsei langjähriger Bürgermeister

Herr Josef Ortseifen

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Rückfrag«

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Herr Ortseifen stand über 22 Jahre an der Spitze unse-l rer Gemeinde. In den Kriegsjahren 1942-1945 sowie in Bernein! der Zeit des Wiederaufbaues (1948-1964) war er es, der|rEi| S f| u g sich der Verantwortung um die Gemeinde stellte. Sein = h . un( . Bemühen war es, Schaden von der Gemeinde abzuweh- : n u ren bzw. in der Zeit des Wiederaufbaues die Fortent- neidunger Wicklung zu fördern. Mit großem Engagement,! Einfühlsamkeit und Verantwortungsbewußtsein leitete jwilligB F< er die Geschicke unserer Gemeinde. Das Wohl seiner Ihste Feu< Mitbürger zu fördern, war Leitmotiv seiner Arbeit. Dankt; seiner Hilfsbereitschaft und seines ausgeglichenen We-P sens erfreute er sich hoher Wertschätzung und Beliebt-! heit in der Bevölkerung.

Herr Josef Ortseifen hat sich in besonderer Weise unu . ,

unsere Gemeinde verdient gemacht. Sein Name wird mP'"9 am der gemeindlichen Geschichte einen ehrenvollen Platz a einnehmen. Io Jugend

Rat und Verwaltung der Gemeinde danken dem Verstor- , Heilbersi benen für die zum Wohl der Gemeinde geleistete Arbeit.iidern 16. A

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Für die Gemeinde Nomborn

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.

Nomborn, 29. Juli 1985

BRACH, Ortsbürgermeister

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Niedererbach

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Ausgegebenem Anlaß wird noch einmal darauf hingewiesei das Grillen und.sonstige Feiern nur auf dem dafür eingericl Grillplatz (alter Sportplatz) nach vorheriger Anmeldung Gemeindeverwaltung Niedererbach gestattet ist.

Sonstige Feiern außerhalb des Grillplatzes sind untersagt I.V. Börner, I. Ortsbeigeordneter

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Kirchenchor »St. Jakobus«, Girod Meraart«

Unsere nächste Gesangstunde beginnt am 7.8.85 um ^ifldeMor Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten, da wichtige Tejsr'an allei vorliegen. infyedere

FFw Großholbach

Anmeldungen für den diesjährigen Ausflug am 7.9.85 nacl delberg nimmt bis zum 10.8.1985 Wehrführer Werner Ruf gegen. Bei Anmeldungen werden 5,- DM pro Person kasj

Die Teilnehmerzahl ist auf 54 Personen begrenzt. Busfah) Besichtigungen sind frei.

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Großholbach

Festausschußsitzung

Der Festausschuß für die 750-Jahrfeier in Großholbach taj Freitag, 2. August, 19.30 Uhr im Gemeindehaus.

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Freiwillige Feuerwehr Großholbach Für den Ausflug der Freiw. Feuerwehr am 7.9.1985 ist Ann Schluß bei Wehrführer Werner Ruck am 15.8.1985. Es i achtung gebeten.

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