Montabaur
Seite 14
Nr. 27/85
Montat
Gebäudeeinmessungen in der Gemeinde Simmern
ln der Gemeinde Simmern werden z.Zt. vom Katasteramt Monta- baurdie bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.5.1953 - GVBI. S. 60 - eingemessen.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten der Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarbeiten zu gestatten und die Einmessung aller nach dem 1.7.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenflichtig ist. Katasteramt Montabaur Simon, Vermessungsdirektor
Öffentliche Bekanntmachung
über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Katastergesetz vom 7. Dez. 1959 (GVBI. S. 243,1960 S. 29), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 23. Dez. 1977 (GVBI. S. 459), BS 219-10.
Das Liegenschaftskataster der Gemeinde Simmern Gemarkung Simmern ist aus Anlaß der Aufstellung des automatisierten Liegenschaftskatasters erneuert worden.
Die Ergebnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung der Bücher, Karteien und Flurkarten des Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Schloßweg 6, vom 15. Juli bis 14. August 1985 während der Dienststunden von 8.00 bis 12.00 Uhr den Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntgegeben.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenlegung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem oben genannten Katasteramt schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs it die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Montabaur, den 26. Juni 1985 Katasteramt
Simon, Vermessungsdirektor
was-g^fjwo
Eitelborn
MGV Mozart 1880 e.V.
Am Freitag, dem 5. Juli 85 besuchen wir die Sangesfreunde in Altendiez, um bei einem Liederabend mitzuwirken.
Frauen bzw. Freundinnen unserer Sänger sind herzlich eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Abfahrt um 19.00 Uhr ab Kirmesplatz.
Thekenmannschaft »Zur Krone»
Am Freiag, 5.7.1985 findet im Vereinslokal »Zur Krone« um 20.00 Uhr eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt.
MGV Eitelborn 1866
Am Samstag, dem 6. Juli 1985, ab 17.00 Uhr,begeht der MGV Eitelborn 1866 sein alljährliches vereinsinternes Sommerfest auf dem Feuerwehrplatz »In der Erle«. Die Sangesfreunde vom II. Tenor werden sicherlich mit einigen Überraschungen aufwarten. Alle Mitglieder mit ihren Angehörigen sowie Freunde und Gönner des Vereins sind herzlich eingeladen.
Frauenkreis Neuhäusel
Auf vielseitigen Wunsch wiederholen wir unser gemütliches Beisammensein am 10. Juli um 20 Uhr im Gemeindehaus »St. Anna«. Gäste sind, wie immer, herzlich willkommen.
Wer hat Lut, bei einer kleinen Wandergruppe mitzumachen? Interessierte Damen und Herren treffen sich am 15. Juli um 20 Uhr im Gemeindehaus St. Anna, zu einem Gespräch.
SG Neuhäusel e.V.
Die Fußball-Spielgemeinschaft Eitelborn/Neuhäuel beginnt mit den Vorbereitungen für die neue Saison. Der Spielerkader der 2. Mannschaft triftt sich am Donnerstag, dem 11. Juli um 19.00 Uhr im Clubheim am Sportplatz Neuhäusel.
Alle bisherigen Spieler sowie die Neuzugänge und die es werden wollen, sind zu diesem Treffen herzlich eingeladen.
Die Leichtathletikabteilung der SG Neuhäusel führt auch in diesem Jahr eine »Aktion Sportabzeichen« durch.
Vorbereitendes Training für die Abnahme findet jeden Mittwoch um 18.00 Uhr statt. Hierzu sind alle Interessenten jeglichen Alters (Erwachsene, Jugendliche und Schüler, auch Nichtmitglieder) herzlich eingeladen.
Anmeldung erbitten wir bei Hermann Knopp, Im Windegut 36, 5411 Neuhäusel, Tel. 553.
Wir laden alle “Einwohner und
^Tramdc. e>n
Zum
'V/aldfe.sb
dks
Kärrner^ n^rereorvs
M FlpoUon)a 11
a
Wann
Yo
S Tim. 6 a und ?9 Jak
8 Ha de r
"picken 'ßuchs ! 1
o £am $}acj ab J8 52 Uhr ° £annh}ß ab 4Ö 32 Uhr
• J2 ei schlechter Witterung kann im Zeit Platz ^ Qenomeji wurden.
% Speisen und Getränke in gewohnt guter Qualität > Zu. zjrilenTheisen werden wir auch dieses Jahr anbielen.
0 Ihren sonntäglichen Mtchmittagskaßee und Huchen können Sie ab -iS- 33 Uhr bei uns önnchmeh.
Wir freuen uns auf Ihren pesuch 1
r
4
BUCHFINKENLAND |
was- uta^Hj^wo
Wände
Es wird MGV »( findet. > hirzu h< Alle die che. Hii mitwan Uhr an
Eiersar Für die wieder < trauen i che (let; Die ges
Der Vei
lädt ein Beginn hof). Fü werden
MGV »C
Die Sän sich am kurzen Wirzent Es wird
Ort«
Genehrr :gen des Im Rahr wurden >Haushal nehmigt .^Hierzu w tCheundt und dan schreitur umfasse -‘mit einer einstimrr berschre kenne ur durch Mi Kostenei satzüber
,a) Mehra 'b) Mehra sicjMehrai >leuchtuni >d)Zusätz gen
* e) Instam f) zusätz .. Vert 9) Übern Schül
Die anscl Jjunerhebli *schreitun jvon ca. 2 .'durch dei

