Montabaur
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Nr. 27/85
Der Vereinsring erwägt, diese Nachmitage - wenn von den Älteren angenommen - öfters, turnusmäßig, zu veranstalten. Er gilt nicht als Ersatz für die Altennachmittage im Pfarrhaus.
Altersgrenzen nach unten wie nach oben sind nicht gesetzt, jedermann ist herzlich willkommen.
Termin: Sonntag, 21.7.1985, ab 15.00 Uhr in der Augst-Hallen- Gaststätte.
Die Rot-Kreuz-Ortsgruppe Augst hat sich bereiterklärt, einen Fahrdienst einzurichten, wenn dies gewünscht wird.
Terminplan 1986
^Der folgende Veranstaltungskalender für 1986 wurde aufgestellt.
5.1.1986 Stiftungsfest Kirchenchor
11.1.1986 Stiftungsfest MGV 1866
18.1.1986 Stiftungsfest MGV Mozart
25.1.1986 Kappensitzung Vereinsring (H)
26.1.1986 Delegiertentag MGV 1866 (H)
: 1.2.1986 Kappensitzung Vereinsring (H)
2.2.1986 Seniorenkappensitzung Vereinsring (H)
8 . 5.1986 Parkfest Wanderverein 17./18.5.1986 Lampionfest Verkehrsverein
31.5.1986 Jubiläum (20 Jahre) Rot-Kreuz (H)
7./8.6.1986 Schützenfest Schützenverein (H)
14.-17.6.1986 4-Tagefahrt Kirchenchor 21./22.6.1986 oder
28./29.6.1986 Waldfest Feuerwehr
26. - 27.6.1986 Augst-Fußballturn. Sportclub
31.8.1986 Volley-Ballturnier Turnverein (H)
6.9.1986 Wallfahrt Kirchengem.
7.9.1986 Volley-Ballturnier Turnverein (H)
19.-21.9.1986 Jubiläum (120 J.) MGV 1866 11./12.10.1986 Sternwanderung Wanderverein (H)
31.12.1986 Silvesterball Schützenverein (H)
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße - Änderung und Erweiterung« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbhindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am
30.5.1985 beschlossen, den BebauungSlan »Montabaurer- Straße - Änderung und Erweiterung« wie folgt zu ändern:
1. Die Straße »Tannenweg« wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen
2. Die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges wird entlang der Flurstücke Nr. 8/1 und 9/3 auf 6,50 m und im übrigen Bereich auf 7,00 m festgesetzt
Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs.6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Neuhäusel, 25. Juni 1985 Hümmerich, Ortsfjürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße« Änderung und Erweiterung« der Ortsgemeinde Neuhäusel;
Offenlage nach § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am
30.5.1985 beschlossen, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:
1. Die Straße »Tannenweg« wird als verkehrsberuhigt ausgewiesen
2. Die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges wird entlang der Flurstücke Nr. 8/1 und 9/3 auf 6,50 m und im übrigen Bereich auf 7,00 m festgesetzt
Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden , hat der Ortsgemeinderat gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG *auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 1 und2BBauG) verzichtet.
(Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom i,15. Juli 1985 bis 16. August 1985 (einschl.)
|t>ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ; Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - $2.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 •und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen
des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. ^
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Neuhäusel, 25. Juni 1985 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hütschert« c(er Ortsgemeinde Simmern; hier: Offenlage des Planentwurfes einschl. Begründung gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am
15.4.1985 beschlossen, im Bereich de Seifen- und Wambachtales für das Flurstück Nr. 54 (Flur 10) im Gemarkungsteil »Im Hütschert« den Bebauungsplan »Im Hütschert« aufzustellen.
Der Geltungsbereich umfaßt lediglich das Flurstück Nr. 54, auf dem teilweise die Errichtung der Kläranlage geplant ist. Der Geltungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Planentwurf einschließlich Begrü ndung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 15. Juli bis 16. August 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5411 Simmern während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Simmern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Simmern, 2.7.1985 Schneider, Ortsbürgermeister

