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Montabaur

Seiten 13

Nr. 27/85

Der Vereinsring erwägt, diese Nachmitage - wenn von den Älteren angenommen - öfters, turnusmäßig, zu veranstalten. Er gilt nicht als Ersatz für die Altennachmittage im Pfarrhaus.

Altersgrenzen nach unten wie nach oben sind nicht gesetzt, jeder­mann ist herzlich willkommen.

Termin: Sonntag, 21.7.1985, ab 15.00 Uhr in der Augst-Hallen- Gaststätte.

Die Rot-Kreuz-Ortsgruppe Augst hat sich bereiterklärt, einen Fahrdienst einzurichten, wenn dies gewünscht wird.

Terminplan 1986

^Der folgende Veranstaltungskalender für 1986 wurde aufgestellt.

5.1.1986 Stiftungsfest Kirchenchor

11.1.1986 Stiftungsfest MGV 1866

18.1.1986 Stiftungsfest MGV Mozart

25.1.1986 Kappensitzung Vereinsring (H)

26.1.1986 Delegiertentag MGV 1866 (H)

: 1.2.1986 Kappensitzung Vereinsring (H)

2.2.1986 Seniorenkappensitzung Vereinsring (H)

8 . 5.1986 Parkfest Wanderverein 17./18.5.1986 Lampionfest Verkehrsverein

31.5.1986 Jubiläum (20 Jahre) Rot-Kreuz (H)

7./8.6.1986 Schützenfest Schützenverein (H)

14.-17.6.1986 4-Tagefahrt Kirchenchor 21./22.6.1986 oder

28./29.6.1986 Waldfest Feuerwehr

26. - 27.6.1986 Augst-Fußballturn. Sportclub

31.8.1986 Volley-Ballturnier Turnverein (H)

6.9.1986 Wallfahrt Kirchengem.

7.9.1986 Volley-Ballturnier Turnverein (H)

19.-21.9.1986 Jubiläum (120 J.) MGV 1866 11./12.10.1986 Sternwanderung Wanderverein (H)

31.12.1986 Silvesterball Schützenverein (H)

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße - Ände­rung und Erweiterung« der Ortsgemeinde Neuhäusel; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbhindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am

30.5.1985 beschlossen, den BebauungSlan »Montabaurer- Straße - Änderung und Erweiterung« wie folgt zu ändern:

1. Die Straße »Tannenweg« wird als verkehrsberuhigt aus­gewiesen

2. Die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges wird ent­lang der Flurstücke Nr. 8/1 und 9/3 auf 6,50 m und im übrigen Bereich auf 7,00 m festgesetzt

Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit ge­mäß § 2 Abs.6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich be­kanntgemacht.

Neuhäusel, 25. Juni 1985 Hümmerich, Ortsfjürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße« Ände­rung und Erweiterung« der Ortsgemeinde Neuhäusel;

Offenlage nach § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG) Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am

30.5.1985 beschlossen, den Bebauungsplan wie folgt zu ändern:

1. Die Straße »Tannenweg« wird als verkehrsberuhigt aus­gewiesen

2. Die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges wird ent­lang der Flurstücke Nr. 8/1 und 9/3 auf 6,50 m und im übrigen Bereich auf 7,00 m festgesetzt

Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht be­rührt werden , hat der Ortsgemeinderat gemäß § 2 a Abs. 4 BBauG *auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 2a Abs. 1 und2BBauG) verzichtet.

(Der Entwurf des Änderungsplanes einschließlich Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit vom i,15. Juli 1985 bis 16. August 1985 (einschl.)

|t>ei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ; Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - $2.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträumen

des Ortsbürgermeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus. ^

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Neuhäusel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Neuhäusel, 25. Juni 1985 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hütschert« c(er Ortsge­meinde Simmern; hier: Offenlage des Planentwurfes einschl. Be­gründung gemäß § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am

15.4.1985 beschlossen, im Bereich de Seifen- und Wambachta­les für das Flurstück Nr. 54 (Flur 10) im Gemarkungsteil »Im Hüt­schert« den Bebauungsplan »Im Hütschert« aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfaßt lediglich das Flurstück Nr. 54, auf dem teilweise die Errichtung der Kläranlage geplant ist. Der Gel­tungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersicht­lich.

Der Planentwurf einschließlich Begrü ndung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 15. Juli bis 16. August 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich in den Diensträu­men des Ortsbürgermeisters in 5411 Simmern während der ort­süblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemein­de Simmern schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Simmern, 2.7.1985 Schneider, Ortsbürgermeister