Montabaur
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Nr. 27/85
aufzustellen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt das Gebiet zwischen
Hohe Straße/Wegeparzelle Nr. 5837/2 und Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Im Hahn«/Alleestra- ße/Bahnhofstraße.
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Oer Geltungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze zu entnehmen.
Der Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 15. Juli 1985 bis 16. August 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30-14.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Montabaur, 1.7.1985
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« der Stadt Montabaur
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.6.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Altstadt II« wie folgt zu ändern:
1. Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofstraße wird auf 9,15 m festgesetzt. Im Erdgeschoßbereich wird hiervon eine
Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbereich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.
2 .
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 des als überbaubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt.
3.
die Geschossigkeit wird auf max 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt; die Geschoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt
4.
Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen
5.
Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit derTrauf- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) lediglich um 0,50 m überschreiten. Die rechte Gebäudehälfte ist entsprechend dem Geländeabfall zum Steinweg hin in gleicher Höhe anzupassen.
6 .
Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu erfolgen
Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 15. Juli 1985 bis 29. Juli 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr).
Montabaur, 27. Juni 1985
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum« der Stadt Montabaur
Veröffentlichung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.6.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Schul- und Sportzentrum« wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern.
1 .
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Flurstücke Nr. 5939/6, 8/4881, 4191/2, 4191/1, 5942/1 (tlw.), 4200/3 und 4200/4 (tlw.) erweitert
2 .
Im unter 1. genannten Erweiterungsbereich zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 5938 und der von Bodelschwingh-Straße wird eine öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
3.
Für das Sportplatzgebäude im südwestlichen Geltungsbereich und das Hausmeistergbäude im nordwestlichen Geltungsbereich werden überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.
4.
Die Bürgersteigfläche im Bereich der Wegeparzelle Nr. 2838/1 zwischen den Grundstücken 2068/1, 2077/2 und 1301,1302/1,1306/1 und 1307/5 wird von bisher 2,00 m auf 1,50 m festgesetzt. Die Gesamtbreite der öffentlichen Verkehrsfläche beträgt somit nunmehr 7,00 m.
Der Änderungs- und Erweiterungsbeschiuß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, 1.7.1985
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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