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Montabaur

Seite 6

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Nr. 27/85

aufzustellen.Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt das Gebiet zwischen

Hohe Straße/Wegeparzelle Nr. 5837/2 und Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes »Im Hahn«/Alleestra- ße/Bahnhofstraße.

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Oer Geltungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze zu entnehmen.

Der Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung liegt gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 15. Juli 1985 bis 16. August 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30-14.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.30 Uhr und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder münd­lich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Montabaur, 1.7.1985

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt II« der Stadt Monta­baur

Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 12.6.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Altstadt II« wie folgt zu än­dern:

1. Die überbaubare Fläche ab dem Grundstück Kleiner Markt 13 in Richtung Bahnhofstraße wird auf 9,15 m fest­gesetzt. Im Erdgeschoßbereich wird hiervon eine

Passage in einer Breite von 2,25 m als öffentlicher Fußgängerbe­reich ausgewiesen; der lichte Durchgang muß 1,80 m betragen.

2 .

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 1,0 des als über­baubar ausgewiesenen Bereiches festgesetzt.

3.

die Geschossigkeit wird auf max 3 Geschosse zuzüglich eines ausgebauten Dachgeschosses festgelegt; die Ge­schoßflächenzahl (GFZ) wird auf max. 3,8 festgesetzt

4.

Der Baukörper darf im Obergeschoß um max. 0,80 m in Richtung Steinweg ausragen

5.

Der Baukörper darf im Bereich der linken Gebäudehälfte (Kleiner Markt 15) mit derTrauf- und Firsthöhe die Höhe des jetzt vorhandenen Baukörpers (Traufhöhe 8,50 m) le­diglich um 0,50 m überschreiten. Die rechte Gebäude­hälfte ist entsprechend dem Geländeabfall zum Stein­weg hin in gleicher Höhe anzupassen.

6 .

Die Giebelausbildung hat sowohl zum Steinweg als auch zum Kleinen Markt hin zu erfolgen

Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG hat die Gemeinde die allgemei­nen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und all­gemein Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

vom 15. Juli 1985 bis 29. Juli 1985 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr).

Montabaur, 27. Juni 1985

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Schul- und Sportzentrum« der Stadt Montabaur

Veröffentlichung des Änderungs- und Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Bundesbauge­setzes (BBauG)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 27.6.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Schul- und Sportzentrum« wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern.

1 .

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Flurstücke Nr. 5939/6, 8/4881, 4191/2, 4191/1, 5942/1 (tlw.), 4200/3 und 4200/4 (tlw.) erweitert

2 .

Im unter 1. genannten Erweiterungsbereich zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 5938 und der von Bodelschwingh-Straße wird eine öffentliche Verkehrsflä­che ausgewiesen.

3.

Für das Sportplatzgebäude im südwestlichen Geltungs­bereich und das Hausmeistergbäude im nordwestlichen Geltungsbereich werden überbaubare Grundstücksflä­chen festgesetzt.

4.

Die Bürgersteigfläche im Bereich der Wegeparzelle Nr. 2838/1 zwischen den Grundstücken 2068/1, 2077/2 und 1301,1302/1,1306/1 und 1307/5 wird von bisher 2,00 m auf 1,50 m festgesetzt. Die Gesamtbreite der öffentli­chen Verkehrsfläche beträgt somit nunmehr 7,00 m.

Der Änderungs- und Erweiterungsbeschiuß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BBauG öf­fentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 1.7.1985

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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