Montabaur
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Öffenti Bekanntmachungen
Unterschutzstellung des “Obergermannischen Limes”
innerhalb von Teilbereichen der Gemarkungen Eitelborn, Kadenbach und Welschneudorf durch die Festsetzung einer Denkmalzone
Die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, den “Obergermannischen Limes’’ durch Festsetzung einer Denkmalzone unter Denkmalschutz zu stellen.
Die Denkmalzone soll aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur Teilbereiche in den Gemarkungen Eitelborn, Kadenbach und Weischneudorf umfassen:
Teilbereich
Gemarkung
Flur
Flurstücke
T 6
Eitelborn
20
2/1
T 7
Eitelborn
20
2/1, 3/1, 6
T8
Kadenbach
12
2/5
T 9
Welschneudorf
4
1,3,34,35.
Der Entwurf der Rechtsverordnung über die Unterschutzstellung kann in derzeit
vom 18. Juni bis 18. Juli 1985
bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 8, Bauamt, Zimmer 201, während der Dienststunden eingesehen werden.
Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen in der Innenstadt von Montabaur
ln den nächsten Tagen wird im Bereich der BahnhofstraBe und des Sauertales mit der Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen begonnen.
Das Teilstück der SauertalstraBe von der Einmündung Elisabethenstraße bis zum Großen Markt muß für jeglichen Verkehr gesperrt werden. Das Teilstück der Elisabethenstraße zwischen dem Wendeplatz und der Einmündung in die Sauertalstr. wird nur für den Anliegerverkehr freigegeben.
Vom Kreuzungspunkt am Haus “ Mons Tabor" aus ist die Einfahrt in die Kirchstr./Elisabethenstr. nnur für den Anlieger-, Liefer- und Baustellenverkehr zugelassen.
Die Bahnhofstraße wird zur Einbahnstraße in Richtung Kleiner Markt umfunktioniert, für die Dauer der Bauarbeiten kann nur der Lieferverkehr zugelassen werden.
Der Durchgangsverkehr wird über die Innerstädtische Umgehung (Wallstraße/Wilhelm-Mangels-Str./Kolpingstraße) umgeleitet. Die Sperr- und Umleitungsstrecken werden entsprechend beschildert.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich der Innenstadt zu meiden.
Der Zugang sowie Be- und Entlieferungsmöglichkeiten zu den Anlieger- u. Geschäftsgrundstücken werden nach Möglichkeit gewährleistet.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde -
U/’e Verwaltung informiert
Der Umweltbeirat informiert
Jury - Umweltzeichen — Was ist das?
Beim täglichen Einkauf entdecken wir - bislang zwar noch recht selten, aber dennoch immer häufiger - Produkte aller Art, die mit dem “blauen Engel’’ - also dem Umweltzeichen -gekennnzeich- net sind.
Was bedeutet dieses Zeichen?
Das Umweltzeichen ist eine Initiative des Bundesministers des Innern und der Umweltminister der Länder zur Förderung besonders umweltfreundlicher Produkte. Es wird verliehen von einer unabhängigen Jury auf Vorschlag des Umweltbundesamtes.
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Nr. 26/8
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Die Kriterien für sei ne Verleihung wer-l den zuvor in Expel tenanhörungen, dlj % vom RAL - Deut
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Umweltbundesam« 1000 Berlin 33, en| gegen.
Das Umweltzeichen steht aber nicht nur für Umweltfreundlich keit, sondern auch für Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit. Der Verbraucher kann bei Produkten mit dem Umweltzeichen dl von ausgehen, daß dieses in punkto Qualität der umweltschädl chen Konkurrenz in Nichts nachsteht. Im Gegenteil: oftmalsws r den sogar deutlich strengere Qualltätsforderungen zugrunde gl legt.
Durch das Umweltzeichen wird dem Verbraucher also die MdI lichkeit eingeräumt, Produkte zu kaufen, deren UmweltfreunJ lichkelt amtlich geprüft ist.
Um sich einen Überblick über die Produktpalette, die mit del “Blauen Engel” ausgezeichnet ist, zu verschaffen, werden vj der Aktionsgemeinschaft umweltfreundlicher Produkte Katalo herausgegeben, die die neu ausgezeichneten Produkte benel nen und beschreiben. Bislang sind 3 Kataloge erschienen. Zwl davon, 2/84 und 1/85, liegen der Verwaltung in größerer Stückzal vor. Diese können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montl baur, Rathausneubau, Zimmer 204 a, abgeholt oder unter gif eher Anschrift gegen Erstattung der Portokosten (Beilage vq 2,50 DM in Briefmarken) schriftlich angefordert werden.
Fahrt auf Bauernhof verschoben
Die am 20. Juni wegen Regen ausgefallene Fahrt auf eln^ biologisch-organisch bewirtschafteten Gemüsebauernhof Hömberg/Nassau findet am Samstag, 29. Juni, 15.00 Uhr, stafl Veranstalter ist die Volkshochschule der Verbandsgemeindeuif die Kreisgruppe Westerwald des Bundes für Umwelt- und Natif schütz Deutschland.
Wie geplant, erklärt Diplom-Landwirt Reinhard Kohlschütter fl Freiland Bodenbearbeitung, Fruchtwechsel, Kompostierungul Schädlingsbekämpfung, anschl. gibt es Vollwertkost zum Prob| ren. Wegen der großen Nachfrage fährt ein Bus ab Kreishaus. f durch erhöht sich der Unkostenbeitrag auf 5,-- DM. Die Veranstl tung findet diesmal bei jedem Wetter statt. Eine kleine Anzahlwl terer Anmeldungen wird noch unter Tel. 02602/126105 entgegef genommen.
Achtung Landwirte
Anträge auf Ausgleichszulage für Haupt- und Nebenerwerb landwirte
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß die bei den Geniel den, Verbandsgemeinden und der Staatlichen Beratungs-ul Weiterbildungsstelle für Land- und Hauswirtschaft, Kirchstr.» 5430 Montabaur, zu erhaltenden Anträge auf Ausgleichszulal ausgefüllt, zweifach mit dem Veranlagungsbescheid vom Final amt aus dem Jahre 1983 und der Referenzmengenbeschej gung der Molkerei möglichst bald, spätestens bis zu 15.7.19a bei der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle abgegeben werd| müssen.
Nebenerwerbslandwirte sind nur antragsberechtigt, wennl Steuerbescheid 1983 die nichtlandwirtschaftlichen Einkünfj d.h. die positiven Einkünfte, 30.000,- DM nicht überschreite Um evtl. Unklarheiten direkt zu bereinigen, und den Antrags! lern weite Wege zu ersparen, wird auf die noch anstehendenTj mine in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entgegennahif der Anträge hingewiesen:
2.7., 9.7., 13.7., 15.7. - jeweils Montabaur - LandwirtschaftlicJ Beratungsstelle, von 9.00 - 20.00 Uhr.
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