Einzelbild herunterladen

I

t

Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmem, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

sowie der Zweck verbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

2

-*

i

&

Jahrgang 13

Freitag, 28. Juni 1985

Nummer 26

port

Sozialausweis ab sofort erhältlich

\

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 1985 für die Verbandsgemeinde Monta­baur die Einführung eines Sozialausweises (Ermäßigungskarte) beschlossen. Mit der Herausgabe der Ermäßigungskarte will die Verbandsgemeinde die schwierige Lebenssituation der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger in ihrem Bereich im Rahmen ihrer Möglichkeiten mildern. Das Angebot soll Ober die gesetzlichen Leistungen der Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe hinaus zur finanziel­len Entlastung der betroffenen Bürger beitragen.

1. Welche Vergünstigungen werden gewährt ?

( Inhaber der Ermäßigungskarte erhalten eine 50%ige Gebührenermäßigung - beim Besuch des Hallen- und Freibades in Montabaur,

- bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur.

Es wäre zu begrüßen, wenn sich die örtlichen Vereine der Bitte des Verbandsgemeinderates auf Eintrittsermäßigung beim Besuch von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen anschließen würden.

2. Wer kann die Ermäßigungskarte erhalten ?

Arbeitslose und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, sofern die Angehörigen nicht selbst erwerbstätig sind oder Rente beziehen, - Personen, die bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn diese bei dem Arbeitsamt als Ausbildungsplatz- oder Arbeitssu­chende gemeldet sind,

Sozialhilfeempfänger und ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

3. Wer stellt die Berechtigungskarten aus ?

Die Ausstellung erfolgt während der Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung im Altbau des Rathauses, II. Stock, Zimmer Nr. 20. Sozialhilfeempfänger können die Berechtigungskarte auch telefonisch unter der Durchwahl Nr. 126.190 beantragen. Nachweise:

Der Arbeitslose oder Arbeitssuchende legtfürsich einen gültigen Leistungsbescheid oder eine Arbeitslosenbescheinigung des Arbeits­amtes vor. Sozialhilfeempfänger erhalten die Berechtigungskarte ohne besonderen Nachweis. Für jedes berechtigte Familienmitglied ird eine eigene Berechtigungskarte ausgestellt.

4. Wie erhält man die Vergünstigung ?

)er Inhaber legt den Ausweis bei der Gebührenzahlung vor. Auf Verlangen wird der Inhaber gebeten, sich zusätzlich mit dem Personal­lusweis auszuweisen.

leim Besuch von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen örtlicher Vereine ist im Einzelfall an der Kasse unter Vorlage des Sozial- lusweises nachzufragen, ob eine Gebührenermäßigung gewährt wird.