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Montabaur

Seite 12

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Westerwaldkreises die Gemeinde Simmern als Standort des Kin­dergartens mit der Begründung festgelegt worden, bei Erweite­rung des Kindergartens werde auf die Räumlichkeiten des Grund­schulgebäudes in Simmern zurückgegriffen. Auch die Ortsge­meinde Simmern habe als damaliger Schulträgerdie verbindliche Zusage gegeben, im Falle einer Erweiterung des Kindergrtens räume im Schulgebäude zur Verfügung zu stellen.

Die Raumnot im Kindergarten Simmern/Neuhäusel müsse umge­hend behoben und eine kurzfristige Erweiterung des Kindergar­tens veranlaßt werden. Der Kindergartenzweckverband habe die Verbandsgemeindeverwaltung bereits aufgefordert, alles Erfor­derliche zu einerkurzfristigen Erweiterung des Kindergartens un­ter Einbeziehung von Räumlichkeiten im Grundschulgebäude in Simmern in die Wege zu leiten. Daraufhin seien von der Ver- bandsgemeindeverwaltuing nach einer Untersuchung der Pro­bleme im Schul- und Kindergartenbereich vier Lösungsmöglich­keiten erarbeitet worden. Der Ortsbürgermeister gab diese Lö­sungsmöglichkeiten sodann dem Rat einzeln unter Angabe der Vor- und Nachteile sowie der geschätzten Kosten bekannt.

Der Rat trat alsdann in eine längere Aussprache ein und faßte am Ende der Beratung folgenden einstimmigen Beschluß:

Der Rat betrachet es als einen nicht länger vertretbaren Zustand, daß das Raumangebot des Kindergartens Simmern/Neuhäusel den Bedarf an Kindergartenplätzen nicht abdeckt und derzeit ca. 20 Kinder wegen Platzmangels keine Aufnahme in den Kindergar­ten finden können. Der Rat fordert daher, durch kurzfristige bauli­che Maßnahmen sicherzustellen, daß ein vierter Gruppenraum geschaffen und allen Kindern ausden Ortsgemeinden Neuhäusel und Simmern die Aufnahme in den Kindergarten ermöglicht wird.

In diesem Zusammenhang ruft der Rat in Erinnerung, daß im Kin­dergartenbedarfsplan des Westerwaldkreises die Ortsgemeinde Neuhäusel trotz ihrer zentralen Lage als Standort des Kindergar­tens nicht in Betracht gezogen und die Gemeinde Simmern als Standort des Kindergartens mit der Begründung bestimmt wurde, daß im Falle einer Erweiterung die Räumlichkeiten des Grund­schulgebäudes in das Raumprogramm des Kindergartens einbe­zogen werden. Auch die Ortsgemeinde Simmern sicherte seiner­zeit als damaliger Schulträger verbindlich zu,bei Erweiterung des Kindergartens Räumlichkeiten des Schulgebäudes zur Verfü­gungzustellen. Aufgrund dieser Vorgaben erfolgtedieErrichturig des Kindergartens Simmern/Neuhäusel unmittelbar am Grund­schulgebäude Simmern. Weiter wurden dabei sowohl planerisch als auch baulich bereits die Möglichkeiten für eine spätere Erwei­terung des Kindergartens in den Bereich des Schulgebäudes hin­ein vorgesehen.

Der Ortsgemeinderat erhebt aufgrund der Vorgaben und Zusa­gen, die für den Standort und den Bau des Kindergartens in Sim­mern bestimmend waren, die Forderung, daß die Erweiterung des Kindergartens Simmern/Neuhäusel um den vierten Gruppen­raum unter Verwendung des Schulgebäudes in Simmern erfolgt. Die Ortsgemeinde Neuhäusel ist nicht bereit, überden Kostenan­teil hinaus, der auf sie bei Erweiterung des Kindergartens in das Schulgebäude hinein entfällt, weitere Kosten zu übernehmen. Der Ortsgemeinderat Neuhäusel erwartet, daß die Ortsgemeinde Simmern zu ihrem seinerzeit gegebenen Wort steht und sich ebenfalls für die Erweiterung des Kindergartens unter. Inan­spruchnahme von Räumlichkeiten im Schulgebäude ausspricht.

Änderung der Ausbaubeitragssatzung

ln Angleichung an die bestehenden Vorschriften der Erschlie­ßungsbeitragssatzung beschloß der Ortsgemeinderat die Ände­rung bzw. Ergänzung der Ausbaubeitragsatzung dahingehend, daß auch bei einem Ausbau (Verbesserung, Erneuerung, Erwei­terung) von Fußwegen Ausbaubeiträge erhoben werden.

Bundesstraße 49, Ortsumgehung Neuhäusei

ln einer längeren Aussprache und Diskussion befaßte sich der Ortsgemeinderat mit dem Problem der geplanten Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der Bundesstraße 49. Als Ergebnis der Erörte­rungen wurde folgender einstimmiger Beschluß gefaßt:

In der Einwohnerschaft derGemeinde Neuhäusel macht sich eine zunehmende Enttäuschung und Verärgerung über die zögernde Behandlung der Ortsumgehung Neuhäusel im Zuge der B 49 breit. Dies umso mehr, als die von maßgeblichen Politikern vor

_Nr_23)

Jahren gegebenen Zusagen heute offenbar in Vergessenheit] raten sind. Der Rat stellt fest, daß der Fah rzeugverkehr in derO durchfahrt bereits heute ein unzumutbares Ausmaß erreicht h Abgesehen davon, daß der über Stunden hin ununterbrocha Verkehrsfluß den Ort zu einer zweigeteilten Gemeinde macht 1 den die Anwohner der innerörtlichen Bereiche zunehmend un den von den Fahrzeugen ausgehenden schädlichen ImmisJ nen. 3

Der Rat weist im Interesse der betroffenen Einwohner der (

meinde darauf hin, daß nach Anbindung der voraussichtlichen nerhalbeines Jahresfertiggestellten Südtangente ll.dieunmiti

bar vor Neuhäusel endet, sich der Fahrzeug- und insbesondl der Schwerlastverkehr im innerörtlichen Bereich erheblich vl stärken wird und Lärm- sowie Schadstoffimmissionen beträJ lieh und weit über das erträgliche Maß hinaus anwachsen ward]

DerRaterinnertdiezustänaigen Politiker an die früher gemach]

Aussagen und Zusicherungen über die Dringlichkeit der Ortsu gehung Neuhäusel. Eskann nicht hingenommen werden, daß in den Stadtteilen Ehrenbreitstein und Niederberg bestehend Verkehrsengpässe durch den Bau der Südtangente II gelöst,! Probleme jedoch von dort einfach in die Gemeinde Neuhäu verlagert und Gemeinde und Bürgr in dieser Situation dann aiij gelassen werden.

Der Rat fordert deshalb im Interesse der Einwohner der Gerne de nochmals und mit Nachdruck die umgehende Iriangriffnahi und zügige Verwirklichung der Ortsumgehung Neuhäusel. ] wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß sich reits eine Bürgerinitiative gebildet hat, die die baldige Verwii] chung der Ortsumgehung fordert.

Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage

Nach vorausgegangener Ortsbesichtigung durch den Bauail schuß und Einholung eines Kostenangebotes beschloß derOn gemeinderat, in den beiden Wegen zwischen der Kadenbach Straße und der Straße »Unter dem Dorf« je eine zusätzliche St ßenleuchtezu installieren. Der Elektrobetrieb der Stadt Montaa erhielt Auftrag, auf der Grundlage des Kostenangebotes die] stallation der beiden Leuchten durchzuführen.

Über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben| das Haushaltsjahr 1984

Der Ortsgemeinderat genehmigte über- bzw. außerpianmäßij Ausgaben für 1984 in Höhe von insgesamt 56.827,01 DM. Dis Ausgaben beruhten, soweit sie nicht unabweisbar waren, aufz vorgefaßten Beschlüssen des Ortsgemeinderates. Weiter nah der Rat zustimmend Kenntnis von eingetretenen unerheblich über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsja 1984 in Höhe von zusammen 6.502,31 DM. Die Deckung dies Ausgaben erfolgt im Rahmen des Gesamthaushalts bzw. dur] Mehreinnahmen.

Verloren - Gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel wurden in letzj Zeit folgende Fundsachen abgegeben:

1 Paar Turnschuhe 1 Armbanduhr, verschiedene Schlüssel Die Verlierer können die Fundsachen bei entsprechendem Eig^ tumsnachweis bei der Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel £ holen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

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Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst

Wir laden Sie ein zu einer vogelkundlichen Wanderung am Sorj tag, dem 9. Juni um 7.00 Uhr. Herr G. Limbacher führt unsvoj Treffpunkt Bierhaus bei Arzbach aus.

Zusteigemöglichkeit haben Sie in Neuhäusel an der evang. i che und in Eitelborn an der Bushaltestelle Triftstraße je um6^ Uhr.