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Seite 11

Nr. 23/85

, Mehrausgaben für die Bepflanzung der ehern. Müllkippe Mehraufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemein­deumlage aufgrund einer nachträglich verbesserten Um­lagegrundlage

erOrtsgemeinderat genehmigte mehrheitlich die vorgenannten |u a usbaltsüberschreitungen. Zur Deckung werden Mehreinnah- Lenaus Konfessionsabgaben herangezogen.

Iflneweitere Haushaltsüberschreitung bedarf das Haushaltsjahr 11985. Hier wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben, daß für eine von pibeschlossene Waldwegebaumaßnahme 12.791,05 DM über- planmäBig verausgabt wurden.

IderEntscheidung des Rates über die Ausführung der Waldwege- Lymaßnahmen lag folgendei Sachverhalt zugrunde:

Kurzfristig und unvorhersehbar wurden im Haushaltsjahr 1984 [Joch Landesmittel für die Bezuschussung von Maßnahmen des Laldwegebaues frei. Aufgrund der ungewöhnlich hohen Förde­rung ( 70 % derzuwendungsfähigen Kosten) erschien es dem Rat laus wirtschaftlicher Sicht zweckmäßig, zusätzliche Wegebauar- Iteiten durchführen zu lassen. Die Maßnahme wurde daraufhin im [Dezember 1984 abgeschlossen, allerdings erst in 1985 bezahlt.

|oen Haushaltsüberschreitu ngen stehen zumeinen die vom Land [bewilligten Zuschußmittel sowie Mehreinnahmen aus Schlüssel- Lweisungen gegenüber, so daß ein Haushaltsausgleich gewähr­tet ist.

[vorgenannter Ansatzüberschreitung stimmte der Rat einstimmig

Vergabe von Straßenbauarbeiten Fertigstellung der Römer-, Kirch- und Limesstraße einschl. Nebenwegen

|Unter Zugrundelegung des von der Verbandsgemeindeverwal- Montabaur ermittelten Submissionsergebnisses (Zusam- [mensttellung der Angebotssummen nach durchgeführter Aus­treibung) hatte der Rat über die Auftragsvergabe zur Fertigstel- [tag der vorgenannten Straßen zu entscheiden. Durch einstimmi­gen Beschluß wurde der mindestbietenden Fa. der Auftrag erteilt.

Fertigstellung der Straße »Zum Mühlenberg«

Der Entscheidung über die Auftragsvergabe zur Fertigstellung derSraße »Zum Mühlenberg«, lag gleichfalls das Ergebnis der [durchgeführten Ausschreibung zugrunde. Auch hier wurde der [mindestbietenden Fa. der Auftrag erteilt.

Stellungnahme zur geplanten organisatorischen Veränderung für die Grundschule Simmern/Kadenbach

Dem Ortsgemeinderat wurde der neueste Sachstand im Bezug auf die zur Sprache gebrachten organisatorischen Veränderun- genfürdieGrundschule Simmern/Kadenbach zur Kenntnis gege- Iben.

I Daran anschließend erhielt der Rat Gelegenheit zur Stellungnah- I me. Im Rahmen der Diskussion wurden zwei kontroverse Auffas­sungen deutlich. Die eine, vom Ortsbürgermeister und einem [Ratsmitglied befürwortete Lösung, identisch mit dem von der Ver- Ibandsgemeinde Montabaur unterbreiteten Lösungsvorschlag [ zur Auflösung der Grundschule Simmern/Kadenbach bei gleich­zeitiger Integration in der Augstschule. In einer persönlichen Er­klärung wurden die Gründe für diese Entscheidung dargelegt.

|Die Mehrheit des Rates erklärte in namentlicher Abstimmung je­doch seine Zustimmung zu einer schriftlich formulierten Ent­schließung, die zum Inhalt hat, die derzeitige Regelung (2 Grund­schulstandorte in Simmern und Kadenbach) beizubehalten.

Auch zu dieser Entschließung wurde eine umfassende Entschei­dungsbegründung abgegeben.

Durch Ratsbeschluß wurde der Ortsbürgermeister beauftragt, die mehrheitlich verabschiedete Entschließung der Verbandsge­meinde Montabaur sowie der Schulbehörde bei der Bezirksregie- bng in Koblenz vorzulegen.

Neuhäusel

Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Neuhäusel

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Neuhäusel traten im Mo­nat Mai zu 2 Sitzungen zusammen. Bei einer Vielzahl von Tages­ordnungspunkten trafen sie ihre Entscheidungen, deren wichd- tigste nachstehend behandelt werden.

Bildung einer Erschließungseinheit im Baugebiet »Auf der Haid«

Nachdem der Ortsgemeinderat bereits in einer früheren Sitzung die Widmung des Höhenweges (Talwg in gerader Richtung bis B 49) ausgesprochen hatte, beschloß er, alle übrigen Straßen des Baugebietes »Auf der Haid« als Erschließungseinheit gemäß § 130 Abs. 2 Satz 2, BBauG abzurechnen.

In dem Beschluß stellte der Rat ausdrücklich fest, daß die Haupts- raße(B49)und die EitelbornerStraße(K113)nicht in das Erschlie­ßungsgebiet einbezogen sind.

Änderung des Bebauungsplanes »Spiel- und Sportzentrum«

Der rechtskräftige Bebauungsplan »Spiel- und Sportzentrum« sah in seinem östlichen Geltungsbereich u.a. den Standort für ei­ne Mehrzweckhalle sowie Parkplätze vor. Zwischenzeitlich wurde die Mehrzweckhalle bereits errichtet auf einem Standort, der au­ßerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungplanes liegt. Auch die innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehenen Stellplätze für Pkws wurden im Zusammenhang mit der Errichtung der Mehr­zweckhalle anderweitig und außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungplanes geschaffen. Der Bebauungsplan mußte daher insoweit geändert werden.

Der Rat faßte einen entsprechenden Änderungsbeschluß und stimmte dem von der Kreisverwaltung erstellten und in der Sit­zung vorgestellten Planänderungsentwurf zu. Der Rat beschloß ferner, die vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Form durchzu­führen, daß der Planentwurf auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird. Der Rat beauftragte die Kreisplanungsstelle, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG einzuleiten.

Änderung des Bebauungsplanes »Montabaurer Straße«

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist den Tannenweg als öffentliche Verkehrsfläche aus, enthält jedoch differenzierte Fest­setzungen hinsichtlich der Ausbaubreite der Straße und der Bür­gersteige. Nachdem der Rat bereis früher beschlossen hatte, den Tannenweg verkehrsberuhigt auszubauen, mußte der Bebau­ungsplan insoweit eine Änderung erfahren. Eine weitere Planän­derung ergab sich daraus, daß im Bereich derGrundstücke 8/1 und 9/3 eine Ausbaubreite von 6,50 m als ausreichend angesehen wurde.

Der Rat faßte einen Änderungsbeschluß dahingehend, daß die Straße »Tannenweg« als verkehrsberuhigt ausgewiesen und die Verkehrsflächenbreite des Tannenweges entlang der Flurstücke Nr. 8/1 und 9/3 auf 6,50 m und im übrigen Bereich auf 7,00 m fest­gesetzt wird. Er stimmte weiter dem vorgelegten Änderungsent­wurf einschl. Begründung zu. Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden, beschloß der Rat, daß auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet wird. Die Ver­bandsgemeindeverwaltungwurde beauftragt, im Rahmen der Of­fenlegungsfrist eine Beteiligung der betroffenen Träger öffentli­cher Belange durchzuführen.

Kindergarten Simmern/Neuhäusel

Eingangs der Erörterungen informierte der Ortsbürgermeiser den Rat über die Situation im Kindergarten Simmern/Neuhäusel. Er verwies darauf, daß das Raumangebot des Kindergartens derzeit nicht ausreiche, um den Bedarf an Kindergartenplätzen für die Gemeinden Neuhäusel und Simmern zu decken. Gegenwärtig könnten etwa 20 Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen werden. Bei Gründung des Kindergartenzweckverbandes Sim­mern/Neuhäusel sei die Ortsgemeinde Neuhäusel als Standort des Kindergartens trotz ihrer zentralen Lage unberücksichtigt ge­blieben. Vielmehr sei damals im Kindergartenbedarfsplan des

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