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Sofern sich die vorgenannte Lösung (Konzentration in Sinimern) nicht realisieren läßt, spricht sich der Ortsge­meinderat für die Auflösung der Grundschule Sim- ^ern/Kadenbach und Eingliederung in die Augst-Schule | aus und erklärt zugleich die Bereitschaft, das dann frei- | werdende Schulgebäude in Simmern nach Rückübertra- I qung au* die Ortsgemeinde einem gemeindlichen oder [sonstigen Nutzungszweck zuzuführen.

r Der Rat bringt auch zum Ausdruck, daß bei Ausführung [der Lösung B (Konzentration der Grundschule in Sim- mern) der Ortsgemeinde erheblich höhere Kosten entste­hen, die evtl, dazu führen könnten, daß das geplante [ Dorfgemeinschaftshaus mit Feuerwehrgerätehaus um [ein bis drei Jahre in der Realisierung zurückgestellt wer­denmüßte.

Öffentliche Bekanntmachung

Lrung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes »Sieben- Lder Ortsgemeinde Simmern;

Lute Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 aAbs. 6 kBundesbaugesetzes (BBauG)

kOrtsgemeinderat Simmern hat in seinen Sitzungen am 23.8. 115 , 11 .1983,13.3.1984 und 15.4.1985 beschlossen, den Be- Lgsplan »Siebenborn« zu ändern und den Grünordnungs- Eider Bebauungsplanänderung anzupassen, [ßebauungsplanänderung hat im wesentlichen folgenden In-

[ Das Flurstück Nr. 28 (Flur 1) wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE (E) ausgewsiesen mit folgender Festsetzung:

Zulässig sind: Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, sowie Lagerplätze, Lagerhäuser und Anlagen gern. § 8 Abs. 2 Zilf. 2 und 3 sowie Abs. 3 der [ Baunutzungsverordnung«.

Im Bereich des Gewerbegebietes werden die Grundflä- [chenzahl (GRZ) und Geschoßflächenzahl (GFZ) einheit- Ilieh festgesetzt auf:

GRZ = 0,8 GFZ = 1,6

Ilm ausgewiesenen Dorfgebiet (MD) wird eine Mindest- [ dachneigung von 15 Grad festgesetzt

Für den bisher als Gewerbegebiet (GE) und Mischbauflä- [ che (Ml) zwischen der Siebenborn- und der Georgenstra- 8 eausgewiesenen Bereich wird eine Umwandlung von [GEbzw. Ml in allgemeines Wohngebiet(WA) vorgenom­men und entsprechende Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (u.a. Einzel- und Doppel­häuser zulässig (ED), GRZ = 0,4 GFZ = 0,8) getroffen.

Im südlichen Bereich des Flurstückes Nr. 45/2 (Flur 1) wird die Nutzungsgrenze zwischen dem MD-Gebiet und pem neu ausgewiesenen WA-Gebiet in östlicher Rich­tung verschoben.

Ander westlichen Grenze des WA-Gebietes im Bereich [der Flurstücke Nr. 37/3 und 38/2 wird eine Fläche für den [Gemeinbedarf ausgewiesen

Zwischen der Siebenborn- und der Goergenstraße wird [zur Erschließung neu zu schaffender Baugrundstücke ei­ne Erschließungsstraße in Form eines verkehrsberuhig­ten Bereiches ausgewiesen

[Indie Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird auf­genommen:

Um GE-Gebiet sind außerhalb der überbaubaren Flä- [ che keine baulichen Anlagen zulässig«

2.»Bauvorhaben des Flurstückes Nr. 26 innerhalb des . Schutzstreifens der 20 KV-Freileitung sind vor Erteilung der Baugenehmigung mit dem Versorgungsträger abzu- stimmen

Durch die Umwandlung des GE- bzw. Ml-Gebietes in ein WA-Gebiet ist die Ausweisung überbaubarer Grund­stücksflächen erforderlich

[Insbesondere im Bereich der Flurstücke Nr. 38/1,39/1,

®/2,39/3, 41 und 42 (Flur 1 ) werden die überbaubaren Rächen geringfügig geändert.

11 . Die überbaubare Fläche im Bereich des Flurstückes Nr. 45/2 wird erweitert und die vorgesehene Zuwegung ver­breitert.

12. Entlang des Flurstückes Nr. 45/2 wird die Nutzungsart »eingechränktes Dorfgebiet« (MD/E) festgesetzt. Die Nut­zungseinschränkung erstreckt sich darauf, daß zulässig sind:

»Anlagen gemäß § 5 Abs. 2 Ziff. 1, 2,4-10 Baunutzungs­verordnung -BauNVO-. Ausnahmsweise zulässig ist das sonstige Wohnen«

13. Der Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanände­rung angepaßt.

In der Zeit vom 16.1.-16.2.1984 wurde bereits eine Offenlage der Änderungsunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG durchgeführt. Der Änderungsbeschluß des Ortsgemeinderates vom 15.4.1985 (Nr. 12) macht jedoch eine erneute Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG erforderlich:

Der Entwurf des Änderungsplanes einschl. Begründung sowie derTextfestsetzungen und dergeänderte Grünordnungsplanent­wurf liegen gern. § 2a Abs. 6 BBauG

mit Ausnahme des 21. Juni 1985 vom 10. Juni 1985 bis 12. Juli 1985 (einschließlich) bei der Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dient- stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30 und 18.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister in Simmern während der ortsübli­chen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei derVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Orts­gemeinde Simmern schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgetragen werden.

Der Geltungsberich des Bebauungsplanes »Siebenborn« wird im

groben wie folgt begrenzt: im Norden:

von den Wegeparzellen Nr. 24 und 29 im Gemarkungsteil »Un­ten auf der Rest«, dem Flurstück Nr. 34 (Flur 10) im Gemar­kungsteil »Die Höllscheter Wiesen«, der Wegeparzelle Nr. 156 und der Mitte des Flurstückes Nr. 158/3(Flur 2)

im Osten: '

von der Kreisstraße Nr. 115 (tlw.) und der Kreisstraße Nr. 113 (Hauptstraße)

Im Süden:

von den Flurstücken Nr. 79 und 92 im Westen:

von dem Flurstück Nr. 88, den Flurstücken Nr. 5,4 und 11, dem Wirtschaftsweg Nr. 16, dem Wirtschaftsweg in Verlängerung der Goergenstraße und den Wegeparzellen Nr. 22 und 23. Simmern, 21.5.1985 Schneider, Ortsbürgermeister

Kindergartenverband Simmern/Neuhäusel

Aus der Sitzung des Kindergartenverbandes Simmern/Neu­häusel vom 23.4.1985

Detlef Merzbach als nachfolgendes Verbandsmitglied ver­pflichtet

Zu Beginn der Sitzung am 23.4.1985 vollzog der Vorsitzende An­ton Schneider die Verpflichtung des in den Kindergartenverband nachgerückten Mitgliedes Detlef Merzbach, Neuhäusel. Die Ver­pflichtung wurde durch Handschlag vollzogen. Herr Merzbach tritt die Nachfolge des verstorbenen Mitgliedes Walter Piechotta an.

Diskussion über die Erweiterung des Kindergartens in Sim­mern geführt

Mit Blick auf die für den Kindergarten bestehende Raumknapp­heit und die von der Verbandsversammlung bereits erhobene For­derung zur Erweiterung des Kindergartens wurde erneut die Dis­kussion über die Realisierung dieses Vorhabens geführt. Mit in die Debatte wurde auch die derzeitige Situation bezügl. der Grundschule Simmern/Kadenbach einbezogen.