Montabaur
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II. Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12. l973(GVBI.S.419)erforderlicheGenehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 152.000,- DM (für Umschuldungen)
zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (A) Hebes.220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebes.240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebes. 280 v.H.
5430 Montabaur, 13.5.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 3.6.1985 bis 14.6.1985 während der allgemeinen Dienststunden Im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusel, den 17.5.1985 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung derTatsachen.dieeine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
Simmern
Beschädigungen am Kindergartengelände
Das Gelände des Kindergartens war in der letzten Zeit zum wiederholten Male Ziel von Aktivitäten, die mit »jugendlichem Übermut« nicht mehr zu begründen sind.
So wurde ein Rost am Treppenaufgang zur Freihalle herausgenommen und in den darunterliegenden Schacht geworfen, so daß eine erhebliche Unfallgefahr entstand.
Jugendliche laufen auf dem Flachdeck des Kindergartengeländes herum und beschädigen es. Auf dem Spielplatz wurde der Sand vor den Schaukeln und der Rutsche entfernt; die entstandenen tiefen Löcher stellen eine Gefährdung spielender Kleinkinder dar.
Die Ortsgemeinde muß diese Vorfälle zum Anlaß nehmen, das Betreten des Kindergartengeländes nach 20.00 Uhr zu untersagen. Es wird darauf hingewiesen, daß bei Feststellung eines Schadensverursachers Strafantrag gestellt und Schadensersatz gefordert wird.
Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere die Anwohner in der Nähe des Kindergartens werden um besondere Aufmerksamkeit und Meldung aller Vorfälle und beteiligter Personen gebeten.
In diesem Zusammenhang muß mit allem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß das Ausführen von Hunden auf dem Spielplatzgelände eine verantwortungslose Gefährdung der Gesundheit spielender Kinder darstellt.
Schneider, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 14.5.1985
Weitere Beschlüsse zur Festlegung des Raumprogrammes für das geplante Dorfgemeinschaftshaus Ortsbürgermeister Schneider und der mit der Planung beauftragte Architekt erläuterten dem Ortsgemeinderat das Raumprogramm, welches aufgrund der Vorgaben des Rates (Beschluß vom 12.2.1985) geändert wurde. Es ist nunmehr die Einrichtung
eines Saales in einer Größenordnung von 350 SitzplätzenvoJ sehen. Weiterhin wurde die Planung hinsichtlich der Gestalt] des Dachaufbaues geändert. 11
Der Vorsitzende informierte den Rat weiterhin über die Ur düngen mit den Ortsvereinen wegen der Aufteilung der Räu keiten im Kellergeschoß.
Zur Baukostenermittlung wurde ausgesagt, daß der Kosten] men ca. 1,75 Mio berägt. Der erstellte Finanzierungsplan J aus, daß die Gemeinde bei Realisierung dieses Vorhabens J Neuverschuldung von 760.000,- DM vornehmen muß, Diesel rechnungen basieren auf der Grundlage, daß seitens des Lanl ein Zuschuß von 500.000,- DM gewährt wird.
Nach Diskussion im Rat über das Raumprogramm, die Aufiei staltungen sowie die Kostensituation wurde von der SPD-Frak] die Forderung erhoben, zusätzlich in die Planung noch Ven tungsräume einzubeziehen.
Durch mehrheitlichen Beschluß(13 Ja-Stimmen, 1 Nein-StimJ erteilte der Rat dem mit derPlanung beauftragten Architekten] Auftrag, die Planung nochmals zu ergänzen und das Raum] gramm um zwei Verwaltungsräume mit einer Fläche von ca| qm zu ergänzen. Ansonsten erklärte der Rat zum vorgeteg Plan seine Zustimmung.
Streckenführung für Kabelverlegungsarbeiten genehmia Dem Ortsgemeinderat wurde zur Kenntnis gegeben, daB die] vag die Verlegung eines Stromkabels ab der Trafostation inj Schloßstraße entlang der Straße »Im Rauenstück« bis zur Tri Station »In der Trift« plant. Ein Plan, der die Kabeltrasse aus J wurde dem Rat zur Kenntnis gegeben. Der geplanten Streck führung wurde seitens des Rates einstimmig entsprochen.
Stellungnahme der Ortsgemeinde zur Schulsituatlon Grundschule Simmern/Kadenbach Zur Erörterung der Schulsituation bezügl. der Grundschule! mern/Kadenbach waren zusätzlich Bürgermeister Dr. Dölken sowie VG-Amtmann Schaaf zur Sitzung eingeladen v den.
Zu Beginn der Erörterung gab Ortsbürgermeister Schneide! nen ausführlichen Bericht über die Entwicklung der Grundsclj Simmern/Kadenbach sowie des Kindergartenverbandes mern/Neuhäusel. Hierbei wurde sowohl das Geschehen der ij ten Woche, als auch die Absprache zwischen der Gemeinde^ häusel und Simmern bezügl. der seinerzeitigen Festlegung! Standortes für den Kindergarten in Erinnerung gerufen.
Anschließend erläuterte Bürgermeister Dr. Possel-DölkenJ von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbä ten Alternativvorschläge zur Lösung der Problematik bezügl] Grundchule Simmern/Kadenbach. Hierzu wurden von darf waltung vier Alternativen aufgezeigt und die jeweiligen Kosten nannt. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies zudem darj daß sich der Schultägerausschuß am Nachmittag des gleicl Tages, 14.5.1985, gleichfalls mit der genannten Problematik! faßt habe. Der Schulträgerausschuß (dieser setzt ich aus Ven tern der Elternschaft, der Lehrer sowie aus Mitgliedern derR fraktionen zusammen) habe sich mit großer Mehrheitfürdie Aij sung der Grundschule Simmern/Kadenbach und Eingliederj in die Augst-Schule ausgespochen.
Einige wenige Mitglieder hätten der Konzentration der GrJ schule in Simmern den Vorrang eingeräumt. Eine Beibehaltl der derzeitigen Schulsituation habe keiner der Mitglieder! Schulträgerausschusses befürwortet.
Anschließend wurde dem Rat Gelegenheit gegeben, seinee] nen Auffassungen darzulegen. Nach Abschluß der Diskus] wurde mehrheitlich (10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) vom] folgende Entscheidung getroffen:
1. Der Ortsgemeinderat von Simmern spricht sich für eine] Beibehaltung der Grundschule Simmern aus und zwar] der Form, daß eine Konzentration der Grundschule in Simmern erfolgt.
2. Der Rat gibt zu erkennen, daß er unter dieser Voraussej zung eine Erweiterung des Kindergartens um eineGruff pe im angrenzenden Gebäude nicht für möglich hält, sa daß die Erweiterung des Kindergartens nur duch einen Anbau erfolgen kann. Die daraus resultierende Proble-j matik, insbesondere mit Blick auf die entstehenden Ko-J sten, muß ggf. mit der Ortsgemeinde Neuhäusel erörteij werden.

