Einzelbild herunterladen

erbandsgemeindewerke Montabaur

igsserversorgung - Abwasserbeseitigung

uidsi

^cmelndeworko Montabaur Postfach 1 262 5430 Montabaur

'alle

ndstückse i gentüner

Großer Markt Rathaus-Altbau Postfach 1262 5430 Montabaur

Telefon-Durchwahl (02602) 1Ä6C 1 26

Kunden-Nr.

(stets angeben)

Sachbearbeiter

Zimmer Nr.

n

Reichen Ihr Schreiben vom Unser Zeichen Tag ^ * 1985

ndstückskläreinrichtungen (Hatisklärgruben) müssen geschl ossen wer den geehrter Grundstückse i gentümer,

Wohn- bzw. Betriebsgrundstück liegt in dem Bereich unserer Verbandsgemeinde, i.. (bereits eine vol1 biologische Kläranlage errichtet ist. Dies bedeutet auch,daß Ihr lautes Grundstück an die Vol 1 kanal i sat ion angeschlossen sein muß.

(rmüssen heute die Frage an Sie stellen, betreiben Sie trotzdem noch eine Hausklär- [ube ?

jichproben durch die Verbandsgemeindewerke in jüngster Zeit haben ergeben, daß in Ihrer [tsgemeinde noch Grundstückseigentüner ihre Abwässer nicht direkt in die Vol 1 kanal isa- |on einleiten.

erlauben uns nochmals auf die einschlägigen Bestimmungen der Satzung der Verbands- ainde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffent- Iche Abwasse ran läge - Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 30.6.1975 hinzuweisen.

Lfgrund der §§ 5 und 6 in Verbindung mit § 8 der vorgenannten Allgemeinen Entwässerungs itzung waren Sie als Anschlußnehmer verpflichtet, auf Ihre Kosten innerhalb von 3 Mo­llen nach erfolgtem Anschluß und Fertigstellung der Kläranlage in' Ihrer Ortsge- finde alle bestehenden ober i rdi sehen und unterirdischen Abwassereinrichtungen wie iuben, Schlarrmfänge, alte Kanäle, Sickerungen und dergl., außer Betrieb zu setzen, jentleeren, zu reinigen und zu beseitigen bzw. mit gesundem Boden ordnungsgemäß zu |rfül len.

infrage kommenden Grundstückseigentüner werden daher ebenso höflich wie dringe nd eten, unverzüglich die noch ausstehenden Baunaßnahmen durchzuführen.

|rmüssen Sie darauf aufmerksam machen, daß aufgrund des § 15 der Allgemeinen Ent- isserungssatzung die Verbandsgeme indewerke gehalten sind, -Verstöße gegen die Be- llimungen dieser Satzung mit einer Geldbuße zu ahnden.

|r informieren Sie darüber, daß die Verbanc 1 die Hausklärgruben in Ihrer Ortsgemeinde

|gemeindewerke in Kürze prüfen werden, ^schlossen sind.

Mit lf|eS|irfd ,1 i<£jÄem Gruß

. . S >1

C PTwowarfeky ) Werklei tfer

pn 1026 02) 196

*Dienstschluß Anrufbeantworter

Kreissparkasse Montabaur (BLZ 57051001) Kto. 500140 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 51050015) Kto. 803090009

Volksbank Montabaur (BLZ 57091000) Kto. 116 Postscheckkonto Frankfurt/M. (BLZ 50010060) Kto. 95455-603