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Nr. 21/85
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! vollzähliges Erscheinen gebeten.
furnier in Nomborn * 25. Mai 1985 veranstaltet der FC Bayern-Fan-Club yein Turnier für Hobby- und Freizeitmannschaft. Beginn trSportplatz Nomborn. Alle Fußballfreunde aus nah und dhierzu recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl tyns vorgesorgt.
Oberelbert [Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Oberelbert
M die Kläranlage in Oberelbert für die Ortsgemeinden (bert und Welschneudorf in Betrieb genommen wurde und ürdliche Abnahme erfolgt ist, sind alle Grundstücksklä- ihlungen (Hausklärgruben), die an die Vollkanalisation an- lossen sind, umgehend zu schließen.
Iwird auf § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montaner die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß [öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungs- ig-vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alleGrundstücks- [richtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung unge- irAbwasser-gestattet wird.
mlrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein, [ergestellt werden.
mlrollschacht muß jedoch so hergestellt sein, daß keine Ab- gvon Schmutzstoffen in diesem möglich ist. glichen Beratung stehen Ihnen die Verbandsgemeinde- I-Abwasserbeseitigung- zur Verfügung.
Ihwasseranlagedürfen nach §4dervorgenannten Satzung [ingeleitet werden:
e, die die Leitung verstopfen können (z.B. Schutt,
Jafid, Asche, Kehricht, Lumpen, Dung, Schlacht- und jichenabfälle und andere feste Stoffe)
[uergefährliche, zerknallfähige oder andere Stoffe, die eAbwasseranlage oder die darin Arbeitenden gefähr- jeit können (z.B. Benzin, Benzol, Karbid u.a. mehr),
diädliche oder giftige Abwässer, insbesondere solche, leschädliche Ausdünstungen oder üble Gerüche verteilen oder die Baustoffe der Abwasserleitungen an- jfeifen oder den Betrieb der Entwässerung und die Rei- ) oder Verwertung der Abwässer stören oder er- chweren können.
wässer aus Ställen und Dunggruben wässer, die wärmer als 33 Grad C sind,
lanzen- oder bodenschädliche Abwässer
[unbeabsichtigt gefährliche oder schädliche Stoffe (z.B. [Auslaufen von Behältern) in die öffentliche Abwasseranla- mgen, ist die Verbandsgemeinde unverzüglich zu benach-
fehandlungen gegen Gebote und Verbote der vorgenann- Nng können mit einer Geldbuße geahndet werden. Montabaur, 20. Mai 1985 Nsgemeindewerke Montabaur «Beseitigung ;y, Werkleiter
Welschneudorf Bericht über die Sitzung des ^gemeinderates Welschneudorf vom 7.5.1985
Meuer zum I. Beigeordneten gewählt Wien Male stand die Wahl des I. Ortsbeigeordneen zur Tarnung an.
^angegangenen Sitzung konnte die Wahl nicht vollzogen
werden, da sich keiner der Ratsmitglieder zur Übernahme dieses
Amtes, welches nach dem Tode des vorherigen Amtsinhabers Josef Kilian neu zu besetzen war, bereitfand. Nach nochmaligen internen Beratungen wurde in der Sitzung am 7. Mai 1985 aus der Mitte des Rates Ratsmitglied Werner Meuer zur Wahl vorgeschlagen. Diesererklärte auf Befragen, daß er sich im Falle seiner Wahl zur Übernahme dieses Amtes bereitfinde.
Nachdem weitere Wahlvorschläge nicht unterbreitet wilden, erfolgte die Wahl in geheimer Abstimmung. Die Auszählungen der abgegebenen Stimmen ergab, daß Werner Meuer mit 8 Ja- Stimmen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zum I. Ortsbeigeordneten gevyählt wurde.
Der Ortsbürgermeister vollzog nach Abschluß der Wahlhandlung die Ernennung durch Überreichung der Ernennungsurkunde. Daran anschließend wurde Werner Meuer vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Vergabe von Aufträgen
Die nächsten drei Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung vom 7.5.1985 beihalteten Vergabeentscheidungen.
Im einzelnen wurden folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Aufragsvergabe zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten im Dorfgemeinschaftshaus
2. Auftragsvergabe zur Aufstellung einer weiteren Leuchte im Tannenweg
3. Auftragsvergabe zur Aufstellung von 2 Straßenleuchten in der Tiergartenstraße
Die letztgenannte Maßnahme soll jedoch erst nach Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen zur Ausführung gelangen.
Haushalts.überschreitungen genehmigt bzw.zurKenntnis genommen
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ermittelte die bislang noch nicht genehmigten erheblichen Ansatzübeschreitun- gen bzw. die unerheblichen und lediglich zur Kenntnis zu gebenden Ansatzüberschreitungen des Haushaltsjahres 1984. Das Ergebnis dieser Ermittlungen wurde in zwei Auflistungen zusammengestellt.
Die erste sieben Punkte umfassende Auflistung wies die erheblichen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 47.976,62 DM aus.
Die im einzelnen erläuterten Ansatzüberschreitungen wurden vom Rat genehmigt. Zur Deckung, d.h. zur Herbeiführung des Haushaltsausgleiches wurde beschlossen, Mehreinnahmen bzw. erzielte Kosteneinsparungen heranzuziehen.
Anschließend wurde dem Rat noch eine 10 Punkte umfassende Auflistung mit unerheblichen Ansatzüberschreitungen mit einem Gesamtvolumen von 2.932,16 DM zur Kenntnis gegeben. Wegen der Geringfügigkeit im Einzelfall war eine Genehmigung nicht erforderlich. Der Haushaltsausgleich ist im Rahmen des Ge- samthaushaltes 1984 gewährleistet.
Welschneudorf
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Welschneudorf
Nachdem di.e Kläranlage in Oberelbert für die Ortsgemeinden Oberelbert und Welschneudorf in Betrieb genommen wurde und die behördliche Abnahme erfolgt ist, sind alle Grundstückskläreinrichtungen (Hausklärgruben), die an die Vollkanalisation angeschlossen sind, umgehend zu schließen.
Hierzu wird auf § 8 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluß an die öffentliche Abwasseranlage - Allgemeine Entwässerungssatzung-vom 30.6.1975 hingewiesen, wonach alle Grundstückskläreinrichtungen zu entfernen sind, sobald die Einleitung ungereinigter Abwasser gestattet wird.
Ein Kontrollschacht muß jedoch in jedem Falle vorhanden sein,' bzw. hergestellt werden.
Der Kontrollschacht muß jedoch so hergestellt sein, daß keine Absetzung von Schmutzstoffen in diesem möglich ist.
Zur fachlichen Beratung stehen Ihnen die Verbandsgemeindewerke - Abwasserbeseitigung- zur Verfügung.
In die Abwasseranlage dürfen nach§4dervorgenannten Satzung nicht eingeleitet werden:

