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| öffentliche Bekanntmachung

I un g der Richtlinien zur Bezuschussung von Maßnahmen Pjjt U ng und Instandhaltung der Bebauung im historischen Karstadt Montabaur und den Stadtteilen - Erhöhung der För- Ebeträge um 50 %-

IIP gewährt die Stadt Montabaur für Maßnahmen zur Ge­ig und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil RJ, Montabaur sowie in den Stadtteilen Zuschüsse in fol- L f Höhe:

Lrich von Mauerwerkflächen:

fcdernachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5,10 DM pro

Lrich der Fachwerkflächen einschl. Anstrich der Fach- Lismauerungen:

Eder nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 7,20 DM pro

Legung und Erneuerung von Fachwerkfassaden:

Ljdernachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 65,- DM pro Lschl. Anstrich)

Lssung an den allgemeinen Preisindex für Hochbauten hat pdtratvon Montabaur am 9.5.1985 die Erhöhung der Förde- Leträge um 50 v.H. beschlossen.

Wortlaut der neuen Richtlinien mit den erhöhten Förderungs- Lnwird nachstehend abgedruckt:

Linien zur Bezuschussung von Maßnahmen zur Gestal- L n d Insandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und [Stadtteilen

y nahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich derSat- Lberdie Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebau-

L historischen Teil der Stadt Montabaur vom.und den

Wen.

die Bezuschussung gelten folgende Richtlinien: Fassadenanstriche werden nur an Fachwerkhäusern be- [zuschußt.

An Fachwerkhäusern werden auch Anstriche von Mauer- herkflächen ohneFachwerk bezuschußt [In besonderem Maße wird das Freilegen und die Instand­setzung von bisher verdecktem Fachwerk gefördert

Hübe des Zuschusses beträgt:

»strich von Mauerwerkflächen:

Ider nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 7,00 DM pro

[nstrich der Fachwerkflächen einschl. Anstrich der Fachwerk- pauerungen:

ider nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 11,00 DM pro

Beilegung und Erneuerung von Fachwerkfassaden

l%der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 100,00 DM

bin einschl. Anstrich.

Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemei- Baupreisindex jährlich anzupassen.

»jeden Einzelfall entscheidet der Haupt- und Finanzaus-

I.

»sonders begründeten Ausnahmefällen ist der Haupt- und Fi- bsschuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten ptsätze hinaus zu gewähren.

[Richtlinien treten rückwirkend ab 1.1.1985 in Kraft. pMontabaur, den 21. Mai 1985 fossel-Dölken, Bürgermeister

picht über die Sitzung des Stadtrates vom | 9. Mai 1985

pr Nachtragsplan zum Kulturplan 1985 der Stadt Monta- FlForstrevier Montabaur) beschlossen Worberatung in den zuständigen Ausschüssen stimmte der Fat der Aufforstung der Windwurfflächen und den damit im (Mmenhang stehenden notwendigen Bestandspflege- und Schutzmaßnahmen zu. Gleichzeitig wurden überplanmäßi- Naben in einerGesamthöhe von 90.000,-DM beschlossen. [Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Einnahmen I Holzverkäufen.

Erster und zweiter Nachtragsplan zum Forstkulturplan 1985 für das Revier Gelbachtal fanden die Mehrheit des Stadtrates Einstimmig beschloß der Stadtrat den Ausbau des Wanderweges Montabaur-Wirzenborn in einer Länge von 600 lfdm. Gleichzeitig wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,- DM beschlossen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Zu­weisung des Westerwaldkreises (3.000,- DM), Zuweisung des Na­turparks Nassau (5.000,-DM) sowie Eigenmittel der Stadt Monta­baur (2.000,- DM), die durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen gedeckt sind.

Ebenso einstimmig stimmte der Stadtrat dem Ausbau eines Erd­weges in einer Länge von 500 lfdm sowie dem restlichen Ausbau des Verbindungsweges zwischen diesem Erdweg und dem be­reits ausgbauten Weg entlang des Hofgutes Sturm in einer Länge von 80 lfdm. zu.

Gleichzeitig wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 21.000,- DM beschlossen. Die Finanzierung der Maßnahme er­folgt durch eine Zuweisung des Landes in Höhe von 14.700,- DM und einem Eigenanteil der Stadt Montabaur in Höhe von 6.300,- DM, der durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen gedeckt ist.

Beschlußfassung über die versuchsweise Einrichtung von Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkungen im Bereich der. Stadt Montabaur

BürgermeisterDr.Possel-Dölken erklärte, der Haupt-und Finanz­ausschuß habe dem Stadtrat empfohlen, eine Zonen- Geschwindigkeits-Beschilderung zunächst ausschließlich im Be­reich des »Himmelfeldes« vorzunehmen. Der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Widner stellte fest, seine Fraktion habe im Haupt- und Finanzausschuß gegen eine Beschränkung auf das Gebiet des »Himmelfeldes« gestimmt und stelle den Antrag,so­wohl im »Himmelfelf« als auch auf der Alberthöhe eine Zonen- Geschwindigkeits-Begrenzung einzurichten. Ratsmitglied Wid­ner (SPD) beantragte eine gesonderte Abstimmung zu diesem Punkt. DaderCharakter der Alberthöhe anders anzusehen sei als der des »Himmelfeldes« solle auch hier eine Beschränkung er­probt werden mit Ausnahme der Albertstraße, für die eine geson­derte Maßnahme durchgeführt werden soll. Ratsmitglied Schwind (CDU) erklärte, seine Fraktion sei der Auffassung, nur die Einrichtung eines Versuchsgebietes ermögliche eine effi­ziente Überwachung durch die Polizei., Bei der Einführung meh­rerer Gebiete sei dies nicht mehr gewährleistet, für die Auswer­tung des Versuches seien aber verstärkte Kontrollen unumgäng­lich. Der Gesetzgeber habe die Einführung von Zonen- Geschwindigkeits-Begrenzungen nurfür abgrenzebare Bereiche zugelassen, die Alberthöhe könne man aber nicht als einen sol­chen ansehen. Außerdem verursache die Einrichtung von zwei Versuchsbereichen Kosten für Beschilderungsmaßnahmen in ei­ner Gesamthöhe von etwa 5.250,- DM, wogegen im Bereich des »Himmelfeldes« lediglich 2 Verkehrszeichen aufgestellt werden müßten. Damit könnte eine erhebliche Kosteneinsparung erreicht werden. Ratsmitglied Schwind (CDU)führte weiter aus, sowohl im »Himmelfeld« als auch auf der Alberthöhe sei überwiegend eine Wohnbebauung mit breiter Straßenführung und weiten Sichtfel­dern vorhanden. Erkönnedaherkeine unterschiedlichen Charak­tere feststellen, so daß die Einrichtung eines Verkehrsbereiches ausreiche. Ratsmitglied Lorenz (FWG) erklärte die Ablehnung seiner Fraktion zur Einführung eines Versuchsbereiches. Seine Fraktion wolle die Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für das Gebiet der Stadt Montabaur.

Der I. Beigeordnete Dr. Hütte (CDU) stellte fest, er sei ein Gegner derEinführungvon Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30km/h. Zum einen bestehe in den Städten eine generelle Begrenzung (50 km/h). Eine Verbesserung des bestehenden Vollzugsdefizits durch Kontrollen könne dazu führen, daß diese Geschwindigkeit auch eingehalten werde. Eine weitere Begrenzung auf 30 km/h vergrößere nur das Vollzugsdefizit,ohne daß sich an der gefahre­nen Geschwindigkeit etwas ändere. Zum anderen sei eine Einhal­tung der 30 km-Grenze aus umweltpolitischen Gründen nicht zu begrüßen. Eine sehr niedrige Geschwindigkeit erhöhe die Anteile an Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid. Dr. Hütte (CDU) schlug daher vor, verstärkt auf die Einhaltung der 50 km-Grenze zu achten, um so das gewünschte Ziel einer Verringerung der Un­fallhäufigkeit zu erreichen. Ratsmitglied Schweizer (FWG) er­gänzt zu den Ausführung seines Vorredners, bedingt durch die Steigungen der Straßen im Bereich des »Himmelfeldes« sei eine langsame Fahrweise unumgänglich.