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Nr. 20

Seite 9

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«Ordnung:

(öffentliche Sitzung

'Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweite­re des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« i ßßchiußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und die Ent­lastungserteilung für das Haushalsjahr 1983 | Genehmigung bzw.Kenntnisnahme von Haushaltsüberschrei- l pgen im Haushaltsjahr 1984 | Bekanntgabe einer Eilentscheidung

i Verschiedenes.

[nichtöffentliche Sitzung 1 Grundstücksangelegenheiten [ Bauvoranfragen, Bauanträge Pachtangelegenhelten I Verschiedenes

|l Ruppach-Goldhausen, 13.5.1985 inand, Ortsbürgermeister

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Ruppach-Goldhausen

jfrunde Deutsche Meisterschaft für Damenfußballmannschaften ^Ahrbach - TSV Wentorf

[Sonntag, 19.5.1985,11.00 Uhr, spielen die Damen des TuS Ahrbach Xem Heimspiel auf dem Rasenplatz in Großholbach in der Endrunde |jie deutsche Damenfußballmeisterschaft gegen die Elf des TSV Wen-

lErringung der Damenfußball-Rheinlandmeisterschaft hat sich der- kAhrbach für die Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft lifiziert.

fAustragungsmodus des DFB sieht vor, daß sich die Meister der ein- bLandesverbände in Hin- und Rückspielen im K.O-System gegen- jstehen. Im Losverfahren erhielt die Mannschaft des TuS Ahrbach [Vertreter des FV Schleswig-Holstein TSV Wentorf zugelost.

Jlamen aus dem Norden Deutschlands haben bereits Erfahrungen in mndenspielen gesammelt. Im letzten Jahr scheiterten sie nur knapp tennis Borrussia Berlin.

[jungen Westerwälderinnen um Nationaltorhüterin Marion Heiden rajcdoch der schweren Aufgabe aufgrund der mannschaftlichen Ge- assenheit des TuS Ahrbach mit einer gewissen Zuversicht entgegen, «verständlich hofft die Mannschaft auf eine große Zuschauerreso- ir in Großholbach.

liehen spielen Fußball

bEltem, haben Sie eine fußballbegeisterte Tochter?

[nja, rufen Sie uns an. Zum langfristigen Aufbau für seine Damen- sllabteilung sucht der amtierende Rheinlandmeister im Damenfuß- I,TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth, nochjunge Spie- penim Alter von 6 bis 16 Jahren, die Spaß am Fußballspielen haben. leweis für die gute Arbeit der Damenfußballabteilung dürfte sicher- Isein, daß die Damenmannschaft des TuS die Rekordnationalspieler prDamenfußballnationalmannschaft in ihren Reihen hat und neben­spielen in der derzeitigen Auswahlmannschaft des FV Rheinland in- mt 10 Spielerinnen, die ihr Handwerk beim TuS erlernt haben. Ru­pie uns an:

ph Hesse 02602/8618 oder Detlev Tank 02602/8543 (ab 18.00 Jiieten: Viel Spaß, Sport, Lebenserfahrung, Erfolg und Gesundheit!

Heiligenroth

Gesellschaft Heiligenroth

prger unserer Gemeinde werden gebeten, auch in diesem Jahr wie­der auszu bl äsen für die Glocke am Kirmesbaum. Siewerden in der |lie vor der Kirmes von uns abgeholt.

Eitelborn

Wahi-gang 1948/49

faag.dem 17. Mai 1985 um 20.00 Uhr treffen wiruns in der Gast- pur Sporkenburg« zwecks Besprechung näherer Details furdie ge- £ Jahrgangsfeier am Freitag, dem 31. Mai 1985.

fIMand am 17.5.1985 nicht anwesend sein können, jedoch an der [selbstteilnehmen wollen,bitten wir ihn sich entweder bei Artur Sil- Sj'et.Tel. 8382, oder Volker Best, Tel. 8758 anzumelden bzw. ent- Ibdzu informieren.

Nr. 20/85

AUGST

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Struthfeld« der Ortsge- meinde Eitelborn im Bereich des Flurstückes Nr. 272 (Flur 2) nach § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 11.3.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Struthfeld« in vereinfachter Form nach § 13 BBauG dergestalt zu ändern, daß die nicht überbaubare Fläche entlang des Flurstückes Nr. 272 (Flur 2) von bisher 5,00 m auf 3,00 m reduziert wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 25.4.1985 der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zugestimmt.

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur -Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, wäh­rend der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155a (BBauG) sowie auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39j, 40 und 42 bis 44 bezeichnten Vermögensnachtei­le eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch her­beiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Abs. 1 be­zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des An­spruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) E ine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften dieses Geset­zes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Sat­zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachver­halt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge- e nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder

der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gememdeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde­rates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentli­chen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen­über der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Eitelborn, 10.5.1985 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

Sperrung des Bolzplatzes und des Kleinkinderspielplatzes hinter der Schule

Durch eine in Bewegung geratene Stützmauer zwischen Bolz- und Spiel­platz besteht eine erhebliche Gefährdung für alle Benutzer dieser Anla­gen . Aus Sicherheitsgründen müssen daher beidePlätze für jeglichen Be­sucherverkehr gesperrt werden.

Wir bitten vor allem die Eltern, das Benutzungsverbot zu beachten und ihren Kindern das Betreten der gesperrten Anlagen zu verbieten. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde