Nr. 20
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«Ordnung:
(öffentliche Sitzung
'Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweitere des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf« i ßßchiußfassung über die Haushaltsrechnung 1983 und die Entlastungserteilung für das Haushalsjahr 1983 | Genehmigung bzw.Kenntnisnahme von Haushaltsüberschrei- l pgen im Haushaltsjahr 1984 | Bekanntgabe einer Eilentscheidung
i Verschiedenes.
[nichtöffentliche Sitzung 1 Grundstücksangelegenheiten [ Bauvoranfragen, Bauanträge Pachtangelegenhelten I Verschiedenes
|l Ruppach-Goldhausen, 13.5.1985 inand, Ortsbürgermeister
hausen 1 steramtl
Ruppach-Goldhausen
jfrunde Deutsche Meisterschaft für Damenfußballmannschaften ^Ahrbach - TSV Wentorf
[Sonntag, 19.5.1985,11.00 Uhr, spielen die Damen des TuS Ahrbach Xem Heimspiel auf dem Rasenplatz in Großholbach in der Endrunde |jie deutsche Damenfußballmeisterschaft gegen die Elf des TSV Wen-
lErringung der Damenfußball-Rheinlandmeisterschaft hat sich der- kAhrbach für die Spiele der Endrunde um die Deutsche Meisterschaft lifiziert.
fAustragungsmodus des DFB sieht vor, daß sich die Meister der ein- bLandesverbände in Hin- und Rückspielen im K.O-System gegen- jstehen. Im Losverfahren erhielt die Mannschaft des TuS Ahrbach [Vertreter des FV Schleswig-Holstein TSV Wentorf zugelost.
Jlamen aus dem Norden Deutschlands haben bereits Erfahrungen in mndenspielen gesammelt. Im letzten Jahr scheiterten sie nur knapp tennis Borrussia Berlin.
[jungen Westerwälderinnen um Nationaltorhüterin Marion Heiden rajcdoch der schweren Aufgabe aufgrund der mannschaftlichen Ge- assenheit des TuS Ahrbach mit einer gewissen Zuversicht entgegen, «verständlich hofft die Mannschaft auf eine große Zuschauerreso- ir in Großholbach.
liehen spielen Fußball
bEltem, haben Sie eine fußballbegeisterte Tochter?
[nja, rufen Sie uns an. Zum langfristigen Aufbau für seine Damen- sllabteilung sucht der amtierende Rheinlandmeister im Damenfuß- I,TuS Ahrbach Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth, nochjunge Spie- penim Alter von 6 bis 16 Jahren, die Spaß am Fußballspielen haben. leweis für die gute Arbeit der Damenfußballabteilung dürfte sicher- Isein, daß die Damenmannschaft des TuS die Rekordnationalspieler prDamenfußballnationalmannschaft in ihren Reihen hat und nebenspielen in der derzeitigen Auswahlmannschaft des FV Rheinland in- mt 10 Spielerinnen, die ihr Handwerk beim TuS erlernt haben. Rupie uns an:
ph Hesse 02602/8618 oder Detlev Tank 02602/8543 (ab 18.00 Jiieten: Viel Spaß, Sport, Lebenserfahrung, Erfolg und Gesundheit!
Heiligenroth
Gesellschaft Heiligenroth
prger unserer Gemeinde werden gebeten, auch in diesem Jahr wieder auszu bl äsen für die Glocke am Kirmesbaum. Siewerden in der |lie vor der Kirmes von uns abgeholt.
Eitelborn
Wahi-gang 1948/49
faag.dem 17. Mai 1985 um 20.00 Uhr treffen wiruns in der Gast- pur Sporkenburg« zwecks Besprechung näherer Details furdie ge- £ Jahrgangsfeier am Freitag, dem 31. Mai 1985.
fIMand am 17.5.1985 nicht anwesend sein können, jedoch an der [selbstteilnehmen wollen,bitten wir ihn sich entweder bei Artur Sil- Sj'et.Tel. 8382, oder Volker Best, Tel. 8758 anzumelden bzw. ent- Ibdzu informieren.
Nr. 20/85
AUGST
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Struthfeld« der Ortsge- meinde Eitelborn im Bereich des Flurstückes Nr. 272 (Flur 2) nach § 13 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 11.3.1985 beschlossen, den Bebauungsplan »Struthfeld« in vereinfachter Form nach § 13 BBauG dergestalt zu ändern, daß die nicht überbaubare Fläche entlang des Flurstückes Nr. 272 (Flur 2) von bisher 5,00 m auf 3,00 m reduziert wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 25.4.1985 der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) zugestimmt.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Bauamt- Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 219, während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155a (BBauG) sowie auf § 24 Abs. 6 GemO hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39j, 40 und 42 bis 44 bezeichnten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Abs. 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) E ine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Ge- e nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder
der Satzung.
§ 24 Abs. 6 Gememdeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Eitelborn, 10.5.1985 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
Sperrung des Bolzplatzes und des Kleinkinderspielplatzes hinter der Schule
Durch eine in Bewegung geratene Stützmauer zwischen Bolz- und Spielplatz besteht eine erhebliche Gefährdung für alle Benutzer dieser Anlagen . Aus Sicherheitsgründen müssen daher beidePlätze für jeglichen Besucherverkehr gesperrt werden.
Wir bitten vor allem die Eltern, das Benutzungsverbot zu beachten und ihren Kindern das Betreten der gesperrten Anlagen zu verbieten. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde

