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Montabaur

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TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren

Am Samstag, dem 18.5.1985 spielen wir auf dem Sportplatz von Eigen­dorf gegen die AH von Heilberscheid.

Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshalle um 16.00 Uhr Spielbeginn in Eigendorf 16.30 Uhr.

15 Jahre Städtepartnerschaft Montabaur-Tonnerre

Die Städtepartnerschaft Montabaur-Tonnerre blickt im Juni dieses Jah­res auf ihr 15-jähriges Bestehen zurück. Das Jubiläum wird am 14. und 15. Sept. 1985 in Tonnerre gefeiert.

Die Deutsch-Französische Gesellschaft Montabaur und das Comite de Jumelage, Tonnerre, laden die Mitglieder und alle Interessierten, auch Vereine und Gruppen, sehr herzlich ein, an der 15-Jahrfeier in Tonnerre teilzunehmen.

Damit Fahrt und Unterbringung frühzeitig geplant werden können, bit­ten wir alle an der Fahrt nach Tonnerre Interessierten, sich bei der Deutsch-Französischen Gesellschaft Montabaur voranzumelden. Kon­taktadresse: Günter Windeck, Montabaur, Tel. 4206.

Damengymnastikgruppe SV Horressen 1919 e.V.

Am Donnerstag, dem 30.5.1985, ist eine Wanderung nach Wirzenborn mit anschließendem Essen im »Wirzenborner Liss« vorgesehen. Aus die­sem Grund fällt am 30.5.1985 die Gymnastikstunde aus.

Alle Mitglieder der Damengymnastikgruppe sind herzlich eingeladen. Treffpunkt: Donnerstag, 30.5.1985 um 18.30 Uhr an der Gaststätte Pohlmann, in Horressen.

Anmeldung bis spätestens 22.5.1985 bei Iris Eichmann, Buchenstr. 12, Horressen, Tel. 02602/2328.

Tennis in Horressen

Nachdem bei dem ersten Treffen am 29.4.85 über 20 Interesssenten er­schienen sind, erfreulicherweise auch Frauen und Jugendliche, wollen wir uns am 20. Mai 1985 um 19 . 3 Ö Uhr im Lokal Pohimann zur Fortfüh­rung der Gespräche zusammenfinden. Wir we rden dabei die Ergebnisse dft geplanten Einzelgespräche bekanntgeben.

Da viele Nachfragen von großem Interesse zeugen, fordern wir alle Ten- hisfreunde in Horressen auf, an den Gesprächen am 20. Mai 1985 teilzu­nehmen.

Westerwaldverein e.V., Zweigv.Montabaur

Der Westerwald verein Montabaur wandert am Donnerstag, dem

16.5.1985 von Neuhäusel aus am NATO Tanklager vorbei zur Denzer

Heide über die Dreispitz durch Arenberg in das Mühlental in Koblenz-

Ehrenbreitstein.

Treffpunkt zur Abfahrt ist um 12.30 Uhr am Bahnhof in Montabaur. Wanderstrecke etwa 12 km.

Gäste sind herzlich willkommen.

AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Vogelsang-Erweiterung« der Ortsge­meinde Heiligenroth.

Veröffentlichung der Genehmigung der Bebauungsplanänderung und deren Rechtsverbindlichkeit gemäß § 12 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 12.2.1985 gemäß §§ 2 und 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) in Verbindung mit § 24 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) als Satzung beschlossene Ände­rung des Bebauungsplanes »Vogelsang-Erweiterung«.wurde durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises mit Verfügung vom 25.4.1985 genehmigt. *

Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:'

»Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit ge­mäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städte­baurecht vom 6.7.1979 (BGBl. IS. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne

vom 10.11.1982 (GVB1. S. 422), die Genehmigung erteilt Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das rv zum Bebauungsplan.»

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt, daß das Flurstück N (Flur 51) aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herau men wird. s ® en

Die Genehmigung der Bebauungsplanänderung wird hiermit gern"» BBauG öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die bi ungsplanänderung mit dieser öffentlichen Bekanntmachung recht bindlich wird.

Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeve tung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 2 l 9 F rend der Dienststunden sowie beim Ortsbürgermeister in Heiliae während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden 8 "

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155a (BBauG) sowie auf § 24 6 GemO hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verla.- wenn die in den §§ 39 j. 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnaci le eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch! beifuhren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich beideml schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von! Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit desl Spruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften dieses Cu zes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzun nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innert eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der SachJ halt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen,

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften überdit nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestihimungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Äbs. 1) und

2. die Einberufting und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemei rates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffe chen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gi über der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Heiligenroth, 10.5.1985 Zerfas, Ortsbürgermeister

Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zwe

Das in unserer Gemeinde schon traditionelle Fest »Ein Dorf ißtundt] für einen guten Zweck«, findet am Sonntag, 19.5.1985 statt. i In diesem Jahr beginnen die Festlichkeiten mit der Einsegnung des«

Feuerwehrau tos und der neuen Gemeindefahrzeuge durch Herrn Pa

Wilhelm Bub. Diese Feierstunde, die um 10.00 Uhr anfängt, wirdn Musik- und Liedvorträge der Ortsvereine mitgestaltet. I

Im Anschluß werden Sie in gewohnter Art und Weise von den Orts« nen bewirtet. 1

Alle Bürger unserer Gemeinde sind zu diesem Fest herzlich eingell Lassen Sie die Küche kalt, essen Sie für einen guten Zweck; den All eines Jugenddorfes in Osomo/Chile durch Herrn Pater Khegel au| lenburg,

UNDNOCH ETWAS: Wer wiedereinen Kuchen für das Festspe» will, möge das bitte Frau Magda Schuth, Tel. 5767, mitteilen. Zerfas, Bürgermeister

Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausenfl am Donnerstag, 23. Mai 1985, um 19.00 Uhr im BürgermeisteramiJ