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Montabaur

Seite 24

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SPEZIALIST FÜR GLEITSICHTGLÄSER

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1. Juni 1985: Neue Beiträge

Nachdem die finanziellen Reserven der Rentenversiche­rung in den vergangenen Monaten immer mehr zurück­gingen, hat der Bundestag Mitte April 1985 beschlossen, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 18,7 Prozent auf 19,2 Prozent anzuheben. Diese Regelung gilt ab 1. Juni 1985 und ist zunächst bis zum 31. Dezember 1986 begrenzt.

Für den gleichen Zeitraum wird der Beitragssatz zur Ar­beitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte abgesenkt und beträgt für die Zeit ab 1. Juni 1985 nur noch 4,1 an­statt wie bisher 4,4 Prozent.

Unter dem Strich ergibt sich daraus eine Beitragsanhe­bung für Arbeitnehmer von 0,2 Prozent, also von 2,00 DM je 1000 DM Bruttoverdienst. Die Hälfte des Beitrages übernimmt wie bisher der Arbeitgeber.

Der Beitrag, den Rentner für ihre Krankenversicherung aufzuwenden haben, steigt zum 1. Juni 1985 auf 4,5 Pro­zent (bisher 3%), zum 1. Juli 1986 auf 5,2 Prozent und zum 1. Juli 1987 auf 5,9 Prozent an.

An dem Gesamtbetrag, den die AOK von der Rentenversi­cherung erhält, ändert sich dadurch aber nichts. Die Er­höhungen dienen ausschließlich der finanziellen Entlastung der Rentenversicherung.

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