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Nr. 18/85

rifft sich um 16.30 Uhr in Dreikirchen zum dortigen Auswärts-

t Mannschaft bestreitet ihr letztes Spiel in Leuterod und könnte bei 'verga^ 6 der Meisterschaft noch Einfluß nehmen.

p jelbeg inn

ist 13.00 Uhr. Abfahrt 12.00 Uhr.

. I Mannschaft fährt zum Abstiegskandidaten nach Niederbieber, * g alles klargemacht werden könnte.

jstoßzeit: 15.00 Uhr Anreise erfolgt mit Pkws.

Nentershausen

fC Nentershausen breshauptversammlung

Freilag- dem 10.5. um 20.00 Uhr, findet im Gasthaus Ohly, alte ? halt, unsere diesjährige Jahreshäuptversammlung statt.

Igesordnung:

'Begrüßung

Jahresbericht des Schriftführers rßerictite der Mannschaftsführer Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer tEnilastung des Vorstandes ,

,1 eines Wahlleiters

iNeuwahlen

Mannschaftsaufstellungen Saison 85/86 Verschiedenes.

Nomborn

flugdesMGV Arion 1900 Nomborn

[(Schreiben vom 19.3.1985 hatderMGV Arion 1900 Nomborn allen Lliedern den Tagesausflug vom 8.6.1985 nach Alken an der Mosel r 1t.

h einen Überblick über die endgültige Teilnehmerzahl gewinnen zu inen, bitten wir Sie, die ausgehändigten Anmeldeformulare bis spätest f|0,5.1985 beim I. Vorsitzenden Friedhelm Weidenfeiler abzugeben.

Uillige Feuerwehr Nomborn

[nächste Übung der Gruppe I findet am Samsag, dem4.5.85um 15.30

Ir statt.

[iCIub des FC Bayern München

I. Mai findet um 19.30 Uhr eine Versammlung im Vereinslokal satt . Igender äußersten Wichtigkeit wird um vol lzähliges Erscheinen gebe-

licrwehr Nomborn

ngder GFruppe II am Sonntag, dem 5.5.1985 um 9.30 Uhr

ItzuEhren des Hl. Florian am Samstag, dem 4.5.1985 um 18.30 Uhr Iffpunkt um 18.15 Uhr mit Uniform am Feuerwehrgerätehaus.

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung der [ushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1985 vom 25.4.1985

Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haus- Isatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal- IMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.4.1985 hiermit bekannt­lacht wird:

u u §1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im

Iwaltungshaushalt

p Einnahme auf 1 .315.000,- DM

:r Ausgabe auf 1.315.000,-DM

Smögenshaushalt

P Einnahme auf

1.093.000,-DM

in der Ausgabe auf 1.093.000,-DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 161.000,-DM

(Umschuldung)

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr

wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land-u.forstwirtschaftl.Betriebe

(Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundst.B.)

2. GEWERBESTEUER:

240 v.H.

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden

für den ersten Hund

48, DM

für den zweiten Hund

72,- DM

für jeden weiteren Hund

96,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag derKrediteinHöhe von 161.000,-DM (Umschul­dung)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)

b) für Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag und -kapital 5430 Montabaur, 17.4.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel

III.

Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.5.1985 bis 17.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Niederelbert, den 25.4.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde­rates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaurgeltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. öder Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31)

Hebes.220 v.H. Hebes.240 v.H.

Hebes.300 v.H.

Oberelbert

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindertes Oberelbert vom 19.4.1985

Änderung des Bebauungsplanes »Festerling« beschlossen Durch einstimmige Entscheidung - unter Ausschluß der befangenen 'Ratsmitglieder - beschloß der Rat, den Bebauungsplan »Festerling« im Bereich der Flurstücke Nr. 17-21 (Flur 2)-Jagdhausstraße dergestalt zu ändern,daß die überbaubare Grundstücks fläche zur Straße hin erweitert und die Abstandsfläche zur Straße auf 5,00 m reduziert wird.

Der bislang rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für den vorgenann­ten Bereich zur Straße hin eine Abstands fläche von 7,50 m bzw. 10,00 m vor. Um den Grundstückseigentümern eine bessere und insbesondere wirtschaftlichere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermögli­chen, wurde die Reduzierung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche beschlossen.