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Nr. 18/85
rifft sich um 16.30 Uhr in Dreikirchen zum dortigen Auswärts-
t Mannschaft bestreitet ihr letztes Spiel in Leuterod und könnte bei 'verga^ 6 der Meisterschaft noch Einfluß nehmen.
p jelbeg inn
ist 13.00 Uhr. Abfahrt 12.00 Uhr.
. I Mannschaft fährt zum Abstiegskandidaten nach Niederbieber, * tß g alles klargemacht werden könnte.
jstoßzeit: 15.00 Uhr Anreise erfolgt mit Pkws.
Nentershausen
fC Nentershausen breshauptversammlung
Freilag- dem 10.5. um 20.00 Uhr, findet im Gasthaus Ohly, alte ? halt, unsere diesjährige Jahreshäuptversammlung statt.
Igesordnung:
'Begrüßung
Jahresbericht des Schriftführers rßerictite der Mannschaftsführer Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer tEnilastung des Vorstandes ,
,1 eines Wahlleiters
iNeuwahlen
Mannschaftsaufstellungen Saison 85/86 Verschiedenes.
Nomborn
flugdesMGV Arion 1900 Nomborn
[(Schreiben vom 19.3.1985 hatderMGV Arion 1900 Nomborn allen Lliedern den Tagesausflug vom 8.6.1985 nach Alken an der Mosel r 1t.
h einen Überblick über die endgültige Teilnehmerzahl gewinnen zu inen, bitten wir Sie, die ausgehändigten Anmeldeformulare bis spätest f|0,5.1985 beim I. Vorsitzenden Friedhelm Weidenfeiler abzugeben.
Uillige Feuerwehr Nomborn
[nächste Übung der Gruppe I findet am Samsag, dem4.5.85um 15.30
Ir statt.
[iCIub des FC Bayern München
I. Mai findet um 19.30 Uhr eine Versammlung im Vereinslokal satt . Igender äußersten Wichtigkeit wird um vol lzähliges Erscheinen gebe-
licrwehr Nomborn
ngder GFruppe II am Sonntag, dem 5.5.1985 um 9.30 Uhr
ItzuEhren des Hl. Florian am Samstag, dem 4.5.1985 um 18.30 Uhr Iffpunkt um 18.15 Uhr mit Uniform am Feuerwehrgerätehaus.
Niederelbert
Öffentliche Bekanntmachung der [ushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Jahr 1985 vom 25.4.1985
■Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haus- Isatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal- IMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.4.1985 hiermit bekanntlacht wird:
u u §1
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im
Iwaltungshaushalt
p Einnahme auf 1 .315.000,- DM
:r Ausgabe auf 1.315.000,-DM
Smögenshaushalt
P Einnahme auf
1.093.000,-DM
in der Ausgabe auf 1.093.000,-DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 161.000,-DM
(Umschuldung)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das
Haushaltsjahr
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land-u.forstwirtschaftl.Betriebe
(Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundst.B.)
2. GEWERBESTEUER:
240 v.H.
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund
48, DM
für den zweiten Hund
72,- DM
für jeden weiteren Hund
96,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederelbert für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag derKrediteinHöhe von 161.000,-DM (Umschuldung)
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag und -kapital 5430 Montabaur, 17.4.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel
III.
Der Haushalsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.5.1985 bis 17.5.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Niederelbert, den 25.4.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niederelbert (S.) Hübinger, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaurgeltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. öder Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31)
Hebes.220 v.H. Hebes.240 v.H.
Hebes.300 v.H.
Oberelbert
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeindertes Oberelbert vom 19.4.1985
Änderung des Bebauungsplanes »Festerling« beschlossen Durch einstimmige Entscheidung - unter Ausschluß der befangenen 'Ratsmitglieder - beschloß der Rat, den Bebauungsplan »Festerling« im Bereich der Flurstücke Nr. 17-21 (Flur 2)-Jagdhausstraße dergestalt zu ändern,daß die überbaubare Grundstücks fläche zur Straße hin erweitert und die Abstandsfläche zur Straße auf 5,00 m reduziert wird.
Der bislang rechtsverbindliche Bebauungsplan sieht für den vorgenannten Bereich zur Straße hin eine Abstands fläche von 7,50 m bzw. 10,00 m vor. Um den Grundstückseigentümern eine bessere und insbesondere wirtschaftlichere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen, wurde die Reduzierung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche beschlossen.

