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Nr. 17/85

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schafiaus Heilberscheid. Spielbeginn 16.00 Uhr in Heilberscheid.

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L Trimm-Trab ins Grüne. Der Start und das Ziel ist auf dem Sport- (jizan der Kirche. Dort sind auch ausreichend Parkmöglichkeiten vor- iden. Alle Lauf- und Wanderlustigen aus der näheren Umgebung sind |cht herzlich willkommen.

(Teilnehmer sind für die Veranstaltung über den Deutschen Sport- Ü versichert., Das Angebot beim Trimm-Trab ins Grüne lautet wie

|kra-Lauf, 10 km Intervall-Lauf (Leitung Elfi Höhn, Welschneudorf) n Wanderung (Leitung Frau Ingrid Hain, Oberelbert) n Ziel erwartet die Teilnehmer der Trimm-Trab-Veranstaltung eine fege Erbsensuppe mit Würstchen sowie zahlreiche Erfrischungen. Erinnerung erhält jeder Teilnehmer einen Trimmtaler Eischönem Wetter ist an gedeckten Tischen und bei gedämpfter Musik Ich für einige Stunden ein fröhliches Beisammensein geplant, er Veranstalter, SV 1920 Welschneudorf, e.V. hofft; daß viele Leute kTrimm- Angebot wahrnehmen werden.

mesgesellschaft 1985

jnreffen uns am Freitag, dem 26.4.1985 um 20 Uhr im Gasthaus Zum nies. Da wichtige Termine anstehen, bitten wir dringend um vollzäh- s Erscheinen.

p »Eintracht« Welschneudorf

ISamtag, dem 27.4.85 fährt der MGV »Eintracht« zum Gruppenfest ISängergruppe II nach Montabaur. Näheres wird in der Chorprobe am liagbekanntgegeben. Wir bitten die Sänger um vollzähliges Erschei-

tderchor Welschneudorf

jtKmderdes Chores treffen sich am Sonntag, dem 28.4.85 um 10 Uhr [Manheim. Es geht um Fotoaufnahmen für das Festbuch zum ihrigen Bestehen, das der Kinderchor am 14. -16. Juni 1985 feiert.

®ine des Möh nen Vereins W elsch neudorf

den 29. April 1985 um 14.15 Uhr erster Hackgang am Kinder-

itag.den 7. Mai 1985,20.00 Uhr Probe für Kinderchorfest im Gast- Zum Hannes«

'och, 8. Mai 1985um 14UhrWandertagzur»Hüttenmühle«.Treff- ' Waldspielplatz.

Kaffee und Kuchen spenden will, meldet sich bitte bei Agnes Meuer tinem Vorstandsmitglied.

1 an Veranstaltungen bitten wir um pünktliches und vollständiges Er-

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ta Sonntag, 28.4.1985 veranstaltet der SV Welschneudorf e.V. wie- 5

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Holler findet am Donnerstag, 2. Mai 1985, 20.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt.

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Ver­trages mit der Stadt Montabaur bezügl. der Inanspruchnahme städt. Personals für die Sraßenbeleuchtung Beratung und Beschlußfassung über die Zustimmung des Orts­gemeinderates zur Abweichung von der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 8.12.1976 Beratung und Beschlußfassung über eine Neufestsetzung der Miete für die Sport- und Kulturhalle

Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines In­dustriestaubsaugers für die Sport- und Kulturhalle Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1984 Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1984 Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1984 Verschiedenes.

2.

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7.

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Pachtangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Verschiedenes 5431 Holler, 23.4.85 Molsberger, Ortsbürgermeister

Holler

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1 Bundesbaugesetz

I. Umlegungsbeschluß:

Der Ortsgemeinderat Holler hat in seiner Sitzung vom 15.3.1985 folgen­den Beschluß gefaßt:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom

18.August 1976 (BGBl. I S. 2256, 34617) in Verbindung mit §

1 Abs. 1 der Landes Verordnung über die Umlegungsausschüsse vom 26. März 1981 (GVB1. S. 78) wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Unter der Struth«, in das auch Flurstücke mit der Katasterlagebezeichnung »Im Gramerich« und »In der Wolfsheck« einbezogen sind, die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Unter der Struth«.

Das Umlegungsgebiet liegt südöstlich des Ortskerns von Holler an der L 326 (Hauptstraße in Richtung Untershausen), ca. 200 mtief in östlicher Richtung zwischen der Oststraße im Norden und dem Grillplatz im Sü­den.

Das Umlegungsgebiet ist in einem Auszug aus der Flurkarte, der einen Bestandteil dieses Beschlusses bildet, besonders kenntlich gemacht und erstreckt sich auf folgende Grundstücke Gemarkung Holler, Grundbuchbezirk Holler Flur 22, Flurstücke:

1432, 1433, 1434, 1435, 1436, 1437, 1438, 1439, 1440, 1441, 1442. 1443, 1444, 1445, 1446, 1447, 1448, 1449, 1450, 1451, 1452, 1453, 1454, 1455, 1456, 1457, 1458, 1459, 3474, 3476, 3477, 3478, 3479 Flur 23, Flurstücke: 2o99, 2100,2101,2102,2103, 2104, 2105, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110

2. Für den Fall, daß der Umlegungsausschuß für die Errechnung der den beteiligten Grundeigentümern an der Verteilungsmasse zusehenden Anteile von dem Verhältnis der Flächen ausgeht, verlangt der Ortsgemeinderat einen Flächenbeitrag gemäß § 58 Abs. 1 Bundesbaugesetz abzuziehen.

3. Der Umlegungsbeschluß vom 15. Nov. 1984 wird hiermit auf­gehoben.

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