Seite 9
Nr, 17/85
r /
Heiligenroth
ktvis infoiwiert
ü- 'luni Wr unsere Kunden in Heiligenroth p'jLf^rungsgemäß sichere Stromversorgung gewährleisten zu P sind neben der Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen P t h # ndenen Einrichtungen ständig zu warten und ggf, instandzu-
Knind u.a. Arbeiten in den Niederspannungs-Ortsnetzanlagen
Hierzu
lieKEVAO wird solche Arbeiten m den kommenden Tagen in Heili-
durchführen und bittet daher ihre dortigen Kunden, dem nonal den Zutritt zu den Stromversorgungsanlagen zu er , Falls es bei der Durchführung dieser Arbeiten zu kurzen Erbiechungen der Stromlieferung kommen muß, so werden die Süden um Verständnis gebeten lieKiVAQ
jergen für sichere Energie
Licht über die Sitzung des Ortsgemeinderates | Heiligenroth vom 16.4.1985
L||ung von 2 Altglaseontalnern beschlossen Lhsinstimmigen Beschluß wurde vom Rat die Aufstellung von 2 Alt- Umsinem im Qemeindebereieh beschlossen. Geeignete Standorte L nach Auffassung des Rates der Bereich an der Linienbushaltestelle Lauf dem gemeindeeipnen Gelände an der Einmündung der Dres- LrStraße dar.
Lungsplan »Änderung und Erweiterung des Industriegebietes« näwt
Um« 4 Elnzelentseheidunpn erginpn zur Änderung des vorste- klgenannten Bebauungsplanes, Im einzelnen handelte es sich hierbei
ta Änderungsbeschluß Mstimmungsbesehluß
Eitlniseheidung über den Verzieht auf die vorpzopne Bürgerbetel-
m
feiiOffenligungsbesehluß
Ungeleitete Änderungsverfahren wurde damit begründet, daß ln | derzeit gültipn Bebauungsplan festplegt ist, beiderseits der Witicksgrenien eine private Grünfläche von jeweils 10 m einzuhal- |Das hat zur Folge, daß neben der einzuhaltenden Abstandsfläche zu iffentliehen Verkehrsfläehen hin die Bebauung zusätziiehum weite- KI minder gesamten Qrundstückstiefe reduziert war. Die bauliche nutibarkeit des als Industriebaufläche auspweisenen Gebietes war Bit stark eingeengt. Durch die jetzige Änderung wird die beiderseits ^haltende Grünfläche auf jeweils I m reduziert. Der als Bestandteil fithauungsplanes bestehende Grünordnungsplan wird von dieser Än- ta flieht berührt, da die Abstandsregelung entlang der öffentlichen fkthrsfllehen unverändert bleibt.
pttöung über den Antrag der Frelw. Feuerwehr vertagt
tder Freiw. Feuerwehr Heilipnroth wurde ein Antrag an die Ge- adt gerichtet, mit dem eine finanzielle Unterstützung zur Ansehaf- pusltilleher Ausrüstungsppnstände für weitere aktive Mitglieder V/chr beantragt wurde. Der Antrag wurde damit begründet, daß seU Ihtr Verbandspmeinde lediglich die Ausrüstung für die Sollstärke Wehr,diebei 20 aktiven Mitgliedern liegt, finanziert werde, Da die Whr ln Heiligenroth jedoch über weitere aktive Mitglieder verteil auch für diese eine entsprechende Ausrüstung (Arbeitsanzug, ) angesehafft werden,
jOttsiemeinderat erklärte, zunächst solle ln Absprache mit der Ver- memeinde abpklärt werden, ob seitens dieser bzw, anderer Stellen pifalelle Unterstützung für vorgenannten Zweck in Betracht kom- | Em nach Klärung dieser Frapn soll eine endgültige Entscheidung r Ortspmelnderates erphen.
RihtvonAuflräpit
Hs einstimmige Entscheidung wurden die Auft räp zur Sanle- pt Belüftungsanlap ln der Voplsanghaile sowie bezügl. der Ar- patt dir it-_ und Entlüftungsanlage im ZBV-Raum der Vogelsang-
ptlteh dir Sanierung des ZBV-Raumes entsprechend einem vorp- Friatt bestätigt, d,h, nach einphender Begutachtung von
Fliesenmustern soll der Haupt- und Finanzausschuß den Lieferauftrag für die zu verlegenden Fliesen erteilen.
Aus der Mitte des Rates wurde zudem angeregt, den ZBV-Raum zusätzlich mit einer Kaffeeanlage auszurüsten. Der Verwaltung wurdeder Auftrag erteilt, geeignete Anlagen ausfindig zu machen und ensprechende Kostenangebote einzuholen.
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs. I + 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat am 19.8.1980die Aufstellung des Bebauungsplanes »Dorfmitte« beschlossen.
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfaßt im groben das bisher unbeplante Gebiet im Bereich der Kreisstraße 103 (Limburger Straße/Kirehstraße), Bergstraße, Höhenweg, Winkelgasse, Brunnenstraße, Neuwiesenstraße, Mühlweg, Kirchstraße, Bodener Weg und Rheinstraße.
Gemäß §2 aAbs. 1 und 2 BBauG hat die Gemeinde die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darzulegen und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Diese vorgezogene Bürgerbeteiligung wird fürden Vorentwurf des Bebauungsplanes »Dortmitte« durehgeführt.
1. im Rahmen der jährlichen Bürgerversammlung am 9.5.1985, 20,00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Heiligenroth
2. durch Einsichtnahme in die Entwurfsplanung in der Zeit vom 8. -24. Mai 1985 einschließlich
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhrsowie dienstags von7.30- 12,30 Uhr und 13.30-18.30 Uhr). Heiligenroth, 11.4.1985 Zerfas, Ortsbürgermeister
was^^gwo
TuS Ahrbach
Handball '
Am Samstag, 27.4,1985 findet ein Pokalspiel der Damenelf statt, Gegner ist die Damen-Elf des HC Neuwied,
Anwurf 15.15 Uhr in Neuwied
Sonntag, 28.4.1985 Pokalspiel der Herren in der Vogelsanghalle um 11,00 Uhr gegen den VfL Remagen.
TuS Ahrbach 1921 c.V.
Vorschau auf das Wochenende:
Samstag, 27,4.85
15.00 Uhr D-Jugend TuS Ahrbaeh-Spfr. Dernbach 16.00 Uhr A-Jugend TuS Bad Marienberg-TuS Ahrbach
Sonntag, 28.4.1985
11.00 Uhr B-Jugend TuS Ahrbach-TuS Diez 13.00 Uhr Damen - TuS Ahrbach-Hertha Nievem 13.00 Uhr II. Mannschaft Fort Holler II - TuS Ahrbach II 15.00 Uhr I, Mannschaft SV Marienrachdorf TuS Ahrbaeh
AUGST
Simmern:
öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes Im Bereich des Seifen- und Wambachtales im Gemarkungsteil »Im Hütsehert« der Ortsgemeinde Sim- mern;Veröffentlichung des Aufstellungsbesehlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
^ Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 15.4,1985 beschlossen, im Bereich des Seifen- und Wambaehales im Gemarkung- steil »Im Hütsehert« einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich umfaßt das in Flur 10 der

