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Nr. 16/85
Görgeshausen
, Party in Görgeshausen
'jO Apr'l 1985 veranstaltet die Jugend des MGV »Concordia« Gör- [iausen ein e ^
Oilhr-
: Disco in der Löwensteinhalle in Görgeshausen. Beginn
Großholbach/Girod
. Herren Eisbachtal
c crae dem 20.4.85 fahren wir zu unseren Sportfreunden nach h Spielbeginn 16.00 Uhr. Abfahrt ab Gasthaus Gallus, 15.15 ‘Spielkleidung rot.
Nentershausen
Club Nentershausen
Freitag, 19- A P ril 1985 um Uhr woIlen wir im Jugendheim Fil- inias und Bilder von unserer Skifahrt im März nach Großarl zeigen. Ij^en alle Teilnehmer und Interessenten herzlich ein.
ienmannschaft »Zur Post«
'Mitglieder der ehemaligen Thekenmannschaft »Zur Post« treffen Lpreitag, dem 19.4.1985, um 20.30 Uhr im Gasthaus »Zur Post« L er Versammlung soll über dieGestaltung eines Ausfluges oder ei- ^ :hen Beisammenseins gesprochen werden.
wvalsverein Nentershausen
Jdiesjährige Generalversammlung des Kamevalsvereins Kornblu- L f m det am Freitag, dem 26.4.85, 20.00 Uhr, im Gasthaus Ohly Da Vorstandsneuwahlen anstehen, wird um zahlreiches Erscheinen [Mitglieder gebeten.
lordnung:
[Begrüßung durch den I. Vorsitzenden Totenehrung
[Entgegennahme des Jahresberichtes durch den 1. Schriftführer [Entgegennahme des Kassen- und Rechnungsberichtes durch 1. Kassierer
[Entgegennahme des Berichtes durch die Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes (Wahl eines Wahlleiters Neuwahl des Vorstandes [Neuwahl der Kassenprüfer eschlußfassüng über Neuanträge [Allgemeines
li-Ballctt informiert
[tatLust im KVK-Ballett mitzutanzen.
essenten können sich bei Elsbeth Weidenfeller informieren und an- Sen. Tel. 516.
inenclub Klatschmohn
n28.3.85 angesetzte Generalversammlung mußte wegen zu gerin- leteiligung auf den 26.4.85 vertagt werden. An diesem T age werden «der letzten Fastnachtskampagne gezeigt. Um vollzähliges Erben wird gebeten.
[gang 1924/25 Niedererbach
pientag, dem 23. April 1985 um 20.00 Uhr, treffen sich die Mitfah- pet Maurach im Gasthaus »Zum Schützenhof«. Bitte den Rest Fahr- mitbringen.
p20 Niedererbach e.V,
10,4.85 sollen am Sportplatzgelände einige notwendige Unterhallarbeiten ausgeführt werden. Die Mitglieder werden um tatkräftige Stützung gebeten. Beginn 8.00 Uhr.
Ne Spiele stehen für den 20./21.4.85 auf dem Programm:
E-Jugend spielt in Niedererbach um 14 Uhr gegen Hundsangen. Die Nd hat noch spielfrei ebenso die C-Jugend, während die B-Jugend lOUhr in Niedererbach gegen Saynbachtal antritt. pmannschaft
[Auswärtsspiel mit hoffentlich mehr Erfolg bestreitet die Damen- Nhaftdes SVN beim TuS Heistenbach. Spielbeginn ist 16.00 Uhr. [Herren:
pdes SVN spielen um 17.15 Uhr gegen Laurenburg.
Jonntag, dem 21.4.85 fährt die I. Mannschaft zu einem sehr schwe- ■uswärtsspiel nach Neustadt.
Pint Punktgewinn könnte dem Klassenerhalt ein Stück näherge- 1 "erden. Das Spiel findet um 15.00 Uhr statt. Die Anfahrt erfolgt >®Bus. Abfahrt ab Dorfmitte 13.00 Uhr.
Nomborn
Freiwillige Feuerwehr übt
Die nächste Übung der Gruppe I findet am Samstag, dem 20. April 1985 statt.
FCK-Club Nombom
Hiermit laden wir unsere Mitglieder zu einer außerordentlichen Generalversammlung am 26.4.85 um 20 Uhr ins Sportlerheim ein. Da wichtige Punkte auf unserem Programm stehen, bitten wir um vollzähliges Erscheinen.
ELBERTGEMEINDEN
Bezirksregierung Koblenz
Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinden Niederelbert und Oberelbert
Rechtsverordnung
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Ober- und Niederelbert zu Gunsten der Verbandsgemeinde Montabaur
Auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. IS. 3017) -WHG und der §§ 13, 122, 123 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 4.3.1983 (GVB1. S. 31)-LWG-wird durch die Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehörde folgendes verordnet:
§1
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlage Tiefbrunnen Oberelbert wird nachstehend beschriebenes Wasserschutzgebiet festgesetzt.
Es wird in der Flur 9, Gemarkung Oberelbert und Fluren 14, 20 und 21 der Gemarkung Niederelbert durch 3 Zonen gebildet, die in den dazugehörenden Lageplänen vom 20.2.1984, die über die Lage und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen genaue Auskunft geben, dargestellt sind als
Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung)
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung)
Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung)
Je eine Ausfertigung der Lagepläne wird bei der Verbandgemeindeverwaltung und der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde zu jedermanns Einsichtnahme aufbewahrt.
§2
Die Grenze des Wasserschutzgebietes wird wie folgt beschrieben Schutzzone I
Die Schutzzone I liegt in der Gemarkung Oberelbert, Flur 9, Flurstück 3/4. Die Zone bildet ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 30 m in dessen Mitte sich der Tiefbrunnen befindet. Die nördliche Grenze bildet die K 169.
Schutzzone II:
Die Schutzzone II beginnt an der nordöstlichen Ecke des Flurstückes 1 /2 in der Flur 9 der Gemarkung Oberelbert. Von hier verläuft sie in westlicher Richtung entlang der Flurstücksgrenze, die gleichzeitig die Gemarkungsgrenze bildet, bis zur nordwestl. Eckes des Flurstückes 1 12 , knickt hier nach Südwesten ab und folgt wieder der Gemarkungsgrenze. Nch Überquerung der K169 verläuft die Zone II entlang der westlichen Grenze des Flurstückes 2/2 bis zur westlichen Ecke des Flurst. 5 nach Süden und knickt hier nach Südost ab. Weiter folgt die Zonenbegrenzung dem Waldweg, der die südliche Grenze der Flurstücke 5 und 4/2 darstellt nach Osten bis zur Landesstraße L 327.
Hier knickt sie nach Norden ab und gelangt auf der westlichen Seite der Landesstraße zu ihrem Ausgangspunkt zurück.
Schutzzone III:
Die Schutzzone III beginnt in der Flur 14 der Gemarkung Niederelbert an der nordöstl. Eckes des Flurstückes 11. Von hier verläuft sie entlang des Feldweges Flurstück 39 nach Westen, gelangt in die Flur 21, folgt der nördlichen Begrenzung des Flurstücks 8. An der nordöstlichen Ecke der Parzelle 9/4 in der Flur 20 knickt die Zone nach Süden ab und folgt der Flurgrenze, überquert die Kreisstraße 169 und verläuft entlang des Flurstücks 9/3 bis zum Flurstück 10. Weiterhin bildet die Flurgrenze die Zonenabgrenzung bis zum südlichen Punkt des Flurstücks 1/2 in der Flur 21 .

