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Montabaur

Seite 14

Nr. :

VERWALTUNGSHAUSHALT In der Einnahme auf In der Ausgabe auf

572.000,- DM 572.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT In der Einnahme auf In der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf (Umschuldung 33.500,- DM Neuverschuldung 52.000,- DM)

644.000,- DM 644.000,- DM

85.500,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf-,- DM.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- u.forstwirtschaftl.Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag u.Gewerbekapital

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemein­degebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24, DM

für den zweiten Hund 36, DM

für jeden weiteren Hund 48, DM

II.Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 85.500,- DM (Umschuldung: 33.500,- DM Neuverschuldung 52.000,- DM)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A), Hebesatz

b) .für Grundstüoke (B) Hebes.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Kapital Hebes.

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

5430 Montabaur, 28.3.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.4.1985 bis 3.5U985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zim­mer 110, öffentlich aus.

Niedererbach, den 9.4.1985 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.) Zey, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. I GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde­rates (§ 34 GemO) '

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffent­lichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeiser von Niedererbach oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur gelend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419,BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).

Großholbach

Herzliche Glück- und Segenswünsche

Die Gemeinde wünscht allen Erstkommunionkindern am kommenden Sonntag zu ihrem Fest- und Freudentag alles Gute und Gottes Segen. L. Metternich, Ortsbürgermeister

Nomborn

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinder.

Nomborn vom 3.4.1985 '

Ausführung von Reparaturarbeiten an Bürgersteigen in deru! und Waldstraße I

Nachdem festgestellt wurde, daß die Bürgersteigbefestigm, j Wiesen- und Waldsraße, die nach Ausführung von Erdverkabel beiten erfolgte unsachgemäß durchgeführt wurde, nahmdieOrts' de mit der seinerzeit den Auftrag ausführenden Firma Verbind^

Auf dem Verhandlungswege wurde inzwischen erreicht, daß dieß steigflächen nochmals augerissen und anschließend befestig Die Befestigung der Bürgersteigfläche inder Waldstraße erfoL nös. Die Oberseite des Bürgerstgeiges in der Wiesenstraße soHinsi in Verbundsteinpflaster erfolgen. Da die in diesem Bürgersteiri aufgetretenen Schäden zum Teil auch auf das Wachstum der Wi derdort befindlichen Bäume zurückzuführen ist, wirdsichdieGer anteilmäßig an der Ausführung dieser Arbeiten beteiligen.

Auftrag zur Bauplanung und Bauleitung für die Maßnahme»,] gerter Baumort« vergeben.

Nach Einholung von Kostenangeboten durch die Verbandsgemeii waltung Montabaur erteilte der Ortsgemeinderat einem Ingeni3 aus Hachenburg den Auftrag für die Bauplanung und Bauleitungl Straßenbaumaßnahme im Bereich »Verlängerter Baumort«. *

Benutzungsordnung für Grillhütte erlassen

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Ortsgemeinderat-uni ordnungsgemäßen Betrieb der demnächst fertiggestellten Grillh gewährleisten - eine Benutzungsordnung erlassen. Diese Bcbl sordnung sagt u .a. aus, daß für die Benutzung der Hütte unddesGi zes eine Gebühr von 50,- DM zu entrichten ist. Dieser Betrag» Hälfte zurückgezahlt, wenn die Hütte und der Platz in einemordni mäßen Zustand hach Benutzung verlassen werden. Es ist bbs denjenigen, die eine Benutzung der Grillhütte beantragen,zuglf der Genehmigung eine Hütten- und Benutzungsordnung auszur

Sondertügung von Darlehen beschlossen - Gemeinde jetzt seif frei

Dem Ortsgemeinderat wurde dargelegt, daß die Gemein 31.12.1984 noch zwei Darlehen mit einer Restschuld von ca.; DM in Anspruch genommen hatte. Andererseits belief sichzumgl Termin der Guthabenbestand der Gemeinde (Rücklage) r 313.000,- DM .Aus diesem Grunde wurde angeregt, die beidenD abzulösen.

Dem entsprach der Rat einstimmig.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftj Darlehen zum nächstmöglichen Termin zu kündigen und die S« gung zu veranlassen. Die Gemeinde wird danach schuldenfreisl zudem immer noch übereinen beachtlichen Rücklagenbestand vti

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Girod

Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach ß nach Prag

Fahrt nach Prag vom 5.9. - 8.9.1985 '

Preis für Halbpension ca. 280,- DM.

Es können auch Nichtmitglieder mitfahren. Anzahlung 100, meldungnimmt Johannes Speier, Gartenstr. Kleinholbach enü Am 15.4.1985 beginnen wir mit dem Außenputz am Schützen! fer sind gerne gesehen und willkommen,

Großholbach

Probe des Fanfarenzuges Großholbach

Die Probe des Fanfarenzuges Großholbach findet am Donnerst dem 18.4.1985 um 19.30 Uhr im Gasthaus Weiler statt. Died gende Probe ist am Sonntagmorgen, dem28.4.85 um 10.00Ulir ten um vollzähliges Erscheinen und fordern höflichst neue lnt« auf, dem Fanfarenzug beizutreten.

Sitzung des Festausschusses 750-Jahrfeier

Die nächste Sitzung des Festausschusses anläßlich der 750-Jal Großholbach findet am Freitag, 19 . 4.1985 , um 19 .30 Uhr imO haus statt.