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Montabaur

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Der Ortsverbindungsweg zwischen den beiden Gemeinden wurde offiziell von der Autobahnverwaltun ben. 1,6 km lang ist dieser Weg, der zugleich in einer Länge von 700 m in Nentershausen auch als Wirtscy genutzt wird. Der Weg ist im Zusammenhang mit dem Neubau der Anschlußstelle an der Autobahn in^ e hausen/Görgeshausen entstanden.

250.000, - DM hat dieser kobinierte Rad- und Fußweg gekostet, der es nunmehr den Schülern von Görg es | neben der Busverbindung auch erlaubt, zu Fuß oder per Rad die Schule zu erreichen.

Zugleich ist entlang des Weges eine durchgehende Bepflanzung entstanden, so daß in wenigen Jahren hie Allee entstehen wird.

Um den Aufwand mogucnst gering zu hallen, wird dergf^

Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichn' ben. 10

Auskunftspflicht besteht für land- und forstwirtschaftliche Bari ha Betriebsfläche bzw. landwirtschaftlich genutzte Fläche aufi»

Betriebe unter l.ha Betriebsfläche einschließlich der Betrieben! wirtschaftlich genutzte Fläche, deren natürliche Erzeugung mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen i schafitlichen Markterzeugung von 1 ha genutzter Fläche enis. Ferner gehören zum Erhebungsbereich alle Flächen, aufdei^ Obst, Gemüse, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse fjy kauf angebaut werden.

Die Daten der einzelnen Betriebe unterliegen der Geheim werden geschützt. Eine Weiterleitung oder Auswertung zu sta Zwecken ist nicht statthaft.

Auskunftsverweigerungen sowie nicht rechtzeitig erteilte J stellen nach dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar.

Statistisches L>! Rheinlaa

Hinweis an die Gastwirte im Verbandsgemeindegebiet

Mit Wirkung vom 1.4.1985 wurde das Jugendschutzgesetz wt| verändert.

Die Inhaber aller Schank- und Speisewirtschaften sind verpfld wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes in ihren Gasträum hängen.

Die Gaststätteninhaber werden gebeten, dieser gesetzlichen tung Rechnung zu tragen.

Wir haben eine entsprechende Anzahl von Aushängen vorrätig! len diese den Gewerbetreibenden bei Bedarf kostenlos zur Vd

Die Abholung kann während der allgemeinen Dienststunden(l 8.00-12.00 Uhr, Di von 16.00-18.00 Uhr) im Rathaus, Ziriä erfolgen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Straßenreinigung

Der Winter ist endgültig vorüber, der Frühling hat Einzug geh! für Frühjahrsputz, aber nicht nur im Haus und am Auto, sondera] den Grundstücken und in den Gärten.

Nicht vergessen werden sollte dabei, auch die Bürgersteige« rinnen vor den Grundstücken einem gründlichen Frühjahrsputtj ziehen und in Zukunft regelmäßig für die Säuberung zusorgej

In allen Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur bestehen Stral gungssatzungen, die den Anliegern die Straßenreinigungspflicsj gen.

Unabhängig von der satzungsmäßigen VerpflichtungundderAj möglichkeit mit Bußgeldern sollte jeder Grundstückseigenr dem Motto »Ein jeder kehre vor seiner Tür« darauf achten, d tenkarte« seines Grundstückes und damit verbunden auch die u sicht seiner Heimatgemeinde einen sauberen und freundliche» j vermittelt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau der Hauptverkehrszone der Innenstadt von Mon­tabaur öffentlich aus.:

Bereich Kleiner Markt/Großer Markt ca. 1.450 qm Betonsteinpflaster ca. 1.100 qm Natursteinpflaster

Bereich Kirchstraße

ca. 1.350 qm Betonsteinpflaster

ca. 660 qm Natursteinpflaster

Bereich Obere Kirchstraße ca. 1.000 qm Betonsteinpflaster ca. 960 Natursteinpflaster

Bereich Bahnhofstraße

Einbau von verkehrsberuhigenden Maßnahmen

Vorstehende Arbeiten einschließlich Erd- und Unterbauarbeiten sowie Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung.

Gleichzeitig mit ausgeführt werden sollen Kabelverlegungsarbeiten der Bundespost, Verlegung von Wasserversorgungsleitungen für das Ver­bandsgemeindewerk Montabaur sowie Verlegung von Vorflutkanälen für das Verbandsgemeindewerk Montabaur

Als Ausführungszeit ist vorgesehen: 17 Monate beginnend mit der 26. Woche 1985.

Leistungsfähige Firmen werden hiermit aufgefordert, sich zu bewrben. Die Schutzgebühr beträgt 50,- DM. Der Bewerbung ist eine Quittung über die eingezahlte Schutzgebühr auf das Konto Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur beizufugen.

Ausschlußfrist: 30. April 1985 *

Die Angebotseröffnung findet statt am

Dienstag, dem 28. Mai 1985 um 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müs­sen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 214, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen.

5430 Montabaur, 12. April 1985 ,

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur In Vertretung:

Reusch, I. Beigeordneter

Bodennutzungshaupterhebung und Agrarberichterstattung 1985

Anfang Mai 1985 führt das Statistische Landesamt die Bodennutzungs­haupterhebung und die Agrarberichterstattung 1985 durch. Beide Stati­stiken sind gesetzlich angeordnet und berücksichtigen unter ariderem die

Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs-, Kultur- und Fruchtarten

Besitzverhältnisse an der landwirtschaftlich genutzten Fläche und Pachtpreise

Personelle Ausstattung der Betriebe.