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Montabaur

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Erschließung d. Baugebietes Rest Helfensteinstraße

(Baustraße)

Tilgungsleistungen a. d. Kreditmarkt

118.000.- DM. 25.000,- DM

Die Entscheidung über den Ausbau obliegt letztlich dem 0ns

rat.

Damit die Aufträge im Jahre 1985 zum Ausbau der Gartenstraße und Kirchstraße erteilt werden können, wenn dies geboten ist, wurden Ver­pflichtungsermächtigungen in Höhe von 303.000, DM veranschlagt. Die Finanzierung der genannten Ausgaben wird durch die nachgenann­ten Einnahmen gesichert:

Zuweisung durch die Ortsgemeinde Neuhäusel

(Anbau d. Stuhllagers an Mehrzweckhalle) . 20.000,- DM.

Zuweisung der Ortsgemeinde Neuhäusel für v. d.

Gemeinde Eitelborn vorausverausgabe Beträge 19.3000,- DM Zuweisung der Ortsgemeinde Neuhäusel für den Straßenoberflächenentwässerungsanteil im Bereich der Mehrzweckhalle 1.200, DM,

Darlehensrückzahlung eines Ortsvereins 5.000,- DM,

Erschließungs- und Ausbaubeiträge 893.500, DM,

Einnahmen aus Veräußerung von Baugrundstücken260.000,- DM, Zuführung vom Verwaltungshaushalt 282.000, DM,

Kreditaufnahme - Neuverschuldung - 209.200,-- DM,

Ausblick 1986 -1988.

Maßnahmen der Gemeinde in den kommenden Jahren schwerpunktmä­ßig: Erschließung von Neubaugebieten, soweit sie im Flächennut­zungsplan enthalten sind, Bau eines Dorf- und Festplatzes, Ortsdurch- grünung, Ausbau verschiedener Ortsstraßen.

Zur Finanzierung dieser Vorhaben ist in 1987 lediglich eine geringfügige Darlehensaufnahme notwendig, während in den Jahren 1986 u. 1988 voraussichtlich auf die Aufnahme v. Krediten verzichtet werden kann.

Eilentscheidung der Verwaltung über die Umschuldung von Ge­meindedarlehen bestätigt

Mehr Formsache war die nachträgliche Bestätigung der Verwaltungs- Eilentscheidung, weitere Kommunaldarlehen umzuschulden damit durch niedrigere Verzinsungen Gemeindegelder eingespart werden.

Streimerichweg wird endgültig abgerechnet

Durch einstimmigen Beschluß bestimmte der Rat den Zeitpunkt der Teil­fertigstellung des Streimerichweges zum 15.2.1985.

Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung, soweit sie im Zuge des Ausbaues ergänzt werden mußte, werden nunmehr endgültig abgerechnet.

Dies ist für die bebauten Grundstücke weniger von Bedeutung, da hierfür Vorausleistungen bereits erhoben wurden.

Einfache Änderung des BebauungsplanesStruthfeld beschlos­sen.

Dem Antrag eines Bauwilligen wurde entsprochen, den Bebauungsplan "Struthfeld" im Bereich seines Baugrundstückes insoweit zu ändern, als die Abstandsfläche zwischen Struthweg und Baugrenze v. 5,00 m auf 3,00 m reduziert wird.

Diese Bauparzelle liegt innerhalb des Ortsbereiches und ist gegenüber der vorhandenen Nachbarbebauung durch die Bebauungsplanung un­gleich mehr betroffen.

Gemeindewappenentwurf ausgewählt und Auftrag zur Rcinzeich- nung und Genehmigungseinholung erteilt.

Die wappenlose Zeit der Gemeinde dürfte bald der Vergangenheit ange­hören.

Unter drei Entwürfen entschied sich der Rat für ein dreigeteiltes Wappen mit Lilie, Sporkenburg und Dorfbrunnen in den Farben schwarz, rot, gold.

Der Entwurfsverfasser wurde beauftragt, die Reinzeichnung herzustel­len und die für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens benötigte Stellungnahme vom Landeshauptarchiv einzuholen.

Beteiligung der Gemeinde an der AktionUnser Dorf soll schöner werden

Nicht zuletzt beflügelt durch das gute Abschneidender Gemeinde im Jah­re 1984, entschied sich der Rat für eine Beteiligung der Gemeinde an der Aktion "Unser Dorf soll schöner werden 1985.

Waldbegehung des Gemeinderates

Damit sich die Ratsmitglieder augenscheinlich überden Waldbestand der Gemeinde sowie die Gemarkungsgrenzen informeiren können, wird gern. Antrag der CDU-Fraktion - der Rat im Juni seine entsprechende In­formationsbegehung vornehmen.

Auszubauende Wanderwege sollen bei Begehung ermittelt werden

Dem Begehren der CDU-Fraktion, einen Wanderwegeausbauplan zu er­stellen, wurde mehrheitlich nicht entsprochen, wohl aber ihrem Vor­schlag, anläßlich einer Begehung geeignete Wanderwegestrecken vor Ort festzulegen, und in der Flurkarte einzutragen, die ausgebaut werden sollen.

Wander- und Verkehrsverein Eitelborn werden um ihre Um bei dieser Aktion gebeten. ^

AbwassergrabenIn der Wässer erhält Umzäunung.

Dem Vorsitzenden oblag es, bekanntzugeben, daß die Verbands de die ihr seit einiger Zeit bekannten Anregungen der Ortsoeme'^ gegriffen und im Werksausschuss die unfallsichere Umzäunun ? Wassergrabens "in der Wässer beschlossen hat. ° 8

Es ist weiter vorgesehen,diesen Graben in absehbarer Zeit als R auszubauen.

Neuer Anlauf in der Jugendarbeit

Mit Zustimmung vernahmen die Ratsmitglieder, daß sich in Sach ! gendarbeit in Eitelborn wieder etwas tut. Zwei geeignete Person' ben ihre Bereitschaft bekundet, in Zusammenarbeit mit der Jugend» terin der Verbandsgemeinde Montabaur der aktiven Jugendarbeit telborn nach zwei mißglückten Anläufen wieder "Auf die Beinen) fen. ' !

Die ersten Gespräche haben stattgefunden.

Einig waren sich alle Beteiligte, daß die bis dato praktizierteo erfolglose Jugendarbeit nicht weitergeführt werden kann.

Die örtlichen Jugendmitarbeiter verstehen sich als Ansprechpan® wirken dort mit, wo Hilfe benötigt,Unterstützung gefordert undg« rische Elemente gewünscht werden.

Selbstverständlich sicherten Rat und Verwaltung diesem Personetf die volle Unterstützung der Gemeinde zu.

Kadenbach

Dienststundenausfall am 2.4.1985

Wegen anderweitiger unaufschiebbarer Verpflichtungen fällt amB tag, dem 2.4.1985, die Bürgermeistersprechstunde aus.

Um Beachtung wird gebeten.

Karbach, Ortsbürgermeister

Neuhäusel Friedhof Neuhäusel

Teilräumung eines Grabfeldes

Für drei Reihen des Grabfeldes oberhalb des Verbindungsweges! sehen dem alten und neuen Friedhofsteil ist die 30-jährige Ruhefristi der Friedhofssatzung abgelaufen. Der Ortsgemeinderat hat in semtj zung am 23.8.1985 beschlossen, daß für diesen Teilbereich dieB nung vorzusehen ist.

Es wird daher für folgende Gräber die Einebnung angeordnet:

1. Reihe:

Grab Wilhelm Klein, verstorben am 5.4.1939 bis Grab Katharina Saal geb. Zappei, verstorben am 10.12.1942 j

2. Reihe:

Grab Johann Hermann Saal, verstorben am 30.1.1943 bis zum Ende der Reihe

3. Reihe:

Grab Maria Knopp geb. Raßbach, verstorben am 12.11.1947 bis Grab Gertrude Marx geb. Rosenbach, verstorben 1953.

Die Einebnung ist fürden Monat Juni 1985 vorgesehen. Die Angebö sind berechtigt bis zum 31.5.1985 Grabgedenkzeichen, Einfasai und Grabschmuck selbst zu entfernen. Soweit dies nicht geschieht, f die Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgei* Neuhäusel über.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Friedhofsverwaltung -

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