Montabaur
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Eine Unsitte ist es schon, dies jedoch nicht nur in unsrem Ort, wenn Jugendliche oder Kinder nicht die Sitzfläche einer Bank zum Sitzen benutzen, sondern dort die Füße darauf stellen und die Rückenlehne als Sitz fläche dient.Für ältere Leute wird es hierdurch sehr erschwert, bei ihrem Spaziergang noch ein sauberes Plätzchen zum Ausruhen zu finden. Selbstverständlich lassen sich jugendliche Streiche nicht vermeiden, diese dürfen jedoch nicht in grobe Sachbeschädigung ausarten. Insbesondere wird auf die zunehmenden Glasschäden hingewiesen. In letzter Zeit wurden wieder zwei Glasscheiben u. a. die Eingangstür der Halle, vermutlich durch Steinwurf zerstört.
Wer hierzu Angaben machen kann,wird gebeten, sich beim Ortsbürgermeister zu melden.
Gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre Kinder über die Folgen aufzuklären.
Eulberg, Ortsbürgermeister
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.3.1985
Zustimmung zur Anlegung eines Trimm- und Waldlehrpfades erklärt
Mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme erklärte der Rat seine Zustimmung zur Anlegung eines Waldlehr- und Trimmpfades. Die Standorte der aufzustellenden Geräte sowie dr Streckenverlauf sollen mit dem Förster, dem Ortsbürgermeister und den Ratsmitgliedem abgesprochen werden.
Vergabe von Aufträgen
Insgesamt 5 Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil der Sitzung hatten über zu vergebende Liefer-, Planungs- und Instandsetzungsaufträge zum Inhalt. Im einzelnen ergingen folgende Entscheidungen:
Vergabe der Renovierungsarbeiten zur Restaurierung des Kriegerdenkmales
Ankauf eines Kommunalschleppers
Auftrags vergäbe zur Platzgestaltung am ehemaligen Standort der alten Schule
Geräteanschaffung für den Gemeindearbeiter (Schweißgerät, Schweißplatzausrüstung und Stromerzeuger)
Planungsauftrag für den Umbau der ehemaligen Schule Zu letztgenanntem Auftrag wurde vom Rat festgelegt, daß vor dem Abschluß des Architekten Vertrages von dem ins Auge gefaßten Planer ein Planentwurf sowie eine Baukostenschätzung erarbeitet und vorgelegt werden soll.
Beschilderungsmaßnahmen zur Ausweisung der Parkflächen an der Vogelsanghalle
Nachdem der Rat sich bereits in der vorangegangenen Sitzung mit dem Fragenkomplex zur Beschilderung bzw. zusätzlichen Beschilderung der Parkflächen an der Vogelsanghalle befaßt hatte, wurde nunmehr vom Rat einstimmig beschlossen, weitere Hinweisschilder anzuschaffen. Aus der Mitte des Rates erging zudem die Anregung, künftig bei Aushändigung des Benutzungsvertrages für die Vogelsanghalle eine Anlage beizufü- gen, aus der hervorgeht, daß die Hallenbenutzer (Vereine u. a.) dafür Sorge zu tragen haben, daß die ausgewiesenen Parkplätze auch benutzt werden.
Ruppach-Goldhausen Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung des Planfeststellungsbescheides der Bezirksregierung Koblenz zur Errichtung einer Teichanlage in der Gemarkung Goldhausen, Flur 10, Flurstücke Nr. 44/671,1410/3, 41/592, 42/643 und 40/611
Die Bezirksregierung Koblenz hat mit Verfügung vom 1.3.1985 (Az.: 56-873-13-5/80) zur Errichtung einer Teichanlage in der Gemarkung Goldhausen den Planfeststellungsbescheid erteilt.
Der Planfeststellungsbesscheid hat im wesentlichen folgenden Wortlaut:
”Auf Antrag der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen werden zur Errichtung einer Teichanlage in der Gemarkung Ruppach-Goldhausen, Flur 10, Flurstücke Nr. 44/671, 1410/3, 41/592, 42/643 und 40/611, nach § 31 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - und den §§ 72 und 105 Abs. 2 des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz vom 4.3.1983 (GVBI.S. 31) - LWG - nachträglich folgende Unterlagen festgestellt:
Anlage 1: Erläuterungsbericht Anlage 2: Grundstücksverzeichnis Anlage 3: Übersichtskarte i. M. 1: 10 000 Anlage 4: Lageplan i. M. 1 : 10 000
Nr.
13/
Anlage 5: Profil- und Längenschnitte M = versch.
Anlage 6: Entleerung - Mönch”.
Eine Ausfertigung der Planunterlagen liegt gemäß § 74 Abs waltungsVerfahrensgesetzes (VwVfG) in der Zeit vom
9.4.1985 bis 23.4.1985 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt K Adenauer-Platz 8, Zimmer 201, während der Dienststunden (mon^ mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr und Uhr bis 16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhrundlv Uhr bis 18.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht offen.
Gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG wird daraufhingewiesen, daß mit demfi der Auslegungsfrist der Beschluß über die Planfeststellung j * den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt.
Ruppach-Goldhausen, den 22.3.1985
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Im Gemeindebereich wurde eine kleinere Armbanduhr gefunden
Der Verlierer kann diese bei Eigentumsnachweis während der Din« stunden im Bürgermeisteramt abhholen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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was
Ahrbach
Bundesliga Live erleben!
Zum nächsten Heimspiel am 30.3.1985 im Müngersdorfer StadionJi 1. FC Köln Waldhof Mannheim wurden dem TuS Ahrbach seitens di 1. FC Köln verbilligte Stehplatzkarten zur Verfügung gestellt!
Also, wer Lust und Laune hat, einmal ein Bundesligaspiel fiirdj DM/Person zu besuchen (auch Nichtmitglieder) der kann eineoden rere Karten für dieses Spiel käuflich erwerben!
Interessenten wenden sich an Sport-Hesse, Steineckstr. 2, Ruppach-Goldhausen, Tel. 02602/8618
Hl
Heiligenroth Verloren - gefunden
Es wurde ein blau-rotes Schreibermäppchen gefunden.Selbiges 1 während der Sprechstunden auf dem Bürgermeisteramt abgeholt» den.
Kegelturnier der Ortsgemeinde
Das Kegelturnier um den Wanderpokal der OG Heiligenroth findet^ am
Sonntag, dem 21.4.1985
Die erforderliche Vorbesprechung ist am Sonnstag, dem 14.4.1 11.00 Uhr auf der Kegelbahn. Anmeldungen bitte beim Hallenwi Herrn Kaiser.
Fete in der Vogelsanghalle
Die Kirmesgesellschaft von 1985 lädt ein zu einer Fete für Samstag,(j 30.3.1985, 20.00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Heiligenroth.
Ruppach-Goldhausen Roirtreise des MGV Cacilia Ruppach Goldhau
Wie bereits bekanntgegeben wurde, organisiert der MGVj Ruppach-Goldhausen für die Zeit vom 18.10.1985bis26.1ö.l f ' bstferien) eine Romreise. Dafür konnten bereits besonders günstig dingungen mit einer Reisefirma ausgehandelt werden.
Interessenten, auch Nichtmitgleider und Auswärtige,können s zum 15.4.1985 anmelden bei Herrn Klaus Wirth, Am Ahrbach Ruppach-Goldhausen,Tel. 02602/7550. Hier können auch näherclijj mationen über Preis und Reiseverlauf eingeholt werden.

