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I de vom Rat noch die Offenlage des Änderungs- und Erwei-
l'einschl. Grünordnungsplan beschlossen. Der Zeitraum ^Offenlegungsort werden durch gesonderte öffentliche Be-
rfungz ur Kenntnis gegeben '
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TuS Ahrbach 1921 e.V.
b u auf das Wochenende:
,91.1985:
’d 15 00 Uhr TuS Ahrbach-SV Hundsangen |nd' 16.00 Uhr TuS Ahrbach-VfL Neuwied
, 10.3.1985
] i oo Uhr SV Neuwied-TuS Ahrbach i d 1 1 00 Uhr VfL Bad Ems-Tus Ahrbach Inschaft, 13,00 Uhr VfR Nomborn-TuS Ahrbach Ischaft. 15.00 Uhr TuS Ahrbach-Spfr.Dernbach
Boden
jfiln,woche vom 11. März - 15. März 1985
| fijr Boden
12, März 1985, 19.30 Uhr im Jugendraum.
Mandolinenverein Heiligenroth
[chesterprobe findet am Freitag, 8. März 1985 um 20.00 Uhr im [aum statt.
ASV Boden
hntag, dem 10.3.1985 findet um 15.00 Uhr in der Gaststätte, ,Zur Anna,, in Boden eine Videovorführung des Ringerverbands- jesASV Boden-ASV Koblenz statt.
■sindalleMannschaftsmitglieder und Freunde des ASV recht herz- [geladen.
Heiligenroth JugendtrefT aktuell
jgebot:
Ftwoch, 13.3.1985 zeigt der Jugendtreff Heiligenroth in Verbin- |it dem Jugendfilmring eine vampirige Filmparodie: (Frei ab 14 i.Beginn 19,30 Uhr im Pfarrheim.
:: 0.99 DM
|en zum Titel und Inhalt des Filmes bei Michael Eidt, Tel. 18313, sHies, Tel. 18316.
lormation;
Bindung mit dem Jugendfilmring wurdeein interessantes Filmpro- Izusammengestellt.
|endtreff zeigt nun in der dritten Woche jeden Monats (Ausnahme: mmerpausedes Jugendfilmrings) einen Film. Das Programm (Ti- |alt) kann man bei den oben genannten Adressen erfahren.
Fraktionsitzung der FWG Herbst
tg, dem 11. März 1985 findet um 19.00 Uhr die Fraktionssit- [cr Freien Wählergruppe Herbst im Sitzungsraum der Gemeinde- tungstatt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
rgemeinde Ruppach-Goldhausen, Sozialausschuß
, dem 19.3.1985 findet der Einkehrtag für die Senioren von Ih-Goldhausen bei den Schönstatt-Patres in Vallendar statt.An- fgen für die Teilnahme werden im Pfarrhaus entgegengenommen
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Jahr 1985
vom 2.3.1985.
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.2.1985 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 730.000,--DM
in der Ausgabe auf 730.000,—DM
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme in der Ausgabe festgesetzt.
auf 1.192.000,-DM auf 1.192.000,-DM
Kadenbach
^^Rzschließungsbeiträge im Baugebiet ‘Auf der Höh‘ und ■ Mühlenberg' in Kadenbach.
1 ragspflichtigen Grundstückseigentümer der o.a. Erschließungs- pn werden darauf hingewiesen, daß nach Fertigstellung der f 1 en ° le Erschließungsbeiträge zum Ende diesen Jahren erhoben
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 .Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag u.Gew.Kapital 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,—DM.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1 .Grundsteuer
a) für land-u.forstwirtschaftl.
Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag und -kapital
5430 Montabaur, 27. Februar 1985
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029-910-10
(S.) Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zurEinsichtnahme vom 11.3.1985bis21.3.1985 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Kadenbach, den 2.3.1985 Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach S. Karbach, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Kadenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVB1. S. 31).
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
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