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Montabaur

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der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Offenlage nach § 2a Abs. ödes Bundesbaugesetzes (BBauG).

Der Ortsgemeinderat Von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 25.2.1985 beschlossen, den BebauungsplanUnter dem Dorf 1 zu ändern und zu erweitern. Außerdem wurde die Aufstellung eines Grünord­nungsplanes beschlossen, der Bestandteil des Bebauungsplanes werden soll.

Die Änderung und Erweiterung erstreckt sich auf das Plangebiet, das im groben wie folgt begrenzt wird:

im Norden von der Bahnlinie Montabaur-Staffel-Limburg im Osten von der Kreisstraße Nr. 101 (Ruppach-Goldhausen - Großhol­bach)

im Süden von der neuen Trassenführung der geplanten Kreisstraße Nr. 153

im Westen von der Kreisstraße Nr. 103 (Ruppach-Goldhausen- Heiligen roth).

Die betroffenen Grundstücke liegen in Flur 14 der Gemarkung Goldhausen

Flur 11 der Gemarkung Goldhausen (Gemarkungsteil ,Dillgenfeld) Flur 5 der Gemarkung Ruppach (GemarkungsteilIm Hanfgarten*) Flur 7 der Gemarkung Ruppach (GemarkungsteilUnter dem Dorf). Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist aus der vorstehend abge­druckten Skizze ersichtlich.

Der Ent wurf des Änderungs- und Erweiterungsplanes einschl. Text und Begründung sowie der Grünordnungsplanentwurf liegen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit

vom 18. März 1985 bis 22. April 1985 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 201,5430 Montabaur während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 -12.30 Uhr und 13.30-16.00 Uhrsowiedienstagsvon7.30- 12.30Uhrund 13.30-18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach- Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ruppach-Goldhausen, 4.3.1985 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 25.2.1985

Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung erlassen

Nach Sachvortrag durch den zuständigen Sachbearbeiter der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur wurde vom Rat jeweils einstimmig bei einer Enthaltung der Erlaß einer neuen Erschließungs- sowie einer Aus­baubeitragssatzung beschlossen. Die Notwendigkeit zum Erlaß dieser neuen Satzungen wurde mit einer größeren Praktikabilität und Beitrags­gerechtigkeit begründet. Dies ist jetzt gewährleistet, nachdem vom Bun­desverwaltungsgericht zu einigen bislang strittigen Fragen abschließen­de Entscheidungen ergangen sind. Diese Gerichtsentscheidungen sind in den Entwurf der neuen Satzungen einbezogen worden. Gegenüber.den bisherigen Satzungsregelungen ergeben sich insbesondere folgende Än­derungen.

Nt

1. Die Kosten für den Bau von Kinderspielplätzen werden nit mehr in den umlegungsfähigen Aufwand einbezogen, d h Anlieger werden mit diesen Kosten nicht belastet.

2. Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung die Erschließungsstraße angrenzen, sollen künftig wie die! gen Anliegergrundstücke veranlagt werden, d.h. bei einer gelung hinsichtlich der Tiefenbegrenzung findet die Län». Verbindungsweges keine Berücksichtigung.

3.Gewerbegrundstücke sollen entlastet werden durch Red» tion des Gewerbezuschlages von 40 auf 20%. Diese Entl» ist angezeigt, da Gewerbegrundstücke nach dem jetzigen» zungsrecht ohnehin höher belastet werden in bezug auf die gelmäßig höher liegende Geschoßflächenzahl und die Nie Anwendbarkeit der Eckgrundstücksvergünstigungen.

4. Eckgrundstücke sollen nicht stärker belastet werden als Mi liegergrundstücke, d.h. Grundstücke, die z.B. an zwei Ge- meindestraßen angrenzen, werden künftig nur noch mitjen 50%, bei drei angrenzenden Gemeindestraßen jeweils nun mit 33 1/3% belastet.

5. Bei Teilabrechnung, d.h. Kostenspaltung werden Bordstein lagen künftig jeweils mit'der Fahrbahn abgerechnet.

Beide vom Rat beschlossenen Satzungsentwürfe werden nunm Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und anschlieBaz Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister bekanntgemacht.

Entsprechend dem Satzungsinhalt werden beide Satzungen ersta fentlicher Bekanntmachung in Kraft treten und somit erst für diel gen Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen zur Anwendung kn

Erneute Beschlußfassungen zur Änderung u Erweiterung des BebauungsplanesUnterdi Dorf. ]

Unter dem Gesichtspunkt, daß in der Ratssitzung am 4. Juli 1984i Scheidungen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens 'Uni Dorf* ein Ratsmitglied mitgewirkt hat, bei dem Sonderinteresstgj war, mußten einige Entscheidungen wiederholt werden, um tj nungsgemäßes Zustandekommen des geänderten und erweiterteni ungsplanes zu gewährleisten.

Vom Ortsgemeinderat wurden daraufhin in der Sitzung am 25J unter Ausschluß der befangenen Ratsmitglieder folgende Eia Scheidungen getroffen: i

1. Der BebauungsplanUnter dem Dorf soll gemäß einerino Sitzung vorgelegten Änderungs- und Erweiterungsplanmn ändert bzw. erweitert werden. Die Änderungs- und Erweiffl rungsplanung beinhaltet im wesentlichen a) die Erweitern der gewerblichen Baufläche in den Fluren 5 und 7 der Gen kung Ruppach, b)die Verlegung der K 153 an den Südrandj Gewerbegebietes, c) eine Erfassung auch des bisherigen« tungsbereiches, da sich die vorgesehene Erschließungskaa tion in diesem Bereich ändert. j

Auch zu den eingegangenen Bedenken und Anregungen in] Rahmen des seinerzeit durchgeführten Betei ligungsverfara der Träger öffentlicher Belange nahm der Rat erneut Stell Hier war über Eingaben von insgesamt 9 verschiedenen 11 tionen zu entscheiden. ]

Daran anschließend wurde unter Einbeziehung der zuvors faßten Beschlüsse in bezug auf die eingegangenen Bedera und Anregungen der Zustimmungsbeschluß vom Rat gc&l Dieser Beschluß hat zum Inhalt, daß die Zustimmung zna Änderungs- und Erweiterungsentwurf des Bebauungsplan einschließlich Begründung sowie dem Entwurf des Grüntrij nungsplanes in der vorgelegten Form erklärt wird. j

Daran anschließend wurde beschlossen, daß auf eine erati Durchführung einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung»w Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange® zichtet werden soll. Die Entscheidung wurde damit begrtjj daß während der vom 5. - 19.11.1984 durchgeführtenwj genen Bürgerbeteiligung keine Bedenken bzw. Anregung! vorgebracht wurden bzw. über die im Rahmen des Anlwi Verfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgetragene« 1 denken und Anregungen erneut entschieden wurde. I

Darüber hinaus wurde darauf verwiesen, daß die Bürget! die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der noch®! durchzuführenden Offenlage Gelegenheit erhalten, Be®j| bzw. Anregungen vorzutragen.