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l^illiae Feuerwehr Niedererbach I hste Feuerwehrübung findet am 3. Marz um 8.30 katt Um pünktliches und vollständiges Erscheinen wird
jeten.
m Feuerwehr Nomborn I chste Übung der Gruppe I findet am Samstag, 2. Marz 85 1^ 30 Uhr im Gerätehaus statt.
IVArion 1900 Nomborn
I terminlichen Gründen muß die Beratung über die Annah- faer Vereinssatzung und deren Verabschiedung verschoben
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[nächste Versammlungstermin wird allen Mitgliedern rechten der Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Montabaur mntgegeben werden.
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ELBERTGEMEINDEN
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OERELBERT:
Gliche Bekanntmachung Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschlusses ilrtsgemeinderates vom 31.1.1985 der Ortsgemeinde lerelbert für das Haushaltsjahr 1983
an 15.001
I.
HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Itellung haushalt/DM haushalt/DM Ergebnisses:
|Einnahmen 1.118.032,37 662.706,47 ne bereinigte
Einnahmen 1.118.032,37 662.706,47
Gesamt
DM
1.780.738,84 1.780.738,84
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|Ausgaben 1.118.032,37 662.706,47 1.780.738,84
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Ausgaben 1.118.032,37 662.706,47 1.780.738,84
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Bestellt:
tor, 27.4.1984
jandsgemeindeverwaltung Montabaur [eh, I. Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS prtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsge- Jdeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 auf- |lteJahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird Blossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, ipürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeir | das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die r9 e der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung nt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergeb- bSoweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen |>9 nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh- |Wgnach§ 100 GemO erteilt.
Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- P r sowie der I. Ortsbeigeordnete nicht teilgenommen. Torsitzführte der III. Beigeordnete Merz.
1 III.
iaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt insichtnah me vom 4.3. - 13.3.1985 während der allgemei-
Fnststunden im Rathaus, in Montabaur, Zimmer 110, Rtlich auc
| 0 . Niederelbert, 20.2.1985
| ^emeindeverw. Niederelbert, Hübinger.Ortsbgm.
Bürgermeistersprechstunde am 4.3.1985 fällt aus
Es wird hiermit zur Kenntnis gegeben, daß die Bürgermeistersprechstunde am Montag, 4. März 1985 ausfällt.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten Hübinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT:
Öffentl.Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1985 vom 152.1985 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde-! Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7,2.85 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt
§ 2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 28.000,-- DM Z der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- 400.000,-- DM ermächtigungen auf
Haushaltsjahr 1985 wird im
I 639.000,- DM
I 639.000,-- DM
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! 684.000,- DM
I 684.000,- DM
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§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer: ,
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb ^ des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund
54 -- DM
für i‘_aen weiteren Hund _ '
72,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZÜNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert «n für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 28.000,- DM (Umschuldung)
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapial Hebesatz 280 v.H.
5430 Montabaur, 7. Febr. 1985
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge
Meckel

