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l^illiae Feuerwehr Niedererbach I hste Feuerwehrübung findet am 3. Marz um 8.30 katt Um pünktliches und vollständiges Erscheinen wird

jeten.

m Feuerwehr Nomborn I chste Übung der Gruppe I findet am Samstag, 2. Marz 85 1^ 30 Uhr im Gerätehaus statt.

IVArion 1900 Nomborn

I terminlichen Gründen muß die Beratung über die Annah- faer Vereinssatzung und deren Verabschiedung verschoben

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[nächste Versammlungstermin wird allen Mitgliedern recht­en der Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Montabaur mntgegeben werden.

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ELBERTGEMEINDEN

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OERELBERT:

Gliche Bekanntmachung Haushaltsrechnung 1983 und des Entlastungsbeschlusses ilrtsgemeinderates vom 31.1.1985 der Ortsgemeinde lerelbert für das Haushaltsjahr 1983

an 15.001

I.

HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens- Itellung haushalt/DM haushalt/DM Ergebnisses:

|Einnahmen 1.118.032,37 662.706,47 ne bereinigte

Einnahmen 1.118.032,37 662.706,47

Gesamt

DM

1.780.738,84 1.780.738,84

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|Ausgaben 1.118.032,37 662.706,47 1.780.738,84

ne bereinigte

Ausgaben 1.118.032,37 662.706,47 1.780.738,84

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Bestellt:

tor, 27.4.1984

jandsgemeindeverwaltung Montabaur [eh, I. Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS prtsgemeinderat beschließt die von der Verbandsge- Jdeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 auf- |lteJahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird Blossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, ipürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeir | das Haushaltsjahr 1983 Entlastung zu erteilen. Auf die r9 e der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung nt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergeb- bSoweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen |>9 nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh- |Wgnach§ 100 GemO erteilt.

Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürger- P r sowie der I. Ortsbeigeordnete nicht teilgenommen. Torsitzführte der III. Beigeordnete Merz.

1 III.

iaushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt insichtnah me vom 4.3. - 13.3.1985 während der allgemei-

Fnststunden im Rathaus, in Montabaur, Zimmer 110, Rtlich auc

| 0 . Niederelbert, 20.2.1985

| ^emeindeverw. Niederelbert, Hübinger.Ortsbgm.

Bürgermeistersprechstunde am 4.3.1985 fällt aus

Es wird hiermit zur Kenntnis gegeben, daß die Bürgermeister­sprechstunde am Montag, 4. März 1985 ausfällt.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten Hübinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT:

Öffentl.Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1985 vom 152.1985 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde-! Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 7,2.85 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 28.000,-- DM Z der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- 400.000,-- DM ermächtigungen auf

Haushaltsjahr 1985 wird im

I 639.000,- DM

I 639.000,-- DM

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! 684.000,- DM

I 684.000,- DM

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§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer: ,

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb ^ des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund

54 -- DM

für i_aen weiteren Hund _ '

72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZÜNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Oberelbert «n für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 28.000,- DM (Umschuldung)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapial Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, 7. Febr. 1985

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge

Meckel