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Itabaur 15/9/85

ktigenwir

noch altes Bildmaterial. Alle Mitbürger werden

kten noch vorhandene alte Fotografien zu der Zusammen- täiri 1 . März 1985 mitzubringen oder diese bereits vorher Vorsitzenden des Festausschusses abzugeben. So fehlen z.B. Bilder vom alten Brandleiterhaus, von der alten Schule Hofbrunnen und alten Häusern der Gemeinde.

Vorsitzende des Festausschusses ins Fasel

[BERSCHEID:

[ntliche Bekanntmachung

hächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet Freitag, 8. März 1985 um 20.00 Uhr fr Schule statt.

(ESORDNUNG:

[fENTLICHE SITZUNG

tratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am dies- Jirigen WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" feratung und Beschlußfassung über den Ausbau von Wirt- haftswegen

kratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten Irden Bau der Wartehalle.

feratung und Beschlußfassung der Planvorlage bzw. des Aus­lues der Kreisstraße (K 165) irschiedenes.

[CHTÖFFENTLICHE SITZUNG

feratung und Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

Irschiedenes.

[Heilberscheid, 25.2.85 Lein, Ortsbürgermeister

ptliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der lemeinde Heilberscheid für das Jahr 1985 vom 15.2.1985

brtsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- iingfiir Rheinland-Pfalz vom 14,12,1973 (GVBJ. S. 419)

^ide Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung i die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im raltungshaushalt

er Einnahme auf Ir Ausgabe auf fögenshaushalt ' Einnahme auf f Ausgabe auf |setzt

§ 2

lerden festgesetzt

r Gesamtbetrag der Kredite auf fr Gesamtbetrag der Verpflichtungs- imächtigungen auf

484.000 DM 484.000 DM

278.000 DM 278.000 DM

35.000 DM

5 3

jteuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus

F wie folgt' festgesetzt:

kindsteuer:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

|fürdie Grundstücke (Grundsteuer B) wbesteuer:

P 1 Gewerbeertrag und Gewerbekapital

f Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb | emeindegebietes gehalten werden:

[den ersten Hund 36,- DM

220 v.H. 240 v.H.

280 v.H.

für den zweiten Hund _.

54 DM

für jeden weiteren Hund '

72,- DM

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzuna der Ortsne- meine Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 35.000,- DM Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A) Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B) Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapial Hebesatz 280 v.H.

5430 Montabaur, den 6. Febr. 1985 Kreisverwaltung des Westerwald­kreises (S.) Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 4.3.85 bis 14.3.85 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heilberscheid, den 16.2.1985 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.) Reichwein, Ortsbürgermeister ' HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilber­scheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

Tierseuchenpolizeiliche Anordnung

Aufgrund des § 10 Abs. 1 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) in Verbindung mit § 79 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 Tierseuchen­gesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.3.1980 (BGBl. I S.

387 ff.) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Viehseuchenpolizei­lichen Anordnung vom 1.5.1912 (Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 1.5.1912) (VAVG)

in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und Abs. 6 des (Preußischen) Ausführungsgesetzes zum Viehseuchengesetz vom 25.7.1911 i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.11.1968 (GVBI. 1968 Sonder-Nr. Koblenz, Trier, Montabaur S. 164) und in Verbindung mit §§ 3 und 12 Nr. 3 des Landesgesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen, Zuständigkeits­anordnungen und Anstaltsordnungen vom 3.12.1973 (GVBI.

S. 375) wird folgendes angeordnet: j

§ 1

Bei einem am 20.2.1985 in 5431 Heilberscheid getöteten Reh wurde amtstierärztlich die Tollwut festgestellt.

Das Gebiet der Ortsgemeinde 5431 Heilberscheid einschl. der Ge­markung wird deshalb zum gefährdeten Bezirk erklärt.