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I nt ) te i| dieser Genehmigung sind die Begründung und (Deckblatt zum Bebauungsplan.
.Genehmigung wird hiermit gemäß § 12 BBa uG öffentlich
i iiwtgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Be- mgsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechts- indlich wird.
Bebauungsplanänderung hat folgenden Inhalt:
L im Bebauungsplan ausgewiesene verkehrsmäßige Anbin- |ung des Gebäudes der Autobahnpolizeistation an den Zu- •zurBAB A 3 entfällt, i Bereich des Grundstückes Nr. 70/2 wird die überbaubare
I rundstücksfläche im westlichen Bereich erweitert. er Grünordnungsplan wird der Bebauungsplanänderung gepaßt.
S inderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindever- mg Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer Platz 1, Zimmer 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen en.
I ihzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a BBauG sowie § 24 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) hinge- n.
c BBauG:
I keit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche: er Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, die inden§§ 39, j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögenseile eingetreten sind.
nndie Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, f die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent-
I igungspflichtigen beantragt.
n Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.
1 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die ijkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
aBBauG:
>eVerletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses es bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder tzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie . (chriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung |chennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver- 3 begründen soll, ist darzulegen.
js. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über nehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs- pder der Satzung.
■sauf § 24 Abs 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- jemO)
e\gerletzung der Bestimmungen über jjeAusschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und inberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des leinderates (§ 34 GemO)
sachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tat- die eine solche Rechtsverletzung begründen können, er der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden
>roth, 21.2.1985 3rtsbürgermeister
1 ■ Gefunden
IJeuwiesenstraße wurde eine Brille mit silberfarbenem Me- B gefunden. Diese Brille kann während der Dienststun- , Pem Bürgermeisteramt abgehplt werden.
Bürgermeister
was*«^ Ä wo
HEILIGENROTH:
Die FWG Herbst lädt ein
Die Freie Wählergruppe Herbst lädt zu einem Bürgergespräch für Montag, den 4. März 1985 um 19.00 Uhr in den Sitzungsraum des Ortsgemeinderates ein.
jahrgangstreffen des Jahrgangs 1948/49
am Mittwoch, 6.3.1985 im Gasthaus Neuroth, Beginn 20.00 Uhr.
Alle Mitwirkenden der Kappensitzung 1985 sind zu einem
gemütlichen Beisammensein in den ZbV-Raum eingeladen.
Das Treffen findet statt am Samstag, 2. März 1985 um 20.00 Uhr. Um kurzfristige Anmeldung bei dem Vereinsvorsitzenden bzw. dem Sitzungspräsidenten wird gebeten.
Freiwilige Feuerwehr Heiligenroth
Die nächste Übung beginnt am 5.3.85,19.30 Uhr. Um rege Beteiligung und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes „Halfterweg"
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 2 Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
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