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Montabaur 12/9/85

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5.000

DM

5.000

DM

6.000

DM

30.000

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40.000

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15.000

DM

5.000

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1.000

DM

4.000

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40.000

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125.000

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15.00C

I DM

1.300

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DM

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7.700

DM

40.000

DM

1. Zuweisungsbetrag an den Musikverein zur Anschaffung von Uniformen

2. Mittelbereitstellung für die Restaurierung des Kriegerdenkmales

3. Anschaffung einer Berieselungsanlage für den Sportplatz

4. Aufbringen einer Decke auf die Laufbahn um den Sportplatz

5. Ausbau des ZbV- Raumes in der Vogel­sanghalle

6. Bau einer Grillhütte

7. Errichtung eines Trimmpfades

8. Erwerb von Straßenparzellen

9. Straßenbeleuchtungserweiterung im Ortsgebiet

10. Anschaffung von Geräten >

11 .Umbau der einmaligen Schule zu einem Gemeindehaus

12 .W i rtschafts wegeba u 13.Zuführung zur allgemeinen Rücklage 14.Ordentliche Tilgungsleistungen an den Bur

und an den Kreditmarkt 15.Sondertilgung

Da sich nach Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben ein Überschuß ergibt, soll an Stelle einer Rücklagen­zuführung eine Sondertilgung in Höhe von 40.000 DM vorge­nommen werden. Der Schuldenstand der Ortsgemeinde wird sich zum Jahresende 1985 dann auf rd. 693.000,- DM belaufen.

Die Finanzierung aller Ausgaben sichern die nachfolgenden E innahmepositionen:

1. Kreiszuschuß zum Ausbau des Jugendraumes 3.000 DM

2. restliche Landes (19.000 DM) und Kreis­

zuschüsse (15.600 DM) zum Bau des Sport­platzes 34.600 DM

3. Einnahmen aus dem Verkauf der Hochsprungmatte und des T rimmgerätes

4. zu beantragender Kreiszuschuß zum Bau einer Grillhütte

5. Erschließungsbeiträge

6. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt AUSBLICK 1985-1988

Bislang sieht das Investitionsprogramm für die kommenden Jahre lediglich den Ausbau von Wirtschaftswegen, den Bau eines Kinderspielplatzes, die Sportplatzumzäunung sowie die Errich­tung einer Flutlichtanlage am Sportplatz vor.

Die Finanzierung dieses Programmes stellt sich als problemlos dar. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung weisen sogar Rücklagenzuführungen in beträchtlicher Größenordnung aus.

Änderungsverfahren zum BebauungsplanVogelsang" bzw. Vogelsang-Erweiterung" abgeschlossen Geringfügige Änderungen für den BebauungsplanVogelsang" bzw.Vogelsang-Erweiterung, beinhalteten die durchgeführten Änderungsverfahren. Durch Ratsentscheidungen im Jahre 1984 wurde für den BebauungsplanVogelsang" festgelegt,daß Wegeparzellen als öffentl.Verkehrsflächen ausgewiesen werden sollen. Aus dem BebauungsplanbereichVogelsang- Erweiterung", wurde eine Parzelle, die ursprünglich als für die Tennisanlage benötigte Fläche eingeplant war, herausgenommen. Zu beiden Änderungsverfahren stand der Zustimmungsbeschluß bzw. der Satzungsbeschluß, der zugleich den Abschluß des Än­derungsverfahrens - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - bedeutet an. Die Entscheidungen wurden vom Rat einstimmig getroffen. Die Änderungspläne werden nunmehr der Kreisver­waltung i. zur Genehmigung vorgelegt.

12.300

DM

3.000

DM

14.100

DM

60.000

DM

213.000

DM

Anlegung eines Radfahr- und Fußgäagerweges im Bereich der ,£ailersbitz" grundsätzlich befürwortet

Zu einem in Rat eitv brachten Antrag über die Anlequivi eines Radfahr- und Fußgängerweges im Bereich der $, erklärt der Rat seine grundsätzliche Zustimmung.

Die für die Anlegung des Radfahr- und Fußgängerweges im tracht kommende Wegeparzelle stellt einen Grenzweg den Gemarkungen Heiligenroth und Montabaur dar. wurde vom Rat vorgeschlagen, zunächst die Realisierung solchen Vorhabens mit der Stadt Montabaur abzuklären

Weitere Beschlüsse zum BebauungsplanvorentwirfOrtsj Dorfmitte"

Bereits im August 1980 hatte der Rat für den Bereich derli durchfahrt an der K 103 die Aufstellung eines Bebauuitaj nes beschlossen. Da der jetzige Vorentwurf jedoch invieU ten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf abweicht,«J folgende Beschlüsse in der Sitzung vom 12.2.1985 gefaßt!

Die Bezeichnung des Bebauungsplanes, die bislang auf mitte" lautete, wird geändert. Der Bebauungsplan trägt J den NamenDorfmitte". Zu dem erneut vorgelegtenÄn rungsentwurf wurde vom Rat die einstimmige Zustimmurw klärt.

Obwohl bereits im September 1980 in Form einer Bürger Sammlung eine vorgezogene Bürgerbeteiligung zum genarcJ Planverfahren erfolgte , soll dies mit Rücksicht auf vielerjjj Änderungen im Planinhalt wiederholt werden. Der Ratbaj daher, eine vorgezogene Bürgerbeteiligung im Rahmenein gerversammlung unter Erläuterung durch den Planfertige zuführen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zur Einsichtjj me auf die Dauer von 2 Wochen beim Bauamt der Verbanl gemeindeverwaltung Montabaur gegeben werden.

Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligm fahren der Träger öffenticher Belange einzuleiten.

Weitere Entscheidungen des Rates

Vergabe der Renovierungsarbeiten am Kriegerdenkmal

In der Ratssitzung wurden die Kostenangebote für die rung der Renovierungsarbeiten am Kriegerdenkmal voij D a nach Auffassung des Rates vor einer Auftragsvergabti| einige Detailfragen abgeklärt werden müssen, wurde vertii nach entsprechender Klärung, die Entscheidung iiberdit| tragsvergabe dem Haupt- und Finanzausschuß zu übertraj

WettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

Auf die Frage, ob die Gemeinde im Jahr 1985 am Krei» bewerbUnser Dorf soll schöner werden" teilnehmen« erklärte der Rat, daß lediglich das Sportgelände bww.diel angelegte verkehrsberuhigte Zone zum Sonderwettbewd meldet werden soll.

HEILIGENROTH: öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungspanesIndustriegebiet"derOrt| meinde Heiligenroth

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit der Planände^ Die vom Ortsgemeinderat Heiligenroth am 1 1. 1 2.1984s« §§ 2,10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) beschlossenes ungspanänderung wurde durch Verfügung der Kreisverai des Westerwaldkreises vom 7.2.1985 Az. 6A/6O-610-lS| genehmigt.

Die Genehmigungsverfügung hat folgenden Wortlaut:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplan*

hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in derf^ vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256 ), zuletzt geändert# das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren undzj leichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau^ vom 6.7.1979 (BGBl. I S.949) in Verbindung mit2 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zusten nach dem Bundesbaugesetz und die Weitergeltungdl baulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI.S.422,)di| nehmigung erteilt.