abaur 19/8/85 fFlS’
6 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz n vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgen-
ngewiesen:
Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 . 1 GemO) und
Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des sgemeinderates (§ 34 GemO)
beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach [öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- L Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- Lnen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, w.Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht i ist.
jneinde Görgeshausen fshausen, 13.2.85
> i' Ortsbürgermeister
^ERSHAUSEN
Etliche Bekanntmachung
hg des Ortsgemeinderates
Ichste' Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen
lam Donnerstag, 28. Februar 1985, 19.30 Uhr, in der
falle statt.
SORDNUNG
[eNTLICHE SITZUNG
Ltung und Beschlußfassung über die Neuordnung des träges mit der Brauerei Busch ftung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- ungsplanes "Steinbitz"
Ltung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßen Arbeiten im Baugebiet "Steinbitz"
|tung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auf- es zur Befestigung des Kirmesplatzes
Ihtöffentliche SITZÜNG
Itung und Beschlußfassung zu Grundstücksangel egen- len
|tung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe chiedenes
llentershausen, 15.2.85 ine, Ortsbürgermeister
fliehe Bekanntmachung
Ishaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das |85 vom 7.2.85
I.
gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- I für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)
! Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung |ie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom | hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
bshaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im jungshaushalt
Einnahme auf 1.393.000,-DM
Ausgabe auf 1.393.000,-DM
jenshaushalt
jinnahme auf 403.000,- DM
Ausgabe auf 403.000,- DM festgesetzt.
§ 2
n festgesetzt
esamtbetrag der Kredite auf -
esarntbetrag der Verpflichtungs- m mtigungen auf —
§ 3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital , 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 18,- DM
für den zweiten Hund 27,- DM
für jeden weiteren Hund 36,- DM.
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A)
Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und -kapial
Hebesatz 300 v.H.
5430 Montabaur, den 24.1.1985 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.)
Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10
gez. Meckel
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.2.85 bis 7.3.85 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nentershausen, 7.2.85 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.). gez. Perne, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nentershausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).
NIEDERERBACH
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 8.2.1985
FESTLEGUNG ERSTER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES DORFERNEUERUNGSPROGRAMMS Nachdem inzwischen von der Bezirksregierung Koblenz erklärt wurde, daß die Gemeinde Niedererbach in das Förderungsprogramm der Dorferneuerung aufgenommen und als Dorferneuerungsgemeinde anerkannt: wurde, befaßt sich der Rat in der Sitzung am 8.2.85 mit Maßnahmen, deren Verwirklichung für 1985 bzw. 1986 ins Auge gefaßt werden soll.
Vom zuständigen Planer der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurden für 1985 Planunterlagen zum Ausbau der

