Einzelbild herunterladen

abaur 19/8/85 fFlS

6 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz n vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31), wird auf folgen-

ngewiesen:

Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 . 1 GemO) und

Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des sgemeinderates (§ 34 GemO)

beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach [öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- L Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün- Lnen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, w.Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht i ist.

jneinde Görgeshausen fshausen, 13.2.85

> i' Ortsbürgermeister

^ERSHAUSEN

Etliche Bekanntmachung

hg des Ortsgemeinderates

Ichste' Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

lam Donnerstag, 28. Februar 1985, 19.30 Uhr, in der

falle statt.

SORDNUNG

[eNTLICHE SITZUNG

Ltung und Beschlußfassung über die Neuordnung des träges mit der Brauerei Busch ftung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- ungsplanes "Steinbitz"

Ltung und Beschlußfassung über die Vergabe der Straßen Arbeiten im Baugebiet "Steinbitz"

|tung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auf- es zur Befestigung des Kirmesplatzes

Ihtöffentliche SITZÜNG

Itung und Beschlußfassung zu Grundstücksangel egen- len

|tung und Beschlußfassung über eine Auftragsvergabe chiedenes

llentershausen, 15.2.85 ine, Ortsbürgermeister

fliehe Bekanntmachung

Ishaltssatzung der Ortsgemeinde Nentershausen für das |85 vom 7.2.85

I.

gemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- I für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419)

! Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung |ie Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom | hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

bshaltsplan für das Haushaltsjahr 1985 wird im jungshaushalt

Einnahme auf 1.393.000,-DM

Ausgabe auf 1.393.000,-DM

jenshaushalt

jinnahme auf 403.000,- DM

Ausgabe auf 403.000,- DM festgesetzt.

§ 2

n festgesetzt

esamtbetrag der Kredite auf -

esarntbetrag der Verpflichtungs- m mtigungen auf

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital , 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 18,- DM

für den zweiten Hund 27,- DM

für jeden weiteren Hund 36,- DM.

II.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Nentershausen für das Haushaltsjahr 1985 wird hiermit erteilt:

Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. Grundsteuer:

a) für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und -kapial

Hebesatz 300 v.H.

5430 Montabaur, den 24.1.1985 Kreisverwaltung des Westerwald­kreises (S.)

Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10

gez. Meckel

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.2.85 bis 7.3.85 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nentershausen, 7.2.85 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.). gez. Perne, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Nenters­hausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020 - 1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31).

NIEDERERBACH

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 8.2.1985

FESTLEGUNG ERSTER MASSNAHMEN IM RAHMEN DES DORFERNEUERUNGSPROGRAMMS Nachdem inzwischen von der Bezirksregierung Koblenz er­klärt wurde, daß die Gemeinde Niedererbach in das Förderungs­programm der Dorferneuerung aufgenommen und als Dorfer­neuerungsgemeinde anerkannt: wurde, befaßt sich der Rat in der Sitzung am 8.2.85 mit Maßnahmen, deren Verwirklichung für 1985 bzw. 1986 ins Auge gefaßt werden soll.

Vom zuständigen Planer der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurden für 1985 Planunterlagen zum Ausbau der